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Schmid Carlo · Ständerat · 2002-03-13

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-13

Wortprotokoll

Ich habe gestern schon in meinem Eintretensvotum auf diesen Punkt hingewiesen. Ich bin mit Herrn Bundesrat Schmid einverstanden: Es ist nicht die allerbeste "sedes materiae", um diese Frage zu behandeln. Aber wir müssen uns weniger an formellen Fragen aufhalten als vielmehr die materiell richtigen Entscheidungen treffen, wenn die Gelegenheit und die Notwendigkeit gegeben sind.

Worum geht es? Es ist erwähnt worden, dass es um die Zusammenführung verschiedener Sicherheitskräfte des Bundes zu einer Bundespolizei gehen kann. Das unter dem Titel Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz (Usis) durchgeführte Verfahren ist in einer beamtenmässigen Evaluationsphase. Wie ich Ihnen gestern gesagt habe, besteht meine Angst darin, dass wir "via facti", durch faktische Entscheidungen auf Exekutivebene, in politischen Entscheidungen praktisch ausgeschaltet werden. Im Usis-Bericht II vom 12. September 2001 "Grobe Sollvarianten, Sofortmassnahmen" lese ich auf Seite 96: "Die Schaffung eigener Polizeikräfte auf Stufe Bund ist verfassungsrechtlich möglich." Es braucht keine Verfassungsänderung - darüber kann man sich noch streiten, aber das wird immerhin so vorgetragen. Die Reorganisation der Sicherheitspolizeikräfte des Bundes wäre grundsätzlich in der Kompetenz des Bundesrates. Es wird auf Artikel 43 RVOG verwiesen. Artikel 43 Absatz 3 RVOG lautet: "Der Bundesrat teilt die Ämter den Departementen nach den Kriterien der Führbarkeit, des Zusammenhangs der Aufgaben sowie der sachlichen und politischen Ausgewogenheit zu. Er kann die Ämter jederzeit neu zuteilen." Das ist die gesetzliche Grundlage, auf der völlig legal eine Bundespolizei geschaffen werden könnte.

Artikel 43 des neuen RVOG überträgt an sich zu Recht die interne Organisationsautonomie der Exekutive. Dafür habe ich als Mitglied einer kantonalen Exekutive weiss Gott Verständnis. Aber es gibt auch etwas wie eine Gewaltenteilung innerhalb der Exekutive.

In anderen Ländern ist es z. B. völlig unüblich, Justiz und Polizei in gleicher Hand zu halten. Wer Justizgesetze vorzubereiten und zu konzipieren hat - strafrechtliche Gesetze, verwaltungsrechtliche Gesetze -, soll nicht gleichzeitig die Mittel in der eigenen Hand haben, diese durchzusetzen. Das ist die Überzeugung z. B. in Deutschland.

[PAGE 137] Auch bei uns gibt es Erscheinungen, die in dieser Hinsicht unter Umständen zu Fragen Anlass geben können. Wenn ich sehe, dass z. B. in vielen Kantonen das Bauwesen und der Umweltschutz im gleichen Departement sind, dann kann man sich fragen, ob diese Unterstellung unter die gleiche Hand sinnvoll sei.

Auf der anderen Seite: Wenn sachgleiche Departementsgeschäfte in einer Hand vereinigt werden, dann kann es sein, dass über Jahre hinweg praktisch keine andere Politik mehr in einer bestimmten Hinsicht getrieben werden kann als jene des entsprechenden Departementes. Das UVEK ist heute das Infrastrukturdepartement der Schweiz; es ist volkswirtschaftlich von absolut prioritärer Bedeutung, weil alles, was mit Infrastrukturen zu tun hat, in einer Hand vereinigt ist. Da kann man sich fragen, ob das schlau sei. Das ist aber noch eine Frage des Ermessens.

Meines Erachtens ist aber die Frage, ob wir eine Bundespolizei wollen, keine Frage, welche rein organisatorischer Natur ist, sondern es ist eine hochpolitische Frage. Wir haben die Busipo gehabt, wir haben die interkantonale mobile Polizei gehabt: Das sind alles Vorstellungen gewesen, die von Volk und Ständen nicht akzeptiert und goutiert worden sind. Das nun auf dem Exekutivweg durchzusetzen, halte ich für undenkbar. Jetzt sage ich einen Satz: Ich traue das allerdings dem Bundesrat zu. Hier will ich "abhagen". Es ist keine Exekutivveranstaltung; es ist eine hochpolitische Veranstaltung. Ich meine, wir sollten hier sehr sorgfältig damit umgehen.

Ich bin auch der Überzeugung, dass wir diese Regel hier nicht auf ewige Dauer beibehalten müssten. Eines Tages wird man dies im RVOG korrigieren müssen. Aber es ist die einzige Möglichkeit, die wir heute haben, den Bundesrat dabei zu bremsen, in eine Richtung zu gehen, die wir unter Umständen als falsch anschauen; ich schaue sie auf alle Fälle als falsch an. Aber selbst wenn Sie grundsätzlich materiell damit einverstanden sind, bitte ich Sie, mindestens dem Grundsatz zu folgen, dass solche politischen Entscheide nicht reine Exekutiventscheide sein dürfen.

Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.