Kuprecht Alex · Ständerat · 2017-03-07
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-07
Wortprotokoll
Es ist schön, dass ich meinen Minderheitsantrag selbst vorstellen darf. Kollege Graber hat das zwar schon ausführlich getan. Ich glaube aber, dass es angebracht ist, dass ich meinen Minderheitsantrag noch selbst darlegen kann.
Wir befinden uns in der dritten und letzten Behandlungsrunde in unserem Rat. Es ist jedoch anzunehmen, dass uns dieses Geschäft im Rahmen eines allfälligen Antrages der Einigungskonferenz abschliessend nochmals beschäftigen wird. Es stimmt mich bedenklich, dass bei einem derart bedeutungsvollen Geschäft praktisch alle Versuche, Brücken zwischen den beiden Räten zu bauen, entweder so behandelt werden, dass sie zu spät kommen, oder durch die politische Mehrheit im Keime erstickt worden sind, auch dann, wenn sie eigentlich zielführender und systemgerechter gewesen wären. Die Kraft der Macht scheint wichtiger zu sein, als Hand zu bieten für die Suche nach einem möglichen Konsens unter den Parteien. Das ist bedauerlich, aber nicht wegzudiskutieren. Sollte es zu einer Volksabstimmung kommen, könnte sich dieses Verhalten unter Umständen auch negativ auswirken.
Die Mehrheit Ihrer Kommission hat sich praktisch seit Beginn nicht bewegt. Bei den zentralen Fragen und Punkten wurde immer festgehalten. Was waren die zentralen Punkte? Es ging einmal darum, die Renten zu stabilisieren und zu erhalten. Es war kein Ziel der bundesrätlichen Vorlage, die Renten [PAGE 111] auszubauen. Es geht also um die Frage, wie der Rentenverlust infolge der Absenkung des Umwandlungssatzes ausgeglichen werden soll. Die Mehrheit Ihrer Kommission beharrt seit September 2015 darauf, dass als Kompensation für alle künftigen Neurentner - nur für sie - zusätzlich 70 Franken mehr Altersrente ausbezahlt wird. Dabei gilt es einmal mehr und deutlich festzuhalten, dass es sich hier um einen Rentenausbau handelt, denn während zwanzig Jahren, dieser Entscheid wird später wahrscheinlich so noch gefällt werden, werden die neuen Rentnerinnen und Rentner gar keinen Rentenverlust - ich betone: keinen Rentenverlust! - haben.
Durch einen Zuschuss aus dem Sicherheitsfonds auf jedes Rentenkonto wird die Rente während dieser doch sehr langen Zeit in Franken ausgeglichen. 6 Prozent Umwandlungssatz werden in Franken gleich viel sein wie heute 6,8 Prozent. Und wir leben nicht von Prozenten, wir leben von Franken. Die Kosten für diese Kompensation werden rund 300 Millionen Franken jährlich betragen oder rund 6 Milliarden Franken während dieser Übergangszeit von zwanzig Jahren.
Zu sagen, dieser Zuschlag gleiche nur die Rentenreduktion aus, entspricht einfach nicht der Wahrheit. Es ist für die Neurentner klar ein Rentenausbau in der AHV. Zusammen mit der Erhöhung des Ehepaarplafonds von 150 auf 155 Prozent, die ebenfalls nur die Neurentner erhalten werden, generiert dieser Rentenausbau in der AHV Kosten von rund 1,4 Milliarden Franken und wird zu einer nachhaltigen, schweren Last bei der jungen und bei nachfolgenden Generationen führen.
Störend an diesem Ausbau ist nicht nur der Umstand, dass nur die Neurentnerinnen und Neurentner die Kompensation erhalten werden, sondern auch die Tatsache, dass diese Rentenerhöhung denjenigen zukommen wird, die aufgrund ihrer wesentlich längeren Ansparzeit in der zweiten Säule generell ein höheres Kapital erzielen werden, als es bei den heutigen Pensionärinnen und Pensionären der Fall ist. 7 Prozent Umwandlungssatz von zum Beispiel 250 000 Franken Alterskapital oder weniger sind alleweil weniger als 6 Prozent von 450 000 oder 500 000 Franken, was in etwa der zukünftige Durchschnitt sein wird. Das Argument, dass die heutigen Rentnerinnen und Rentner noch von einem höheren Umwandlungssatz profitieren, greift also ins Leere und missachtet den Umstand, dass für die allermeisten die Lebenshaltungskosten heute gleich hoch sind.
