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Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2017-03-08

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-08

Wortprotokoll

Danke all jenen, die meinem vorherigen Minderheitsantrag zugestimmt haben und auch ein Herz für kleine Leute haben - ich sage es jetzt einmal so.

Lassen Sie mich etwas ausholen: Herr Bundesrat, es ist vielleicht gut gemeint - ich muss davon ausgehen -, aber mit dieser Revision will man etwas machen, damit etwas gemacht wird, doch wird auch hier, wie bei anderen Gelegenheiten schon oft, am Problem vorbei kontrolliert, reglementiert, sanktioniert. Vor allem aber wird auf dem Fundament des Misstrauens aufgebaut - das haben Sie ja von meinen Vorrednern jetzt oft gehört -, und das ist einfach nicht gut. Das ist ungerecht gegenüber den allermeisten Unternehmen, die oft mit hartem Gegenwind zu kämpfen haben, um Arbeitsplätze zu erhalten, Aufträge zu generieren und ihren Mitarbeitenden einen guten Lohn und Sozialleistungen zu garantieren. - Ich höre bald mein eigenes Wort nicht mehr, Herr Präsident.

Die KMU, das Rückgrat der Wirtschaft, sollen endlich von der überbordenden Bürokratie und von Reglementierungen befreit werden. Kommt Ihnen das bekannt vor? Wie viele Vorstösse hat es dazu bereits gegeben und wird es noch geben - mit fast null Wirkung, weil wir immer mehr und noch mehr aufladen oder besser gesagt überladen. Und wenn einmal etwas eingerichtet ist, lässt es sich nicht mehr abschaffen.

Wir sind uns ja in einem Punkt einig, und ich betone das noch einmal: Wir verurteilen die Schwarzarbeit. Sie ist nicht nur unfair, sondern auch ein schwerer Missbrauch unserer Vorgaben und Gesetze, der nicht zu tolerieren ist. Die finanziellen Ausfälle treffen alle. Einige wenige verursachen grossen Schaden, und das ist schlecht und schädlich. Massnahmen gegen Schwarzarbeit müssen aber zielgerichtet, griffig, effizient sein, mit einer möglichst geringen administrativen Belastung für die Unternehmen. Viele Parlamentarier und auch der Bundesrat sagen immer wieder, dass sich das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit seit Inkrafttreten am 1. Januar 2008 bewährt habe. Wir haben seither einen umfangreicheren Datenaustausch der involvierten Behörden und Organisationen. Damit kann man die Schwarzarbeit besser kontrollieren. Darauf müssen wir auch in Zukunft bauen, um die Schwarzarbeit zu bekämpfen.

Damit komme ich zur Minderheit bei Artikel 12 Absatz 6 Buchstabe f. Hier haben wir es mit einer Ausdehnung des Kontrollgegenstandes zu tun, und zwar insofern, als künftig Kontrolleure, welche die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflicht gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht überprüfen, nun auch in den Bereich der Gesamtarbeitsverträge und des Arbeitsgesetzes vorstossen. Man muss sich fragen, inwiefern hier überhaupt ein Zusammenhang zur Schwarzarbeit besteht.

Bereits heute wird ein enormer personeller und finanzieller Aufwand betrieben, vor allem in Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen. Die Lasten tragen vor allem die paritätischen Kommissionen. Die Kontrolle der Einhaltung der allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge und der darin enthaltenen Arbeitsbedingungen ist ja sozialpartnerschaftlich organisiert, und das ist auch richtig so. Wieso der Staat jetzt in diese Kontrollen eingreifen soll, ist nun wirklich nicht einzusehen. Die Kontrollstelle des LGAV im Gastgewerbe kontrolliert zum Beispiel jährlich 2000 Betriebe auf die Einhaltung der Bestimmungen. Das ist mehr, als staatliche Schwarzarbeitskontrolleure machen können.

Ich bitte Sie deshalb auch hier, die Minderheit zu unterstützen und an der Streichung festzuhalten.