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Müller Leo · Nationalrat · 2017-03-07

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-03-07

Wortprotokoll

Ich resümiere kurz den Hergang dieser Vorlage: Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 18. Mai 2016 die Finanzmittel für die Landwirtschaft für die Jahre 2018-2021 beschlossen und beantragt, 13,278 Milliarden Franken zu sprechen. Das wäre eine Kürzung von 514 Millionen Franken gewesen. Am 15. September 2016 hat dann der Nationalrat beschlossen, den Gesamtbetrag auf dem Niveau der vierjährigen Vorperiode zu belassen, also bei 13,792 Milliarden Franken. Der Ständerat hat dann in der Folge bei zwei Zahlungsrahmen mit minimen Abweichungen den gleichen Beschluss gefasst wie zuvor der Nationalrat. Beim dritten Zahlungsrahmen, den Massnahmen für die Grundlagenverbesserung und für die Sozialmassnahmen, ist der Ständerat dem Antrag des Bundesrates gefolgt und hat so eine Kürzung gegenüber der Vorperiode von 232 Millionen Franken beschlossen.

Daraufhin hat unsere vorberatende Kommission, die WAK-NR, beantragt, den Beschlüssen des Ständerates zu folgen. Das heisst nun, dass bei den Massnahmen zur Grundlagenverbesserung und den Sozialmassnahmen diese 232 Millionen Franken gekürzt werden. Dies soll wie folgt erfolgen: Rund 45 Millionen Franken beim Fonds de Roulement und rund 11 Millionen Franken bei den A-fonds-perdu-Beiträgen. Die Kommission fand, dass dies in der heutigen Investitionslage zu verkraften sei, weil in den letzten Jahren vor allem bei den A-fonds-perdu-Beiträgen ein kleiner Kreditrest bestanden hat.

Zum Antrag der Minderheit: Die Minderheit der Kommission will dem Bundesrat folgen. Sie beantragt eine Kürzung auf das Niveau des ursprünglichen Antrages des Bundesrates. In der Kommission wurde zu diesem Minderheitsantrag natürlich auch geäussert, dass die Landwirtschaft der einzige Bereich sei, bei dem nominal in den Jahren 2005 bis 2020 effektiv gekürzt worden sei, nämlich um rund 1 Prozent.

Alle anderen Aufgabenbereiche haben Zuwächse zu verzeichnen, Zuwächse um 30, 40, 60, ja, sogar 80 Prozent. Dass dort viel gespart werden muss, wie von der Antragstellerin der Minderheit argumentiert wird, ist natürlich nachvollziehbar: Wenn zuerst solche Steigerungen beschlossen werden, dann muss dort auch - minim - gekürzt werden.

Die Kommission ist der Meinung gefolgt und hat anerkannt, dass diese Mittel für die Landwirtschaft wichtig sind. Insbesondere war es der Kommission wichtig, dass bei den Direktzahlungen und vor allem bei den Absatzmassnahmen nicht gekürzt wird, weil diese direkt einkommenswirksam sind.

Die Kommission beantragt Ihnen in diesem Sinne mit 19 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Mehrheit zu folgen. Ich danke Ihnen, wenn Sie diese Mehrheit unterstützen.