Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2017-03-09
Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-09
Wortprotokoll
Lassen Sie mich einige Punkte aufnehmen, die jetzt zur Debatte standen:
Der erste Punkt ist die Systemfremdheit der Langfristverträge: Sie sind systemfremd, denn wenn Sie europaweit und auch national einen wettbewerblichen Strommarkt haben, ist der Kern dieses wettbewerblichen Strommarkts, dass alle Akteure diskriminierungsfrei das Netz nutzen können. Indem Sie Netzkapazitäten an der Grenze mit Vorrängen beschränken - die Netzkapazität steht nur einzelnen Akteuren zur Verfügung -, machen Sie natürlich etwas Systemfremdes in diesem wettbewerblichen Strommarkt. Das ist die entscheidende Frage, die die Kommission beraten hat. In dem Sinne werden richtigerweise auch Vorränge für erneuerbare Energien als systemfremd betrachtet. Es sind auch Vorränge für die sogenannte Grundversorgung systemfremd. Aber auch Langfristverträge, die bereits früher abgeschlossen worden sind, sind in einem wettbewerblichen Strommarkt systemfremd.
Der zweite Punkt: Weil es um Netzkapazitäten geht, um die Nutzung von Netzkapazitäten an der Grenze, wo es Engpässe gibt, geht es nicht um Technologien und nicht um Energien und um die Frage, woher sie kommen. Es geht darum, wie die Netzkapazität in einem wettbewerblichen Strommarkt versteigert, auktioniert wird, wie sie für alle Akteuren geöffnet wird. Das kann man, wenn die Kapazitäten begrenzt sind, nur in einem wettbewerblichen Auktionsverfahren machen. Das steht im Widerspruch zum bestehenden Vorrang, der dazu führt, dass bestehende Grenzkapazitäten teilweise nur einzelnen Akteuren zur Verfügung stehen.
Der dritte Punkt ist die Versorgungssicherheit: Wie richtig ausgeführt wurde, ist der Ursprung dieser Vorlage die Feststellung, dass Vorränge irgendwelcher Art die Versorgungssicherheit gefährden können. Das heisst, dass mit der Abschaffung von Vorrängen, wie das die Kommissionsmehrheit will, "long term" die Versorgungssicherheit erhöht wird. Ich glaube, die Minderheit liegt hier falsch, wenn sie darlegt, ein Vorrang für begrenzte Grenzkapazitäten erhöhe die Versorgungssicherheit. Das Gegenteil ist der Fall.
Der vierte Punkt ist die Rechtssicherheit: Selbstverständlich sind Rechtssicherheit und Vertrauensschutz auch der Kommissionsmehrheit ein grosses Anliegen. Daher wurde auch in der Kommission nachgefragt, ob die Entschädigungsfrage geregelt sei. Uns wurde bestätigt, dass die Entschädigung für auslaufende Langfristverträge im Rahmen des Stromabkommens selbstverständlich geregelt sein würde.
Der letzte Punkt ist das Argument, die Verhandlungsposition der Schweiz werde geschwächt: Die Mehrheit ist der Meinung, dass das nicht stimmt. Die Verhandlungsposition ist eher schwierig, weil es systemfremd ist, solche Vorränge zu behalten. Wenn die Schweiz darauf beharrt, diese beizubehalten, wird unsere Verhandlungsposition für ein Stromabkommen eher geschwächt.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen.