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Lombardi Filippo · Ständerat · 2017-03-09

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2017-03-09

Wortprotokoll

Vengo dallo stesso cantone del collega Abate ma arrivo ad una conclusione diversa della sua.

Ich habe mich in der Kommission dafür ausgesprochen, dieser Initiative Folge zu geben, habe dann aber nicht das Bedürfnis gehabt, einen Minderheitsantrag zu stellen. Wir sind jetzt mit dem Einzelantrag Minder konfrontiert und müssen hier im Plenum unsere Überlegungen einbringen. Ich habe in der Kommission aus vier Gründen empfohlen, dieser Initiative Folge zu geben:

1. Als Vertreter eines Kantons, der mit Zweidrittelmehrheit einer Verfassungsänderung zugestimmt hat, fühle ich mich natürlich irgendwie verpflichtet, diese Frage unter einem Gesichtspunkt zu betrachten, der vielleicht anders ist als derjenige von Kollegen aus anderen Kantonen. Die Erfahrungen des Kantons Tessin nach der Zustimmung zur kantonalen Volksinitiative sind durchaus positiv. Die Umsetzung macht anscheinend keine Probleme. Das Tessin ist auch ein Tourismuskanton und hat keinerlei negative Folgen erleben müssen. Die Zahlen, die Kollege Stöckli zitiert hat, entsprechen auch ungefähr den Erfahrungen des Tessins, aber aus den erwähnten Ländern war kein einziger Tourist weniger zu registrieren. In dem Sinne kann ich mir als Vertreter des Tessins vorstellen, dass eine solche Regelung auch auf Bundesebene kein Störfaktor für unseren Tourismus wäre.

2. Herr Kollege Stöckli hat es gesagt: Die Volksinitiative wird zustande kommen, und wir werden dann eine Volksabstimmung haben. Ich verstehe die Argumente der Kommissionsmehrheit, allerdings habe ich eine andere Sicht. Eine Volksabstimmung kann durchaus mit einer gewissen Hexenjagd verbunden sein, und diese möchte ich entschärfen, indem wir uns über diese Frage beugen und die Frage vielleicht im Parlament selber lösen, ohne eine Konfrontation mit dem Volk zu riskieren, deren Ergebnis vielleicht schon in Richtung der Argumentation von Kollege Minder gehen würde. Deshalb möchte ich eine Volksabstimmung verhindern.

3. Das nächste Argument - Sie dürfen lächeln - bezieht sich auf die Begründung von Nationalrat Wobmann. Ich lese darin und nehme das mit Genugtuung zur Kenntnis, dass er interessanterweise einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte unterstützt. Ich gehe davon aus, dass Herr Nationalrat Wobmann in späteren Phasen und Diskussionen mit uns den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte natürlich verteidigen wird. Das nehme ich auf, seine Begründung leuchtet mir ein: Dieser Gerichtshof ist etwas Würdiges, wir wollen uns auf seine Entscheidungen denn auch stützen. [PAGE 181]

4. Ich komme zum letzten und entscheidenden Argument. Ich werde dem Folgegeben zustimmen, weil der Vorstoss eben kein Burkaverbot verlangt. Dem Wortlaut ist nämlich zu entnehmen, dass es um ein "Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts" in öffentlich zugänglichen Räumen geht. Die Medien und vielleicht auch einige Kollegen in diesem Hause werden immer von einem Burkaverbot sprechen. Doch das ist meines Erachtens nicht das Problem. Ich finde es korrekt, wenn wir von einem Verhüllungs- oder Vermummungsverbot sprechen, weil das aus Sicherheitsgründen Sinn macht. Sicherheit ist untrennbar. Sie ist zwar eine kantonale Angelegenheit, doch mit der heutigen Mobilität ist sie ein Problem, das durchaus auf nationaler Ebene gelöst werden kann. Es ist zudem auch eine gesellschaftspolitische Frage.

Als Präsident eines Sportvereins habe ich selber erleben können, dass man im Zusammenhang mit Sicherheitsfragen manchmal mit der Situation konfrontiert ist, dass sich Leute verhüllen. Doch Hooliganismus, wie man das nennen kann, beschränkt sich nicht nur auf Sportveranstaltungen, sondern betrifft auch andere Veranstaltungen und Ereignisse in diesem Land. Wenn man dies nun schweizweit bekämpfen kann und will, ist das für alle Kantone von Vorteil. Wir wissen, dass der Hooliganismus keine kantonalen Grenzen kennt, auch keine nationalen Grenzen, notabene. Das ist eine Form von Tourismus. Ich weiss nicht, wie viele Franken die Hooligans, die aus Deutschland kommen, in der Schweiz ausgeben, aber es ist auch eine Art Tourismus. Wenn es für alle klar ist, dass in der Schweiz schon die Verhüllung strafbar ist, werden wir diesen Hooligantourismus vielleicht ein wenig eindämmen können. Das finde ich als Argument schon interessant.

Was die gesellschaftspolitische Seite anbelangt, finde ich es interessant, dass wir sagen: In unserer Gesellschaft ist das offene Gesicht ein wichtiger Bestandteil unseres Zusammenlebens. Diesen wollen wir schützen und retten, und wir schätzen ihn enorm als Bestandteil unserer Gesellschaftspolitik.

Aus diesen Gründen und nicht aus irgendwelchen religiösen Gründen möchte ich ein Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts unterstützen. Ich werde deswegen für diese Initiative stimmen.