Der Antrag der von mir angeführten Minderheit I, der eigentlich als weiterer Kompromissvorschlag dient, sieht nun im Rahmen seines Konzepts vor, dass die Rentenerhöhungen, wenn schon, so vorgenommen werden, dass sie zielorientiert und möglichst wirksam erfolgen. Es ist klar, dass man dann nicht diejenigen mit einem Zuschlag beglücken sollte, die schon an die AHV-Maximalrente herankommen und die in Franken wesentlich höhere BVG-Renten haben werden, als dies bei den älteren Rentnergenerationen heute der Fall ist. Daraus folgt:
1. Ein Teil der Einsparungen in der AHV soll dazu dienen, dass alle sehr tiefen Renten, also nicht nur die Neurenten, um 450 Franken erhöht werden. Dies würde Kosten in der Höhe von 800 Millionen Franken verursachen und der arg gebeutelten vierten Säule unseres Sozialversicherungssystems, nämlich den Ergänzungsleistungen, eine massive Kosteneinsparung bringen. Auf einen Schlag würde also diese zielgerichtete Rentenverbesserung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bis zu einem Einkommen von 42 300 Franken markant verbessern. Diese Verbesserung würde nicht in die Rentenreform integriert, sondern als Zuschlag bezahlt. Der Knickpunkt würde also massiv angehoben, wobei die Maximalrenten dadurch allerdings nicht angehoben würden.
2. Bestandteil meines Minderheitsantrages ist es auch, dass für die künftige Rentenhöhe nach der zwanzigjährigen Übergangszeit ein höheres Endkapital zur Verfügung stehen muss. Darum bin ich bereit, in diesem Teil auf die nationalrätliche Lösung einzuschwenken. Diese erfordert diese 70 Franken nicht und sieht auch keine Erhöhung des Ehepaarplafonds mehr vor. Obwohl ich der Meinung bin, dass im BVG-Obligatorium eigentlich ab Beginn angespart werden sollte, gehe ich auch auf diesen Kompromiss bezüglich des Sparbeginns ab dem 25. Altersjahr ein, was weitere Kosteneinsparungen auf BVG-Seite mit sich bringen würde.
3. Dieser Ausbau der absolut untersten Renten in der AHV - wir sprechen da von Renten in der Höhe von 1195 Franken und weniger - müsste aber nicht mehr nur für künftige Rentnerinnen und Rentner vorgenommen werden, sondern auch für die heutigen Rentnerinnen und Rentner. Das würde natürlich zu Mehrkosten führen, die von Beginn an auf die AHV-Rechnung durchschlügen. Gemäss den Zahlen des BSV würden dadurch die Ausgaben im Jahre 2030 bei 60,4 Milliarden Franken liegen, rund 600 Millionen tiefer, als das gemäss der Lösung der Kommissionsmehrheit der Fall wäre. Die Einnahmen jedoch wären gemäss meinem Minderheitsantrag auch tiefer. Gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit werden aber schon 2030 massiv hohe Einnahmen über die Mehrwertsteuer generiert, was im Jahr 2025 zu einem Deckungsgrad von mehr als 120 Prozent führt, der bis im Jahr 2030 immer noch bei über 100 Prozent liegen wird. Es gibt also noch massiven Spielraum bezüglich der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Mit meinem Minderheitsantrag wird hingegen eine Zielgrösse von 99 Prozent erreicht, was einer eigentlichen Punktlandung gleichkommt und sicher die nachfolgenden Generationen wesentlich weniger belasten wird.
