Schmid Carlo · Ständerat · 2002-03-14
Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-14
Wortprotokoll
In Ziffer 3.1.3 des Separatberichtes referiert der Bundesrat über Vorbereitung und Aufnahme von [PAGE 179] Verhandlungen für weitere bilaterale Abkommen mit der EU. Wir wissen, dass hier so genannte "leftovers" bestehen, also Restanzen aus dem ersten Teil der bilateralen Verhandlungen, und dann drei wichtige Bereiche, nämlich Verhandlungen im Bereich der Zinsbesteuerung, im Bereich der Liberalisierung der Dienstleistungen und bei der justiziellen Zusammenarbeit - Stichworte Schengen und Dublin.
Mittlerweile hat der Bundesrat die Konsultation bei den Kantonen, den interessierten Verbänden und auch bei den Aussenpolitischen Kommissionen abgeschlossen, das Verhandlungsmandat definiert und sich in Verhandlungen begeben. Ich wäre dankbar, wenn uns der Herr Volkswirtschaftsminister über den Stand der Situation der Verhandlungen etwas Auskunft geben könnte.
In diesem Zusammenhang möchte ich gegenüber unserem Kommissionspräsidenten, der mitgeteilt hat, dass die Aussenpolitische Kommission diese Verhandlungen grundsätzlich begrüsst, eine kleine Nuance anfügen. Das ist nach der Sitzung vom 10. Januar 2002 auch so kommuniziert worden. Das ist nicht falsch, aber es ist nicht die ganze Wahrheit. Die Kommission hat dem Bundesrat in allen drei Bereichen - Abkommen von Schengen, Dienstleistungsbereich und Zinsbesteuerung - klare Jalons gesetzt. Davon hat der Kommissionspräsident vielleicht das Wichtigste doch hervorgehoben: Die automatische Übernahme eines künftigen EU-Acquis kommt für uns nicht infrage. Das wäre ein Rückschritt sogar hinter den EWR. Es wäre eine "Satellisierung" der Schweiz in wichtigsten Bereichen und hätte in einer Volksabstimmung zweifellos keinerlei Chance.
Nebst diesem staatspolitischen, institutionellen Bereich liegt es mir daran, den Bundesrat darauf hinzuweisen, dass auch bei den Dienstleistungen innenpolitisch grosse Probleme vorhanden sind.
Die Liberalisierung der Dienstleistungen nach EU-Muster umfasst ein sehr breites Spektrum an Dienstleistungen. Da haben wir in der Schweiz im Moment eine Situation, die der Bundesrat nicht unbeachtet lassen darf. Das Elektrizitätsmarktgesetz ist noch keineswegs über die Runden. Es sind noch keine klaren Konturen ersichtlich, wie sich das Schweizervolk zur Liberalisierung des Strommarktes stellt. Der Bundesrat scheint das auch zu wissen, hat er doch die Abstimmung verschoben und den Verordnungsentwurf noch einmal überarbeitet.
Auch bei den Dienstleistungen im Bereich des Service public - bei der Post usw. - besteht keine Unité de doctrine, die darauf abzielte, mit fliegenden Fahnen in Richtung Deregulierung zu laufen. Sie haben gerade in dieser Session gesehen, wie sich hier die politische Situation darstellt. Mit anderen Worten: Es dürfte heikel sein, über den Umweg internationaler Verträge eine Deregulierungswelle auszulösen, die innenpolitisch nicht abgesichert ist.
Was das Abkommen von Schengen betrifft, meine ich, dass aufgrund der Implikationen sowohl polizeilicher als auch föderalistischer Natur, aber auch aufgrund der grossen Nebenwirkungen, die das Abkommen von Schengen auf das Bankgeheimnis, auf die Zinsbesteuerung usw. haben kann, höchste Sorgfalt am Platz ist. Ich wäre dankbar, wenn Herr Bundesrat Couchepin einige Ausführungen zu diesem Punkt machen könnte.