Humbel Ruth · Nationalrat · 2017-03-13
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2017-03-13
Wortprotokoll
Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, beim Entwurf 2 dem Ständerat zu folgen. In der Anfangsphase wollen beide Konzepte dasselbe. In einem ersten Schritt ist die Umlagerung von 0,3 Mehrwertsteuerprozenten aus der IV-Zusatzfinanzierung in die AHV per 2018 vorgesehen und in einem zweiten Schritt eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozent per 2021, mit der Angleichung des Rentenalters von Mann und Frau. Direkt werden die Haushalte eine Mehrwertsteuererhöhung daher erstmals im Jahr 2021 zu spüren bekommen, weil die Mehrwertsteuer per 2018 faktisch nicht erhöht wird. Sollte die Vorlage scheitern, müsste die Mehrwertsteuer gesenkt werden. Ob die Haushalte davon etwas spüren würden, ist zu bezweifeln. Die Preise würden ja kaum um 0,3 Prozent gesenkt.
Die Differenz zur Kommissionsmehrheit liegt nun darin, dass der Ständerat einstimmig - ich betone: einstimmig! - beschlossen hat, die Mehrwertsteuer auf 2025 um weitere 0,4 Prozent zu erhöhen, während die nationalrätliche Kommission diesen zweiten oder dritten Schritt, je nach Sichtweise, nicht tun will. Im Jahr 2030 generiert das ständerätliche Modell insgesamt 3,5 Milliarden Franken, das nationalrätliche Modell lediglich 2,1 Milliarden Franken. Im ständerätlichen Modell liegt der Fondsbestand im Jahr 2030 bei 111 Prozent, beim nationalrätlichen Modell hingegen lediglich bei 89 Prozent, und er würde schon 2031 unter die kritische Grösse von 80 Prozent fallen.
Wenn die Modelle nun noch einem Nachhaltigkeitstest unterzogen werden und die Situation im Jahr 2045 betrachtet wird - wie sinnvoll das ist, sei dahingestellt, weil ja verschiedene Parameter sehr unbestimmt sind -, wird das ständerätliche Modell im Vergleich zum Modell der Kommissionsmehrheit besser abschneiden; das ist so. Im Jahr 2045 weist der Fondsbestand im ständerätlichen Modell ein Loch von 22 Milliarden Franken auf, im Modell der Kommissionsmehrheit ohne den Interventionsmechanismus gar ein solches von 55 Milliarden Franken. Das nationalrätliche Modell wäre daher für nachfolgende Generationen viel dramatischer als das ständerätliche. Bei beiden Modellen muss daher nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Reform eine nächste angegangen werden.
Dem Vorwurf, die AHV-Ausgaben würden im ständerätlichen Modell im Jahr 2045 um 4 Milliarden Franken höher liegen als im nationalrätlichen Modell, ist entgegenzuhalten, dass in der zweiten Säule schon heute 4 Milliarden Franken umverteilt werden. Es ist daher schon irritierend, dass sich die Kommissionsmehrheit auf das Jahr 2045 fokussiert und quasi ignoriert, dass heute im BVG 4 Milliarden Franken umverteilt werden und die Umverteilung schnell auf zweistellige Milliardenbeträge anwachsen wird, sollte die Reform scheitern. Dabei ist eine Umverteilung im Kapitaldeckungsverfahren nicht akzeptabel. Wer sich auf die ferne Zukunft fokussiert, muss einfach die ganze Rechnung von erster und zweiter Säule zusammen machen.
Bei den beiden Minderheiten im VAG beantrage ich Ihnen, bei der Fassung des Nationalrates zu bleiben: Überschusszuteilung und Risikoprämien betreffen das Vollversicherungsmodell der privaten Lebensversicherer, welche für die angeschlossenen KMU stets 100 Prozent Kapitalgarantie geben müssen. Beide Anträge der Kommissionsmehrheit haben nichts zu tun mit dem Ziel der Vorlage, die Renten zu sichern. Sie verschlechtern lediglich die Rahmenbedingungen für das Vollversicherungsmodell zulasten der KMU.
Vor einer Woche hat der Nationalrat mit 139 zu 54 Stimmen beschlossen, diese Regelung zu streichen. Der Ständerat hat mit 23 zu 21 Stimmen ganz knapp Festhalten beschlossen. Ich bitte Sie daher, diese Differenz aufrechtzuerhalten und meinen Minderheiten zuzustimmen.
Zusammenfassend bitte ich Sie, bei der Mehrwertsteuer im Entwurf 2 dem ständerätlichen Konzept zu folgen und beim VAG an den Beschlüssen des Nationalrates festzuhalten. [PAGE 360]