Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2017-03-08
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2017-03-08
Wortprotokoll
Auch ich bitte Sie, hier die Mehrheit zu unterstützen, und möchte Ihnen einige Ausführungen betreffend meinen Kanton, den Kanton Thurgau, machen. Im Kanton Thurgau wird das Angebot von Bahn und Bus, abgestützt auf eine mehrjährige und mit allen Beteiligten abgestimmte Planung, auf den Fahrplan 2019 hin ausgebaut. Zu diesem Zweck investieren die Bahnen bis Ende 2018, finanziert aus dem Bahninfrastrukturfonds des Bundes, 304 Millionen Franken in das Thurgauer Bahnnetz. Diese Ausbauten ermöglichen ab dem Fahrplan 2019 ein verbessertes Fahrplanangebot mit dichteren Fahrplänen, dem Halbstundentakt und besseren Anschlüssen zwischen S-Bahnen und Fernverkehr. Auch wird die Abstimmung mit allen beteiligten Kantonen verbessert. Die stündliche S-Bahn-Verbindung aus Zürich wird bis Wil verlängert. Der neue Bahnfahrplan erfordert ausserdem umfangreiche Angebotsanpassungen beim regionalen Busverkehr, welche zu zusätzlichen Kosten führen, zu zusätzlichem Fahrzeug- und Personalbedarf. Gesamthaft steigt der Abgeltungsbedarf in unserem Kanton. Im Jahre 2019 ist er im Vergleich zum Jahr 2017 um 19,5 Millionen Franken höher.
Gemäss Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs werden diese Mehrkosten zu 54 Prozent durch den Kanton und seine Gemeinden und zu 46 Prozent durch den Bund finanziert. Gemäss Botschaft des Bundesrates zum Verpflichtungskredit stünden im Jahr 2019 im Vergleich zu 2017 gesamtschweizerisch lediglich 17,3 Millionen Franken an Bundesmitteln zusätzlich zur Verfügung. Alleine für die geplanten bedarfsgerechten Angebotsverbesserungen im Kanton Thurgau müsste der Bund 9 Millionen Franken zur Verfügung stellen.
Das Beispiel zeigt, dass der Verpflichtungskredit gemäss Entwurf des Bundesrates unterdotiert ist. Sollte der Verpflichtungskredit nicht, wie von der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs und den Kantonen beantragt, erhöht und insbesondere im Jahre 2019 aufgestockt werden, hätte dies äusserst negative Auswirkungen. Da die Kantone und die Gemeinden die fehlenden Bundesmittel nicht finanzieren könnten, wäre mit folgenden Konsequenzen im Kanton Thurgau zu rechnen: Die geplanten, auf die erweiterte Infrastruktur ausgerichteten Angebotsverbesserungen der Bahnen könnten nur teilweise umgesetzt werden.
Die mit Bundesmitteln finanzierten Infrastrukturausbauten im Umfang von über 300 Millionen Franken würden nicht die volle Wirkung entfalten. Das für den Angebotsausbau bestellte Rollmaterial der S-Bahn Zürich, die vierte Teilergänzung der S-Bahn, würde bei den SBB ungedeckte Kosten verursachen und die durch die regionalen Buslinien erschlossenen Gemeinden - auch meine Gemeinde ist hier direkt betroffen - müssten zum Teil massive Angebotsverschlechterungen in Kauf nehmen. Mit diesen Schilderungen bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen.