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Müller Leo · Nationalrat · 2017-03-09

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-03-09

Wortprotokoll

Mit meiner Motion beantrage ich, dass das Raumplanungsgesetz so zu ändern ist, dass alle Landwirtschaftsbetriebe mit Tierhaltung, die eine gewisse Grösse haben und die ein landwirtschaftliches Gewerbe darstellen - das ist jetzt etwas technisch -, bei ihrem Stall ein Wohnhaus erstellen können. Heute ist es so, dass Landwirtschaftsbetriebe, die diese Voraussetzung erfüllen und Milchkühe oder Zuchtschweine halten, dort ein Wohnhaus erstellen können. Andere Tierhaltungsbetriebe, zum Beispiel Mutterkuhhaltungsbetriebe, können das nicht tun.

Diese Unterscheidung ist nicht nachvollziehbar. So können beispielsweise eben diese Mutterkuhhaltungsbetriebe, wenn sie aussiedeln - und das ist oftmals nötig -, dort kein Wohnhaus erstellen. Es gibt halt in der heutigen Situation und beim heutigen Siedlungsdruck immer wieder Betriebe, die ihre Ökonomiegebäude aus dem Dorf sogenannt entfernen müssen, aus der Dorfnähe wegziehen müssen, und ihren Betrieb ausserhalb der Bauzone neu aufbauen müssen. Das ist auch gut so. Man müsste diesen Betrieben aber die Möglichkeit geben, dort ebenfalls ein Wohnhaus erstellen zu können. Deshalb ist die Gesetzesänderung vorzunehmen.

Tierhaltungsbetriebe sind gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ja verpflichtet, ihre Tiere gut zu überwachen, und es ist nicht einzusehen, warum diese Unterscheidung in Bezug auf den Bau von Wohnhäusern vorgenommen wird. Warum sollen Milchkuh- und Zuchtschweinehalter ein Wohnhaus erstellen können, andere Tierhalter aber nicht? Es kalben nicht nur Milchkühe in der Nacht. Es kalben auch Mutterkühe in der Nacht, und ob eine Milchkuh kalbt oder eine Mutterkuh, ist etwa das Gleiche. Warum eine gesetzliche Unterscheidung gemacht wird, ist nicht nachvollziehbar. Die heutige Rechtslage ist demzufolge falsch, und diese muss korrigiert werden. Die Schweizer Landwirte wollen und müssen ihre Tiere bestmöglich überwachen und sich um ihre Tiere kümmern. Das erwartet auch die Schweizer Bevölkerung. Deshalb muss man den in der Motion erwähnten Landwirten die Möglichkeit geben, ebenfalls Wohnhäuser zu errichten. Es sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Es kommt auch immer wieder vor, dass unvorhergesehen Tiere in der Nacht betreut werden müssen, weil Unvorhergesehenes passiert. Deshalb muss diese Betreuung gewährleistet werden. Mit der heutigen Rechtslage muten Sie den einen Bewirtschaftern zu, dass sie nachts einmal oder mehrmals von ihrem Wohnhaus weggehen, einen oder zwei Kilometer aus dem Dorf hinausfahren, dort die Tiere betreuen und dann wieder zurückgehen müssen; das muten Sie ihnen zu.

Frau Bundespräsidentin, in der Stellungnahme des Bundesrates legen Sie es so dar, wie wenn ich Betriebe gemeint hätte, die klein sind oder die keine Tiere halten oder relativ nahe am Dorf liegen. Ich meine nicht solche Betriebe. Ich meine die Betriebe - und da gibt es ja auch eine Rechtsprechung -, die weiter vom Dorf entfernt sind. Diesen muss man die Möglichkeit geben, ein Wohnhaus zu errichten. [PAGE 329]

Ich bitte Sie, meine Motion zu unterstützen. Sie helfen damit, ein gesamtwirtschaftlich gesehen zwar kleines, für die betroffenen Personen aber ein grosses Problem zu lösen.