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Hess Hans · Ständerat · 2002-03-13

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-13

Wortprotokoll

In Artikel 134 Absatz 2 wird der zweite Satz aufgehoben. Das ist eine Konsequenz aus dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz: Der Bundesrat soll direkt im Militärgesetz die Kompetenz erhalten, die für die Schadenerledigung zuständigen Behörden zu bezeichnen. Heute ist das eine Kompetenz der Bundesversammlung.