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AB 212346

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-03-08

Wortprotokoll

Ich betone ausdrücklich, dass der Kontrollgegenstand durch die zur Diskussion stehende Anpassung nicht erweitert wird. Das Schwarzarbeitskontrollorgan wird nicht mehr kontrollieren als heute. Es leitet lediglich Hinweise auf Verstösse, welche es bei einer Kontrolle entdeckt, an die zuständige paritätische Kommission weiter. Die darauffolgenden Untersuchungen werden weiterhin von den zuständigen Stellen, also den paritätischen Kommissionen, durchgeführt. Damit findet keine Verschiebung von Kompetenzen statt.

Die Kontrollorgane greifen nicht ein, sondern versorgen die paritätischen Kommissionen mit Hinweisen. Die vorgeschlagene verstärkte Zusammenarbeit wird so die Bekämpfung von Missbräuchen im Zusammenhang mit Löhnen verbessern, ohne dass dies eine Ausweitung des Kontrollgegenstandes des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit zur Folge hat. Gleichzeitig kann die Weiterleitung von solchen Hinweisen auch der Schwarzarbeit vorbeugen.

Die Anpassung hilft auch, Synergien zu schaffen; ich habe das vorhin schon auf eine Frage von Frau Martullo zu erklären versucht.

Ich bitte Sie, mit der Mehrheit Ihrer Kommission und damit mit dem Ständerat und dem Bundesrat zu gehen.