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Baumann Isidor · Ständerat · 2017-03-13

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2017-03-13

Wortprotokoll

Mit der uns vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat, die Schweizer Beteiligung an der multinationalen Kosovo Force (KFOR) bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern. Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass Kosovo fast zwei Jahrzehnte nach Beginn des militärischen Eingreifens der KFOR und bald ein Jahrzehnt nach der Unabhängigkeitserklärung nach wie vor auf Unterstützung beim Aufbau des Rechtsstaates und bei der Bewältigung staatlicher Aufgaben angewiesen ist. Zwar hat der Aufbau staatlicher Sicherheitsinstitutionen in Kosovo einige Fortschritte gemacht. Trotzdem steht Kosovo in diesem Bereich noch vor grossen Herausforderungen. Dies gilt sowohl für die Polizei als auch für die Streitkräfte. Bei beiden sind es in erster Linie Defizite in der Integration der Minderheiten und in der Loyalität der Minderheiten zu den gewählten Behörden, welche die Entwicklung hemmen.

Die Aufgabe der KFOR, ein sicheres Umfeld zu gewährleisten, kann bis auf Weiteres nicht von anderen Akteuren übernommen werden, weder von anderen internationalen Organisationen noch von lokalen Akteuren. Daher wird eine internationale militärische Präsenz auf absehbare Zeit erforderlich bleiben, auch wenn deren Aufgaben nicht ausschliesslich militärischer Natur sein werden. Aufgrund dieser sehr unbefriedigenden Tatsache ist die Weiterführung der KFOR-Präsenz im sicherheitspolitischen Interesse der Schweiz.

Die Fortsetzung des militärischen Engagements der Schweiz zur Friedensförderung in Kosovo entspricht ausserdem dem wiederholt bekundeten Willen des Bundesrates, die militärische Friedensförderung quantitativ und qualitativ zu verstärken. Die militärische Friedensförderung ist in unserem Militärgesetz geregelt. Ich weise darauf hin, dass fast 10 Prozent aller Kosovarinnen und Kosovaren in der Schweiz leben. Bei ausbrechenden Konflikten ist davon auszugehen, dass die Schweiz zum ersten Zielland für Flüchtende würde.

Ich kann hier auch zurückmelden, dass die Einschätzung des Bundesrates, dass das Engagement in Kosovo bestehen bleiben soll, von einer Mehrheit der parlamentarischen Delegation aus Nationalräten und Ständeräten, die im Oktober 2016 die KFOR besuchte und sich über die Situation in Kosovo orientieren liess, unterstützt wird.

Die SiK-SR hat die Botschaft am 14. Februar 2017 beraten, dies in Anwesenheit des Chefs VBS, Bundesrat Guy Parmelin, sowie von Bruno Rösli, stellvertretender Chef Sicherheitspolitik; Korpskommandant Philippe Rebord, Chef der Armee; Oberst im Generalstab Fridolin Keller, Kommandant Swissint.

Die Schweiz beteiligt sich seit Oktober 1999 mit einem Kontingent an der KFOR. Von 1999 bis 2001 war der Einsatz unbewaffnet und lag somit in der Kompetenz des Bundesrates. Unsere erste Beteiligung mit Bewaffnung wurde mit [PAGE 196] einem Bundesbeschluss durch die Bundesversammlung im Jahr 2001 genehmigt. Im Dreijahresrhythmus wurde der Einsatz eines Schweizer Kontingents jeweils verlängert. Die letzte Bewilligung läuft am 31. Dezember 2017 aus. Nun stehen wir vor der Zusage für eine weitere Verlängerung für die Jahre 2018, 2019 und 2020.

Die SiK-SR ist bei ihrer Beratung ohne Gegenstimme auf den Bundesbeschluss eingetreten. Sie ist wie der Bundesrat der Ansicht, dass die militärische Präsenz der KFOR und insbesondere der Beitrag der Swisscoy fortgesetzt werden sollen, um das in Kosovo Erreichte zu festigen. Im Zentrum und im Süden des Landes hat sich die Sicherheitslage zwar stabilisiert, doch im Norden bleibt sie sehr fragil. Wie in der Botschaft ausgeführt, begrüsst es die Kommission, dass sich das Leistungsangebot der Swisscoy künftig auf jene Aufgaben konzentriert, welche für die KFOR prioritär sind. Neben dem Lufttransport wird der Schweizer Beitrag namentlich durch die Schaffung eines weiteren Verbindungs- und Überwachungsteams hauptsächlich in den Bereichen Aufklärung und Informationsbeschaffung verstärkt.

