Graber Konrad · Ständerat · 2017-03-07
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-03-07
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat beschlossen, die Kinderrenten in der AHV und als logische Folge auch im BVG aufzuheben. Die Kinderrenten in der IV sollen hingegen beibehalten werden. Beim Wechsel von der IV in die AHV soll es eine Besitzstandwahrung geben. Ein IV-Rentner mit Kinderrente wird daher beim Erreichen des Rentenalters eine Kinderrente der AHV erhalten. Laufende Kinderrenten werden von der Aufhebung der Kinderrenten nicht tangiert. Auch hier verweise ich im Wesentlichen auf die Diskussion in der Wintersession. Die Kommission hat ihren Entscheid nochmals einstimmig bekräftigt.
Weiter soll der Export von Waisenrenten für Pflegekinder aufgehoben werden. Die Kommission hat schliesslich mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, an der Fassung des Ständerates festzuhalten. Einstimmig hält sie aber auch bezüglich Export der IV-Kinderrente für Pflegekinder am geltenden Recht fest. Ich verweise auch auf das Kommissionspostulat 16.3910, das vor allem das Thema eines allfälligen Missbrauchspotenzials und die Exportfrage mit den entsprechenden Mängeln vertieft abklären lässt. So weit meine Ausführungen.
Auch in diesen Fragen beantragt Ihnen Ihre Kommission, an Ihrer Fassung aus der Wintersession 2016 festzuhalten.