Graber Konrad · Ständerat · 2017-03-07
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-03-07
Wortprotokoll
Ich habe vorhin bei Block 3 keine Ausführungen zu der Schlussbestimmung in Vorlage 1 Ziffer III gemacht, wenn ich das zuhanden des Amtlichen Bulletins noch erwähnen darf, falls jemand irgendetwas hierzu sucht. Ich habe ganz zu Beginn ausgeführt, dass es um die Frage geht, dass man die Gesetzesbestimmung und die Verfassungsänderung nur gleichzeitig in Kraft setzen kann, aber hier hat es gefehlt.
Jetzt komme ich zu Block 4. Wie Sie der Themenübersicht entnehmen, stehen hier das Modell der Mehrheit und der bisherige Beschluss des Ständerates mit einer Kompensation in der AHV zwei Minderheitsanträgen gegenüber. Unabhängig vom Modell beantragt Ihnen Ihre Kommission, die Inkraftsetzung massgeblicher BVG-Bestimmungen ein Jahr später vorzusehen, damit die Pensionskassen nicht überfordert werden bei den erforderlichen Anpassungen. Sie tut dies aufgrund eines Inputs des Schweizerischen Pensionskassenverbands, der Branchenorganisation.
Ich erwähne das gerne auch hier: Auch Herr Kuprecht hat hier sehr frühzeitig interveniert. Das ist ein Thema, das unabhängig vom gewählten Modell dann eben auch die Umsetzung beeinflusst. Es geht darum, dass man diesen Pensionskassen nicht zumuten kann, alle ihre Reglemente anzupassen, Mitarbeitergespräche zu führen, neue Berechnungen zu präsentieren und so weiter und so fort. Deshalb hat man hier, ausgehend von dieser Intervention von Herrn Kuprecht und der Asip und dann schliesslich mit tatkräftiger Unterstützung des BSV, eine Lösung in diesen zentralen Punkten gefunden, um unabhängig vom Modell eine administrativ einfache Umsetzung zu erwirken, die vor allem die Pensionskassen dann bei dieser grossen Arbeit zumindest zeitlich entlasten wird.
Sie sehen, dass die nachfolgenden Bestimmungen des BVG - ich erwähne sie hier - mit Beginn der Senkung des Umwandlungssatzes gemäss den Übergangsbestimmungen Litera b Absatz 1 in Kraft treten: Artikel 7 Absatz 1, die Artikel 8 und 16, Artikel 56 Absatz 1 Litera i, Artikel 79b Absätze 1, 1bis und 1ter. Das sind die betroffenen Artikel, die dann ein Jahr später in Kraft gesetzt werden.
Zudem hat sich die Kommission in zwei Punkten dem Nationalrat angeschlossen, ich habe das eingangs erwähnt. Einerseits soll der Sparprozess erst mit 25 Jahren beginnen, wie es der Nationalrat will. Der Ständerat hat sich jetzt hier auch dafür eingesetzt, dass man die Generationengerechtigkeit in dieser Frage nochmals unterstreicht. Andererseits ist die Übergangsgeneration analog dem Nationalrat im Modell des Ständerates ebenfalls auf zwanzig Jahre ausgedehnt worden. Auch bei dieser Bestimmung folgte Ihre Kommission dem Nationalrat.
Nun zu den Minderheiten: Ich halte mich kurz, weil die Minderheiten ihre Positionen noch im Detail begründen werden und es bestimmt auch in dieser Frage dann eine Diskussion absetzt.
Zuerst zur Minderheit I (Kuprecht): Sie will im Wesentlichen die Mindestrente erhöhen, und zwar um 450 Franken auf 1625 Franken. Das Modell wurde in der Kommission mit laufenden Berechnungen durch das BSV und von Herrn Kuprecht und der Minderheit entwickelt. Ich möchte hier dem BSV, insbesondere Herrn Direktor Brechbühl und seinen Mitarbeitern, bestens danken. Wir mussten die Sitzung einmal kurz unterbrechen, um neue Berechnungen zu erhalten. Herr Brechbühl musste zum Teil Fragen beantworten, neue Fragen aufnehmen und gleichzeitig Berechnungen anstellen. Ich glaube, all das, was jetzt auf dem Tisch liegt, ist sehr fundiert. Sie haben auch die entsprechende Dokumentation der Zahlen vor sich.