4. Die Belastung der Löhne um 0,3 Prozent würde wegfallen, was in der Wirtschaft zu Kosteneinsparungen von rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr führen würde. Demgegenüber müsste die Erhöhung der Mehrwertsteuer in Vorlage 2 um 0,2 Prozent auf 1,2 Prozent angehoben werden. Ich bezweifle jedoch, dass diese Ausschöpfung effektiv notwendig wäre. Die wirtschaftlichen Zahlen, die in zwanzig Jahren gelten, lassen sich heute schlicht nicht so präzis berechnen. Auf jeden Fall würde bei diesem Rentenausbau auf diesem tiefsten Niveau die Kosten wesentlich breiter verteilt, als dies bei der Belastung der Löhne der Fall wäre. Spätestens ab jenem Zeitpunkt, ab dem die geburtenstarken Jahrgänge in Rente sind - das sind, wenn ich in diesem Kreis so herumschaue, praktisch die meisten hier -, (Heiterkeit) würden dann beim Rentenausbau auf diesem tiefsten Niveau die Kosten wesentlich breiter verteilt. Wenn ich noch bedenke, dass uns, das war unlängst in einem Artikel zu lesen, für das Jahr 2030 ein Mangel an 500 000 Fachkräften bevorsteht, so frage ich mich, wer dann im Jahr 2030 bei diesem Fachkräftemangel die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zahlt. Die Kosten sind dann eingefahren, und die Beiträge werden entsprechend kleiner werden.
5. Das Konzept, wie es die Mehrheit einmal mehr vorschlägt, würde zu einer klassischen Zweiklassengesellschaft bei den Rentnern führen. Mein Minderheitsantrag nimmt Abstand von dieser künftigen Ungleichbehandlung von Rentnerinnen und Rentnern, die sich bei der künftigen Anpassung der Teuerung noch massiv akzentuieren und verschärfen würde.
All diese Umstände führen dazu, dass die Kosten bei meinem Minderheitsantrag wie bereits erwähnt gemäss den vorliegenden Berechnungen des BSV im Jahre 2030 pro Jahr 600 Millionen Franken tiefer ausfallen werden, als dies beim Modell der Mehrheit der Fall ist. Ich bin der festen Überzeugung, dass das auf lange Sicht hinaus für die nachkommenden Generationen wesentlich besser sein wird.
Wir leisten uns heute die Grosszügigkeit einer Zweiklassen-Rentnergesellschaft und erhöhen die Renten der Zukunft um mindestens 840 Franken pro Jahr, bei den Ehepaarrenten noch massiver. Die Kosten werden langfristiger Natur sein und werden durch die um 0,3 Prozent höheren Lohnabgaben spätestens dann nicht mehr gedeckt werden können, wenn der letzte geburtenstarke Jahrgang in Rente ist. Das ist keine verantwortungsvolle Rentenpolitik, zumal während der kommenden zwanzig Jahre entsprechend gar kein Rentenverlust - ich betone es nochmals: kein einziger Franken Rentenverlust - stattfinden wird. Dieser wird, wie bereits erwähnt, durch den Sicherheitsfonds vollständig ausgeglichen.
Ich ersuche Sie heute, Verantwortung nicht nur für Ihre und unsere eigene Rente, sondern auch für die nächste Generation zu übernehmen und einer zielgerichteten Lösung zum Erfolg zu verhelfen. Sie passen damit dort die Renten an, wo es am dringendsten nötig ist. Die Vertreter der Mehrheit verweigerten sich diesem Lösungsansatz und haben unter dem trügerischen Deckmantel des Rentenausgleichs primär für die [PAGE 112] künftigen Rentnerinnen und Rentner - in Klammern gesagt: für die eigenen Renten - geschaut. Es ist eigentlich erstaunlich, dass gerade die politischen Vertreter der Mehrheit sich weigern, die minimalen AHV-Renten wirkungsorientiert anzupassen. Immerhin haben sie in ihren Parteiprogrammen das Soziale fest verankert. Ich jedenfalls werde, wie wohl die meisten in diesem Saal, auf diese Erhöhung nicht angewiesen sein.
Erlauben Sie mir noch eine Schlussbemerkung: Wenn man hier von einem Kompromiss spricht, dann halte ich fest, dass dieser Kompromiss Mitte August 2015 fixfertig war und seither nicht mehr verändert wurde. Kompromiss scheint mir ein bisschen ein grosses Wort zu sein. Man hat sich seit September 2015, als dieser Rat diesen Beschluss das erste Mal gefasst hat, keinen Millimeter mehr bewegt.
Herr Kollege Graber, gestatten Sie mir zu Ihren Handen noch eine Schlussbemerkung: Es kann in einer politischen Debatte immer vorkommen, dass man anderer Meinung ist. Dass Sie dann aber denjenigen, die Ihre Meinung hier nicht teilen, noch eine Moralpredigt halten, halte ich für nicht angebracht.