AB 211955
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-03-07
Wortprotokoll
Als Fast-Berner-Oberländer gestatte ich mir, hier den Bundesrat zu vertreten.
Die Motion verlangt, dass das Mindestalter einer bestimmten Tierkategorie für die öffentlichen Plätze herabgesetzt wird, und zwar sollen die Fresser zwischen 121 und 160 Tagen auf öffentlichen Plätzen wieder zugelassen werden, während die Schlachtkälber weiter ausgeschlossen bleiben sollen.
Die Umsetzung der Motion würde zu einem hohen finanziellen, technischen und administrativen Zusatzaufwand führen; wir haben vorhin Zahlen dazu gehört. Dieser Zusatzaufwand ist in Anbetracht von lediglich 3000 betroffenen Tieren - auch diese Zahl ist bereits genannt worden -, was rund 1 Prozent aller jährlich in der Schweiz benötigten Mastremonten ausmacht, unverhältnismässig. Da die Motion gemäss Änderung des Ständerates nur für sogenannte Fresser beziehungsweise Tiere der Handelsklasse Jungvieh, nicht aber für Schlachtkälber in derselben Alterskategorie gelten soll, müssen auf Verordnungsstufe zuerst eindeutige Abgrenzungsmerkmale zwischen Tieren der Handelsklasse Jungvieh und Schlachtkälbern definiert werden. Gerade die Änderung des Motiontextes durch den Ständerat zeigt, dass es solche klaren Abgrenzungsmerkmale zu den Schlachtkälbern braucht, um die Motion korrekt umzusetzen; die geltende Handelsklasse Jungvieh allein ist zu wenig präzis definiert. Um den korrekten Vollzug der Bestimmungen zu gewährleisten und Missbräuche zu verhindern, muss die Tierverkehrsdatenbank [PAGE 230] ausgebaut werden. Die Jungtiere der Rindergattung im Sinne der Motion wieder auf den öffentlichen Märkten zuzulassen, wäre sowohl aus Tierschutz- wie auch aus Absatzgründen wenig zielführend.
Im Jahr 2016 wurden rund tausend Fresser mehr als ein Jahr zuvor auf öffentlichen Märkten aufgeführt. Diese Zunahme der Auffuhren um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr zeigt, dass Produzenten und Viehhändler sich an die neuen Rahmenbedingungen angepasst haben.
Ich habe hier auch eine Kopie der mit Datum vom 3. März 2017 geschlossenen privatrechtlichen Vereinbarung. Ich will mich auf diese Vereinbarung abstützen, denn wenn diese Vereinbarung eine schweizerische Vereinbarung ist, hat sie ihre Gültigkeit. Auf dieser gültigen Grundlage ist die private Lösung gefunden, und das ist eine sehr gute Entwicklung.
Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, die Motion abzulehnen, im Wissen, dass das Problem auf der privatrechtlichen Schiene gelöst werden kann.