Der Grundgedanke des Modells von Herrn Kuprecht besteht darin, den durch den Verzicht auf die Kompensation von 70 Franken freigespielten Betrag teilweise für eine Erhöhung aller, auch der laufenden Renten der tiefen Einkommensklassen einzusetzen. Mit einem ersten Antrag wollte Herr Kuprecht in denselben Einkommensklassen zusätzlich den Ehepaarplafond auf 155 Prozent anheben. Die beiden Massnahmen zusammen hätten die folgende Wirkung generiert: Im Jahr 2030 hätten sie Kosten von 1,3 Milliarden Franken zur Folge gehabt, was 0,4 Mehrwertsteuerprozenten oder 0,3 Lohnprozenten entsprochen hätte. Hätte man die Mehrwertsteuer nicht entsprechend zusätzlich erhöht, wäre der Stand des AHV-Fonds bis ins Jahr 2030 auf 77 Prozent einer Jahresausgabe gesunken, bis ins Jahr 2035 sogar auf 33 Prozent. Gewünscht ist, wie es der Herr Bundesrat vorhin ausgeführt hat, jeweils ein Plafond von 100 Prozent.
In der Folge hat Herr Kuprecht seinen Antrag modifiziert. Die Stossrichtung ist dieselbe. Er verzichtet aber auf die Anhebung des Ehepaarplafonds auf 155 Prozent. Als positiver Punkt dieses Modells darf erwähnt werden, dass es für sich in Anspruch nimmt, etwa 500 Millionen Franken günstiger zu sein als das Modell des Ständerates respektive der SGK. Das entspricht 0,1 Lohnprozenten, Sie sehen das auch in den entsprechenden Unterlagen. In der Folge sind die Wirkungen insgesamt dann aber halt auch negativ. Auch bei dieser Minderheit gilt: Nur was ins System hineinfliesst, kann dann auch wieder aus dem System herausfliessen.
Ich erwähne einige Nachteile: Es wären zusätzliche 0,2 Mehrwertsteuerprozente erforderlich. Im Gegenzug würde die Minderheit aber auf die Erhebung von 0,3 Lohnprozenten verzichten. Wir würden die Mehrwertsteuer dann also bereits im Jahr 2021 um 0,5 und nicht um 0,3 Prozent anheben.
Der AHV-Ausgleichsfonds, das ist jetzt wirklich eine wichtige Zahl, würde im Jahr 2030 nur noch 59 Milliarden und im Jahr 2035 nur noch 43 Milliarden Franken betragen. Das Ständeratsmodell wäre mit einem AHV-Ausgleichsfonds von 67 Milliarden im Jahr 2030 und 52 Milliarden Franken im Jahr 2035 wesentlich besser dotiert. Im Jahr 2030 wäre der AHV-Ausgleichsfonds gemäss Ständerat um 8 Milliarden und im Jahr 2035 um 9 Milliarden Franken besser dotiert. Das zeigt, dass die Tendenz natürlich auch in dieser Frage für das Ständeratsmodell spricht.
Dann entnehmen Sie Ihrer Dokumentation auf den Seiten 13 und 14 die Wirkungen auf die Renten. Diejenigen mit Löhnen von 40 000 Franken und darunter würden profitieren. Das ist ja auch die Stossrichtung des Antrages der Minderheit Kuprecht. Diejenigen, deren Löhne über 40 000 Franken liegen, schliessen aber praktisch samt und sonders negativ ab und müssten diese Negativentwicklung zusätzlich mit höheren Lohnbeiträgen mitfinanzieren. Wenn Sie die Unterlagen betrachten, dann stellen Sie fest, dass es hier also um 20 000 bis 50 000 Franken zusätzliche Beiträge geht, die finanziert werden müssen. Es wären nur 500 000 Personen, d. h. rund 22 Prozent des Rentnerbestandes, betroffen. Bei allen anderen würde die Rente um 12 Prozent, ohne Kompensation, gekürzt.