Ein Antrag in der Kommission, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen und ihn zu beauftragen, eine Vorlage mit der Kündigung unseres Kontingents per Ende 2018 auszuarbeiten und es damit der Schweiz zu ermöglichen, sich aus Kosovo zurückzuziehen, wurde insbesondere damit begründet, dass der Einsatz mit 44 Millionen Franken pro Jahr zu teuer sei. Beanstandet wurde auch, dass dieser Beschlussentwurf eine Pseudoreduktion enthalte. Im Weiteren wurde auch die Meinung vertreten, dass die kosovarische Polizei die Sicherheit im Alltag inzwischen garantieren könne. Nicht zuletzt wurden auch die cheflastige Zusammensetzung der Truppen sowie die zu hohe Anzahl von Fahrzeugen und zwei Helikoptern kritisiert. Die Kommission lehnte aber diesen Rückweisungsantrag mit 9 zu 1 Stimmen ab.

Aus Sicht der Kommissionsmehrheit müssen wir also in Kosovo bleiben. Die Kontingentsgrösse kann bzw. muss aber nach unten angepasst werden. Darüber war sich die Kommission einig. 1999 waren über 50 000 Soldaten im Einsatz. Aktuell sind es noch 4650 Soldaten. Diese Zahl soll im Jahr 2020 auf 2600 Soldaten reduziert werden. So soll auch das Schweizer Kontingent von heute 235 Armeeangehörigen im Jahr 2018 auf 190 Armeeangehörige und Ende 2019 auf 165 Armeeangehörige reduziert werden. Der Bundesrat will damit das Schweizer Kontingent der Reduktion des Gesamtkontingentes anpassen. Er behält sich aber eine Ausnahme vor. Diese ist in Artikel 2 geregelt. Der Bundesrat kann das Schweizer Kontingent kurzfristig wie folgt verstärken: Er kann es mit 50 Personen für maximal acht Monate zur Instandhaltung verstärken, oder er kann mit 20 Personen für maximal vier Monate die Sicherung bei erhöhter Bedrohung gewährleisten.

Ich komme zu den Kosten: Die Einsatzkosten von 2015 bis 2017 betragen rund 44 Millionen Franken pro Jahr. Ab 2018 wird in der ersten Phase mit Kosten von 37,5 Millionen Franken und in der zweiten Phase mit 33,2 Millionen Franken pro Jahr gerechnet. Darin sind auch 37 Personen enthalten, die in Stans stationiert sind. Durch allfällige personelle Aufstockungen gemäss Artikel 2, den ich vorhin kurz erläutert habe, können weitere Kosten entstehen. Bei maximal acht Monaten mit maximal 50 Personen würden Kosten von 8,9 Millionen Franken, bei vier Monaten mit zirka 20 Personen würden Kosten von 1,1 Millionen Franken zusätzlich verursacht. Diese 8,9 bzw. 1,1 Millionen Franken fallen aber nur an, wenn der Bundesrat die Entsendung einer entsprechenden Verstärkung genehmigt.

Bei der Beratung der Vorlage und der einzelnen Artikel konnten alle Fragen aus der Kommission befriedigend beantwortet werden. Aus der APK-SR wurde uns mündlich Bericht erstattet; es habe wenig Kritik an der Botschaft gegeben, und die APK-SR sei von der Notwendigkeit einer weiteren Anwesenheit der KFOR in Kosovo überzeugt. Die FK-SR verzichtete auf eine Stellungnahme.

Ihre Kommission kam damit zum Schluss der Beratung und stimmte dem vorliegenden Beschlussentwurf mit 10 zu 1 Stimmen zu. Sie empfiehlt Ihnen somit, dem Bundesbeschluss ebenfalls zuzustimmen.