Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2017-03-09
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-09
Wortprotokoll
Die Motion verlangt eine Harmonisierung des Baurechts. In diesem Rat werden ja immer wieder ein Bürokratieabbau und Deregulierung gefordert. Mit dieser Motion geht es genau darum. Es geht um einen Bürokratieabbau und die Deregulierung konkret.
Wir haben in der Schweiz 26 unterschiedliche formelle Baurechte in den Kantonen. Wir haben Tausende von kommunalen Baurechten in den Gemeinden. Sie wissen, dass das nicht nur das Bauen verkompliziert, es verursacht auch sehr, sehr hohe Kosten und verhindert die Baurationalisierung.
Der Bund hat zu dieser Regulierungssituation einen Bericht erstellen lassen. Wir haben den Bericht über die Regulierungskosten in Erfüllung der Postulate Fournier und Zuppiger. Ich nehme an, dieser Bericht ist Ihnen allen bekannt. Bei den Kosten geht es um folgendes Bauvolumen: Allein das Hochbauvolumen - die Zahl stammt aus dem Jahr 2011 - machte damals 30 Milliarden Franken aus. Die Regulierungskosten werden auf etwa 6 Prozent davon geschätzt. Das wiederum macht rund 1,6 Milliarden Franken. Im Regulierungsfolgebericht wird geschätzt, wie viel sich einsparen lassen würde mit einer Harmonisierung des Baurechts. Ich bitte jetzt vor allem auch die Mitglieder der FDP-Liberalen Fraktion, die sich immer wieder auf diesen Bericht berufen, zuzuhören. Mit einer Harmonisierung des Baurechts liessen sich nach der Studie und der Schätzung des Bundesrates mehrere Hundert Millionen Franken an Kosten einsparen. Wir wissen das. Der Nationalrat hat bereits in mehreren Motionen verlangt, dass das Baurecht harmonisiert wird, zuletzt in einer eindrücklichen Aktion von zwei gleichlautenden Motionen, eine von Ständerat Philipp Müller und die andere von mir. Mit zusammen weit über 150 Unterschriften haben wir beide die Harmonisierung des Baurechts verlangt, um effizienter und kostengünstiger bauen zu können. Diese Motion ist dann im Ständerat gescheitert.
Der Bundesrat weist jetzt darauf hin, dass ja mindestens eine Harmonisierung der Begriffe - damit geht es noch nicht um die formelle Harmonisierung des Baurechts - im Gange sei. Der Bundesrat verweist in der Stellungnahme zu meiner Motion, die jetzt behandelt wird, auf eine parlamentarische Initiative von Philipp Müller aus dem Jahr 2004, mit der er Begriffe und Messweisen im Bau harmonisieren wollte. Selbst diese parlamentarische Initiative ist inzwischen aber nicht mehr hängig. Ich kann also auch keinen Druck auf die Kantone mehr machen, wie Sie, Frau Bundespräsidentin, in der Stellungnahme zu meiner Motion noch erwartet hatten. Denn diese parlamentarische Initiative wurde im Dezember 2016 abgeschrieben.
Dabei ist es beileibe nicht so, dass wir inzwischen eine vollständige Harmonisierung der Begriffe hätten. Dem entsprechenden Konkordat sind 16 Kantone beigetreten. Selbst dieser harmlosen Harmonisierung haben sich einige Kantone widersetzt und noch keinerlei Harmonisierungsschritte [PAGE 332] gemacht. Ich erwähne explizit den Kanton Basel-Stadt, den Kanton Appenzell Ausserrhoden und den Kanton Tessin.
Es macht doch keinen Sinn, dass wir teure Berichte über Regulierungskosten erstellen lassen, aber die Schlussfolgerungen nicht beachten. Es macht auch keinen Sinn, dass wir einen Bürokratieabbau verlangen, aber dann, wenn es konkret um den Bürokratieabbau geht, Nein sagen.
Ich bitte Sie also, meine Motion anzunehmen. Seien Sie kohärent und konsequent im Handeln. Die Harmonisierung im Baurecht bringt uns einen grossen Schritt weiter und entlastet die schweizerische Volkswirtschaft von unnötigen Kosten.
Es geht nicht an, Königtümer auf Gemeinde- oder Kantonsebene weiterhin zu verteidigen. Es geht jetzt darum, endlich mal Nägel mit Köpfen zu machen und dieses Sparpotenzial zu realisieren. Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Motion.