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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2017-03-13

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-13

Wortprotokoll

Ein Schweizer, der nicht lesen und schreiben kann; ein Dorf im Kanton Zürich, das nicht bürgernah ist; eine aufgebrachte Dorfgemeinschaft; fehlende gesetzliche Grundlagen; ein Aufdecken Hunderter weiterer Fälle und eine empörte Schweiz; Parlamentarier aus allen Parteien, die das nicht hinnehmen wollen: Das sind die Zutaten, die zu dieser parlamentarischen Initiative geführt haben.

Ernst Suter hatte 1995 keine Steuererklärung eingereicht. Die Gemeinde Dürnten im Kanton Zürich, in der Ernst Suter geboren wurde und sein Leben lang wohnte, ein 7000-Seelen-Dorf, hat ihn in der Folge eingeschätzt, jedes Jahr höher. Das lässt das Bundesgericht seit 1940 zu. Wenn niemand reklamiert bei einer höheren Einschätzung, geht man davon aus, dass das Einkommen wohl zu tief geschätzt worden war. Zuletzt wurde Ernst Suters Einkommen auf 480 000 Franken im Jahr eingeschätzt. Effektiv verdiente der Hilfsarbeiter 60 000 Franken. Ernst Suter schwieg und zahlte, bis sein Vermögen aufgebraucht war. Er leidet an Leseschwäche und wollte dies nicht zugeben, weil er sich schämte.

2007 verkaufte er just der eigenen Gemeinde Land, um die Steuern bezahlen zu können. Seit 1995 hatte Suter insgesamt 250 000 Franken zu viel an Steuern bezahlt. 2008 flog die Sache auf, weil er sein Wohnhaus hätte verkaufen müssen, um die neuen Steuerschulden zu bezahlen. Was folgte, war eine Juristenposse: Es fehlten nämlich jegliche gesetzlichen Grundlagen, um die falsche Steuerveranlagung nachträglich zu korrigieren. Als 2014 der Fall durch den "Beobachter" publik gemacht wurde, ging ein Aufschrei der Empörung durch die Schweiz, und der Fall führte zu 150 Medienberichten. Nach langem Hin und Her beschloss die Gemeindeversammlung von Dürnten eine Schenkung von 250 000 Franken an Herrn Suter, also eine Schenkung in Höhe der von ihm zu viel bezahlten Steuern - dies, weil kein legaler Weg offenstand. Zynischerweise hätte Suter dem Kanton eine Schenkungssteuer von 51 000 Franken zahlen sollen; diese hat ihm der Kanton ohne jegliche gesetzliche Grundlage aber dann Gott sei Dank erlassen.

Wir brauchen diese Gesetzesanpassung der Revisionsgründe für Steuerveranlagungen. Ich sage auch gerne weshalb. Ist Ernst Suter ein Einzelfall? Nein. Es leben in der Schweiz 800 000 Personen, die schwere Lese- und Schreibschwächen haben. Davon sind die Hälfte Schweizer. Nach der Medienberichterstattung zum Fall Ernst Suter ging eine Flut von Meldungen beim "Beobachter" ein, mit krassen Fällen und unkorrigierbaren Fehlsteuerveranlagungen bei Personen, die zum Beispiel an schweren Depressionen, anfangender Demenz oder Burnouts litten.

Gibt es Alternativen zu einer Gesetzesanpassung? Kann man jetzt schon gegen fehlerhafte Einschätzungen vorgehen? Nein. Mit Verlaub, dieser Einwand ist zynisch. Zwar kann man versuchen, die Frist für die Einreichung der Steuererklärung wiederherzustellen. Dies gilt jedoch nur für plötzliche Unfälle, bei denen man beweisen muss, dass man keinen Stellvertreter hat bestimmen können. Die Steuerverwaltung sagt selbst, die Hürden für die Wiederherstellung der Frist seien enorm hoch und die Bedingungen äusserst selten erfüllt.

Das Bundesgericht hatte sodann geltend gemacht, dass es neben gesetzlichen Revisionsgründen weitere gebe, wenn unter dem Aspekt der Gerechtigkeit krass stossende Ergebnisse die Folge wären. Damit meint das Gericht, wenn das Bezahlen der Steuer in das Existenzminimum eingreifen würde - und nur dann. Gerade dies wäre im Fall Suter also nicht eingetroffen, da er ja über Vermögenswerte wie ein geerbtes Haus und Land verfügte. Sodann gilt bei Einsprachen jetzt schon der Grundsatz: Was man bei der Einsprache nicht [PAGE 376] hätte vorbringen können, also z. B. Leseschwäche, Depressionen, anfangende Demenz, darf man später nicht mehr vorbringen. Genau deshalb scheitern fast alle Revisionsbegehren.

Das Argument, es gebe Alternativen, ist nicht nur zynisch, sondern falsch. Soll jemand, der seine Mitwirkungspflicht, also das Ausfüllen der Steuererklärung, nicht selber wahrnehmen kann, sich Hilfe holen müssen? Nein. Es liegt in der Natur der Sache, dass man bei schweren gesundheitlichen Einschränkungen eben gerade nicht fähig ist, sich Hilfe zu holen. Denken Sie an schwere Depressionen oder beginnende Demenz. Den Überforderten noch mehr Überforderung zuzumuten kann keine Lösung sein. Muss die Verwaltung bürgernäher vorgehen? Ja. (Zwischenruf des Präsidenten: Kommen Sie zum Schluss, Frau Badran. Sie haben Ihre Redezeit schon massiv überschritten!) Bürgernähe in Ehren - alle bekannten Fälle sind aus kleinen Gemeinden. Ein bürgernahes Vorgehen findet nicht statt, und deshalb: Ernst Suter ist überall. Es kann uns alle oder Verwandte von uns treffen.

Ich bitte Sie dringend, diese Vorlage doch zu unterstützen, so, wie das sämtliche Nationalrätinnen und Nationalräte aus dem Kanton Zürich getan haben.