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Eberle Roland · Ständerat · 2017-03-07

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-07

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat ausgeführt, dass sich aufgrund der finanziellen Aspekte die Sache eigentlich ausgleicht. Ich habe das für den Kanton Thurgau überprüfen lassen, und ich stelle fest, dass das nicht so ist. Ich erläutere kurz.

Eine Reduktion der Prämie für junge Erwachsene um 1080 Franken pro Jahr hat eine Reduktion des IPV-Ansatzes um 540 Franken zur Folge. Anspruch auf diesen IPV-Ansatz haben lediglich junge Erwachsene, die noch in der Ausbildung sind. Zahlenmässig macht das bei uns im Kanton relativ wenige Bezüger unter diesem Titel aus, nämlich ungefähr 300. Das würde dann eine Summe von ungefähr 160 000 Franken ausmachen, also eine Entlastung der kantonalen Rechnung in diesem Bereich. Die Erhöhung der IPV für Ergänzungsleistungsbezüger ist durch die Erhöhung der durchschnittlichen Prämie um 120 Franken bei Erwachsenen vollumfänglich auszugleichen. Bei ungefähr 10 000 Bezügern ist damit mit einer Mehrbelastung bei der IPV von rund 1,2 Millionen Franken zu rechnen. Die Erhöhung der IPV für Kinder auf mindestens 80 Prozent der durchschnittlichen Prämie entspricht bei rund 8300 Bezügerinnen und Bezügern der bisherigen Kategorie E - das ist eine Kategorisierung der kantonalen Regelung - einer Mehrbelastung von 2,8 Millionen Franken. In toto ist es so, dass für den Kanton Thurgau mit einer maximalen Entlastung von etwa 160 000 Franken und mit einer zwingenden Mehrbelastung der IPV von etwa 4 Millionen Franken zu rechnen ist. Das würde bedeuten, dass insgesamt eine Erhöhung der budgetierten IPV-Summe für 2017 um knapp 3 Prozent resultieren würde. Das ist alles andere als ausgeglichen.

Der Kanton Thurgau will tatsächlich ebenfalls die familien- und sozialpolitischen Anliegen unterstreichen und praktiziert es ja auch schon lange, Familien mit unteren und mittleren Einkommen finanziell zu entlasten. Wir haben bereits 2004 ein entsprechendes zweistufiges Verfahren eingeführt. Eine generelle Erhöhung der IPV für Kinder auf 80 Prozent der durchschnittlichen Prämie schränkt aber den Handlungsspielraum der Kantone unnötig ein. Wollte der Kanton Thurgau in dieser Angelegenheit kostenneutral umdisponieren, würden die sozial- und familienpolitischen Ziele massiv negativ verändert.

Ich bitte Sie deshalb, dem Minderheitsantrag zuzustimmen und den Kantonen den Freiraum zu lassen bei der Frage, wie sie ihre familien- und sozialpolitischen Anliegen im Zusammenhang mit der Prämienverbilligung genau durchsetzen wollen.

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