Der Bundesrat hat hier eine Vorlage präsentiert, die ebenfalls eine Kompensation verlangt. Er hat in der Kommission ausgeführt, dass das Modell Kuprecht seiner Auffassung nach keine kompensierende Variante darstelle. Der Bundesrat hat das in der Kommission so gesagt, es würde [PAGE 110] effektiv nur bei 22 Prozent des Rentnerbestandes kompensiert. Ein wohl gewichtiger Teil der Rentenerhöhung würde ins Ausland exportiert oder bei den Ergänzungsleistungen wegkompensiert. Genaue Zahlen lagen der Kommission dazu nicht vor, die Effekte sind aber klar und von der Mehrheit nicht erwünscht. Möglicherweise kann der Herr Bundesrat hier noch Ausführungen dazu machen, wie das zahlenmässig aussieht. Das Modell Kuprecht unterlag in der Kommission mit 8 zu 5 Stimmen.
Zur Minderheit II (Keller-Sutter), deren Antrag dann noch begründet wird, nur Folgendes: Es handelt sich im Wesentlichen um das Modell des Nationalrates, allerdings ohne Interventionsmechanismus und in der Folge mit einer Mehrwertsteuererhöhung um insgesamt 1 Prozent respektive um zusätzliche 0,4 Prozent im Jahr 2025. Die Kosten sind unter Berücksichtigung der Kosten für den Vorbezug für kleine und mittlere Einkommen im Jahr 2030 um 150 Millionen Franken tiefer, betragen aber ebenfalls rund 0,7 Lohnprozente wie beim Ständeratsmodell.
Wie sieht es bezüglich des AHV-Ausgleichsfonds aus? Im Jahr 2030 würde die Höhe des AHV-Ausgleichsfonds gemäss Ständeratsmodell 67 Milliarden betragen, gemäss Minderheit II noch 57 Milliarden; er wäre also 10 Milliarden Franken tiefer. Im Jahr 2035 würde die Höhe des AHV-Ausgleichsfonds gemäss Ständeratsmodell 52 Milliarden betragen, gemäss Minderheit II noch 40 Milliarden, das heisst 12 Milliarden Franken weniger. Wir sprechen hier also beim Unterschied in der Höhe des AHV-Ausgleichsfonds nicht von einer Nuance, sondern es geht um ganz beträchtliche, zweistellige Milliardenbeträge mit steigender Tendenz.
Den Seiten 2 und 3 Ihrer Dokumentation entnehmen Sie die Wirkung nach Alter und Lohnniveau. So würde z. B. eine 49-jährige Person mit einem Lohnniveau von 70 000 Franken zwar das Rentenniveau halten können. Sie müsste dies aber zusammen mit dem Arbeitgeber mit um 26 171 Franken höheren Beiträgen finanzieren, was jährlich 3,8 Lohnprozenten entspricht. Das Ständeratsmodell operiert hier frankenmässig mit halbem Einsatz und bringt zusätzlich eine Rentenverbesserung um 840 Franken.
In Lohnprozenten würde das Modell Keller-Sutter vor allem bei tieferen Einkommen und bei Jungen stark einschenken. Das heisst, es gäbe Lohnbeitragserhöhungen bis maximal - Sie sehen das auch in der Darstellung - 11,4 Prozent. Wer keine höheren Lohnbeiträge will, kann einem solchen Modell sicher nicht zustimmen. Insbesondere bei den tieferen Einkommen gäbe es massive Beiträge in Form von höheren Soziallasten, die durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finanzieren wären.
Dies würden insbesondere auch die KMU zu spüren bekommen. Wir haben in der Kommission Beispiele erhalten. Sie stammen aus den Bereichen Transport, Holz, Landwirtschaft, Gebäude und Bekleidung. Ich sage Ihnen, was das Fazit war - die Tabelle haben wir in der Kommission gesehen, die Zahlen sind nachvollziehbar -: Im Transportbereich würde es bei der Minderheit Keller-Sutter respektive beim Nationalrat um 23 Prozent höhere Abgaben bedeuten; im Holzbereich wären es um 45 Prozent höhere Abgaben; in der Landwirtschaft wären es um 69 Prozent höhere Abgaben; im Gebäudebereich wären es um 96 Prozent höhere Abgaben; bei der Bekleidung wären es um 95 Prozent höhere Abgaben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass beispielsweise der Schweizerische Gewerbeverband einem solchen Modell zustimmen würde, falls dies das Endprodukt der Einigungskonferenz wäre. Immerhin hat er dieses Modell mit dem Verzicht auf den Koordinationsabzug in der Anhörung vor der letzten Runde in der Kommission noch als No-go bezeichnet. Der Schweizer Bauernverband hat die exorbitanten Mehrbelastungen und Sozialabgaben frühzeitig entdeckt. Dem Gewerbeverband würde ich dies auch noch zutrauen, möglicherweise einfach etwas später.
