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Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-03-13

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-03-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat im Februar 2015 in Absprache mit der Schweizerischen Nationalbank beschlossen, dass sich die Schweiz, gestützt auf das Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe, an der international koordinierten Währungshilfe zur finanziellen Stabilisierung der Ukraine beteiligt. Vorgängig hatte er die Präsidenten der Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte über das Vorhaben orientiert.

Die Nationalbank wurde beauftragt, der Nationalbank der Ukraine einen Kredit von 200 Millionen US-Dollar zu gewähren. Der Bund garantiert der Nationalbank die fristgerechte Rückzahlung und Verzinsung des Darlehens, das insbesondere an die erfolgreiche Überprüfung der Umsetzung des IWF-Programms durch die Ukraine gebunden ist. Auf der Basis der letzten Überprüfung des Programms durch den IWF im Oktober 2016 erachtete der Bundesrat die Voraussetzungen für die Auszahlung einer ersten Tranche von 100 Millionen US-Dollar als erfüllt. Die Auszahlung ist am 3. März 2017 erfolgt.

Die Schweiz kann gestützt auf das Währungshilfegesetz einzelnen Staaten und Staatengruppen Währungshilfe leisten, um damit die Stabilität der internationalen Währungs- und Finanzbeziehungen zu erhalten und zu fördern.

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