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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-09

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-09

Wortprotokoll

Wir werden nächste Woche die grosse Debatte führen, deshalb halte ich mich kurz. Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab, und zwar aus drei einfachen Gründen:

Erstens ist es halt auch gemäss der Konzession so, dass die SRG informieren muss. Sie macht das nicht nur mit Radio und TV, sondern selbstverständlich auch auf dem Internet. In der heutigen Zeit, wo alle von Digitalisierung sprechen und sagen, die Jungen seien auf dem Internet und schauten nicht mehr linear um halb acht Uhr die Tagesschau, scheint mir das komplett normal zu sein.

Zweitens - das ist das wichtige Element - haben wir aber immer gesagt, dass das Privileg der Gebühren, von dem die SRG profitiert, mit den Werbemöglichkeiten korrelieren und in Balance sein muss. Deshalb gilt im Internetbereich seit 2012 und weiterhin das Online-Werbeverbot, und wir haben immer gesagt, dass wir das weiterziehen.

Drittens muss die SRG auch im Internetbereich ganz viele Vorschriften berücksichtigen: Es gibt eine publizistische Beschränkung, es gibt Vorschriften zur Nutzung von Links, Spielen und Publikumsforen usw. Sie bewegt sich also nicht im rechtsfreien Raum.

Wenn man die SRG auf eine Audio- und Videothek beschränken will, muss ich sagen, dass die SRG den Informationsauftrag nicht mehr wahrnehmen kann. Es ist völlig unbestritten, dass sie in gewissen Bereichen bescheidener sein muss. Das kommt ja dann mit dem neuen Mediengesetz. Aber ich halte ein Verbot wirklich nicht für zeitgemäss; die SRG soll sich auch im Internet an die Leute wenden können, die die Informationen dort abholen.

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