Frau Keller-Sutter und ihre Minderheit II möchte ich einfach noch einmal darauf hinweisen, dass sie ohne Interventionsmechanismus operieren. Das ist eine Differenz zum Nationalratsmodell. Sie würde sich ebenfalls mit einer Mehrwertsteuererhöhung um insgesamt 1 Prozent abfinden, würde auf die Erhöhung der Lohnbeiträge verzichten - die 0,3 Lohnprozente des Ständeratsmodells würden keine Belastung darstellen -, verlangt aber im Gegenzug wesentlich höhere BVG-Abzüge. Ich habe sie vorhin erwähnt.
Dies waren meine Ausführungen zu den Anträgen der beiden Minderheiten.
Nun noch zum Ständeratsmodell: Das im Ständerat von der Mehrheit verabschiedete Modell mit einer Rentenerhöhung von 70 Franken und einer Erhöhung der Ehepaarrente auf 155 Prozent steht nun im dritten Jahr, zum Teil auch im dritten Jahr der Kritik. Es wurde in Ihrer Kommission aber wiederum mit 8 zu 5 Stimmen gegenüber allen anderen Modellen favorisiert. Es hat somit den Stresstest bestanden und wäre zweifellos auch in der Lage, bei einer Abstimmung die Mehrheit der Stimmberechtigten zu finden. Glaubwürdige Alternativen wurden nicht gefunden. Sowohl die SGK-SR wie auch die SGK-NR haben während je einem Jahr Alternativmodelle geprüft. Der Nationalrat hat es in der ersten Lesung mit einem Modell versucht, das gegenüber dem Ständeratsmodell in 13 Jahren 24 Milliarden Franken Mehrkosten verursacht hätte. Heute werden sogar Modelle propagiert, die sich in der Nähe einer politischen Einheitsrente positionieren und einen noch höheren Mehrwertsteueranstieg in Kauf nehmen. Selbst in der letzten Differenzbereinigungsrunde haben wir noch einmal ein neues Modell berechnen lassen und sodann auch eine Alternative dazu.
Das Ständeratsmodell unterstützt insbesondere auch die AHV-Revision. Die Erhöhung von 70 Franken wirkt sich bei den tieferen Einkommen leicht überproportional aus. Das ist der explizite Wunsch der Mehrheit Ihrer Kommission, was auch in der Zustimmung deutlich wurde. Die Hälfte der Frauen könnte sich dank dem Zuschlag weiterhin mit 64 Jahren pensionieren lassen, ohne im Vergleich zu heute bei der AHV Rentenverluste in Kauf nehmen zu müssen.
Von allen geprüften Modellen entwickelt das Ständeratsmodell die beste Kosten-Nutzen-Wirkung. Wenn Sie die uns zugestellten Beispiele auf den Seiten 2 und 3 der Dokumentation betrachten, sehen Sie, dass mit diesem Modell die grössten Ausfälle aus der Reduktion des Umwandlungssatzes kompensiert werden können. Sie haben in der Spalte des Ständeratsmodells noch zwei negative Zahlen, nämlich bei einem Lohnniveau von 84 600 Franken: minus 182 bei einer 39-jährigen und minus 478 bei einer 44-jährigen Person. Alle übrigen Differenzen fallen positiv aus und werden vor allem auch mit einem kleineren Einsatz an Beiträgen erwirkt. Es gab aufgrund dieser gewichtigen Vorteile keinen Grund, das seinerzeit in der SGK-SR konzipierte Modell aufzugeben, im Gegenteil: Das Modell ist sturmerprobt und damit auch in einer Volksabstimmung widerstandsfähig. [GZ]
Ich ersuche Sie, sich hier der Mehrheit anzuschliessen.