Stöckli Hans · Ständerat · 2017-03-09
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-09
Wortprotokoll
Ich bin über den Einzelantrag von Herrn Minder hier und jetzt schon etwas erstaunt. Er ermöglicht allerdings die Debatte. Es gibt, wie der Kommissionssprecher ausgeführt hat, zwei Hauptgründe, welche die satte Mehrheit der SPK-SR zu ihrem Entscheid geführt haben - ein Entscheid, der an die früheren Entscheide in der gleichen Sache anknüpft. [PAGE 180]
Auf der einen Seite ist da die formelle Fragestellung. Wir haben den Antrag von Herrn Wobmann, Artikel 57 der Bundesverfassung um einen Absatz 3 zum Thema Sicherheit zu ergänzen. Man solle das Verhüllungsverbot unter dem Stichwort Sicherheit einführen, um das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung entsprechend zu bewahren und so eine Lösung auf Bundesebene zu finden, obwohl in diesem Bereich die Kantone für die Legiferierung zuständig sind und obwohl die Kantone von eben dieser Kompetenz auch Gebrauch gemacht haben. Beispielsweise gilt im Kanton Bern das Vermummungsverbot, und die Polizei muss es durchsetzen. Die Frage betrifft nicht die gesetzliche Grundlage, sondern die Frage ist, wie man diesen Aspekt durchsetzen kann. Auch der Kanton Tessin hat in seiner Art und Weise eine Regelung getroffen.
Jetzt kommt aber noch dazu, dass die Volksinitiative des Egerkinger Komitees läuft. Es hat noch bis zum 17. September Zeit, um Unterschriften zu sammeln. Herr Wobmann hat mir soeben gesagt, dass sie bereits bei 70 000 Unterschriften sind. Es ist also davon auszugehen, dass diese Initiative uns dann zur Beratung übertragen wird. Das Problem ist nur, Kollege Minder, dass diese Initiative sich nicht auf Artikel 57 der Bundesverfassung stützt, sondern auf Artikel 10. Wenn man überhaupt darüber diskutieren will, ist Artikel 10 wahrscheinlich der richtige Ort, denn dort geht es auch um die Aspekte Recht auf Leben und Recht auf persönliche Freiheit. Wenn wir nun dieser parlamentarischen Initiative Folge geben würden, dann würde auf der einen Seite die Maschinerie im Parlamentsbetrieb in Gang gesetzt werden, und wenn diese Volksinitiative eingereicht würde, würde auf der anderen Seite der Bundesrat aktiv werden. Man hat mir noch keinen konkreten Fall gezeigt, bei dem wegen einer solchen Kleidung echte Sicherheitsprobleme entstanden wären. Ist es wirklich sinnvoll, die Gesetzgebung parallel an die Hand zu nehmen? Ich bin überzeugt, dass das Projekt in der SPK-SR oder dann in der SPK-NR eingestellt wird, bis mit Artikel 10 die andere, wenn schon, richtige Lösung vorliegt, wie auch der Sprecher im Nationalrat, Herr Kurt Fluri, gesagt hat. Das ist die formelle Geschichte.
Zur materiellen Seite: Die Diskussion, Kollege Caroni, hat ergeben, dass eigentlich keine echten Probleme vorhanden sind. Die Einbürgerungs- und die Ausländergesetzgebung haben diesem Aspekt bereits Rechnung getragen. Beispielsweise ist im Kontakt der Verwaltung mit verhüllten Personen klar, dass es keine Pässe gibt, ohne dass die betroffenen Beamtinnen und Beamten die Augen der Leute gesehen hätten. Die konkrete Regelung ist in der Bevölkerung entsprechend akzeptiert worden.
Auch was den Tourismus anbelangt - das haben Sie selbst gesagt, Herr Minder -, kann der Hotelier entscheiden, ob er Leute, welche Kleider tragen, die bei uns nicht gut ankommen, will oder ob er sie nicht will. Auch ich würde übrigens eine solche Kleidung nie im Leben tragen.
Das Problem ist nur, dass sich die Präsenz von Menschen aus diesen Ländern in unserem Land im Verlaufe der letzten zehn Jahre verdoppelt hat; ich habe Zahlen, die doch interessant sind: Wenn ein Franzose in der Schweiz pro Tag 140 Franken ausgibt, ein Deutscher 160, ein US-Amerikaner 220, ein Inder 240, dann geben Leute aus Saudi-Arabien und aus den Vereinigten Arabischen Emiraten 430 Franken pro Tag aus. Wenn Sie in Tourismusgebieten, in denen die Problematik der Burka im Alltag gemanagt wird, entscheiden müssen, ob Sie diese Leute wollen oder nicht, ist das eben entscheidend, sodass wir nicht föderalistische Probleme durch den Bundesgesetzgeber regeln sollten. Selbstverständlich ist die radikale Islamisierung ein Problem. Ich bin aber nicht überzeugt, dass die Lösung dieses Problems darin besteht, in der Bundesverfassung in Artikel 57 unter dem Aspekt der Sicherheit eine zusätzliche Bestimmung einzuführen.
Ich bin klar der Meinung, dass wir dieser parlamentarischen Initiative keine Folge geben sollten.