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Rutz Gregor · Nationalrat · 2017-03-14

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-14

Wortprotokoll

Ich engagiere mich nun seit 22 Jahren in der Medienpolitik, als Gründungsmitglied der Aktion Medienfreiheit und als Vorstandsmitglied der Vorgängerorganisationen. Als ich 1995 als 23-Jähriger in den Vorstand der damaligen Schweizerischen Fernseh- und Radiovereinigung gewählt wurde, hatte ich kein Mobiltelefon. Ich hatte keine E-Mail-Adresse, ich hatte keine Apps, ich hatte kein Internet. Kurzum: Es war eine andere Welt. Wir stehen heute vor total veränderten Gegebenheiten. Das Einzige, was noch gleich ist wie damals, sind die gesetzlichen Grundlagen. Das Einzige, was noch gleich ist wie damals, ist dieser Auftrag an die SRG, der in der Konzession festgehalten ist.

Vor diesem Hintergrund, vor dem technologischen Wandel, der eine noch nie dagewesene Medienvielfalt ermöglicht, der für die Kunden so viele Vorteile bringt, vor diesem Hintergrund müssen wir diese Service-public-Debatte führen. Im Juni 2015 wurde eine Revision des Radio- und Fernsehgesetzes ganz knapp, mit 3000 Stimmen Unterschied, angenommen - ein deutlicher Fingerzeig der Bevölkerung, dass diese Diskussion nun geführt werden soll. Auch der Bundesrat hat damals gesagt, die Auslegeordnung solle nun ohne Tabus gemacht werden.

Die Grundlagen der Gesetzgebung waren damals ganz anders. Wir hatten Radios auf UKW mit begrenzten Frequenzen, wir hatten einen Fernsehsender, der sehr viel kostete. Kaum ein Privater konnte es sich leisten, Fernsehen zu machen. Klar, dass man das staatlich genau regeln musste. Klar, dass man hier vom Bundesrat her die Konzession erteilen und die Spielregeln genau im Auge behalten wollte. Das ist heute anders. Heute sind Radios auf DAB plus. Heute kann jeder, der es möchte, Fernsehen machen. Heute haben wir Internet. Heute ist eine viel grössere Vielfalt möglich. Darum ist es ja so wichtig, dass wir uns überlegen, was der Staat an Leistungen bereitstellen muss und was die private Wirtschaft bringen kann.

Darum ist es auch richtig, wie es Kollege Thomas Müller vorschlägt, die Kompetenzen bezüglich Konzessionserteilung zu diskutieren. Heute ist es ein Markteingriff - im Gegensatz zu früher, als eigentlich gar kein Markt bestanden hat. Markteingriffe müssen wir genau diskutieren. Sie sollen politisch wohlüberlegt und breit abgestützt sein. Darum meinen wir, dass es der richtige Weg ist, diese Kompetenz dem Parlament zu übertragen, das ja viel breiter abgestützt ist als der Bundesrat, der auch eine politische Behörde ist, aber aus viel weniger Parteien zusammengesetzt ist. Diese Transparenz, die immer wieder gefordert wird, würde mit der parlamentarischen Initiative Müller Thomas erreicht.

Gleichzeitig halten wir aber auch den Gegenvorschlag, die Kommissionsmotion, eine Idee aus den Reihen der Freisinnigen, für absolut zielführend und diskutierenswert; Kollege Thomas Müller hat es ebenfalls erwähnt. Es wäre auch ein gangbarer Weg, dass das Parlament den Rahmen bestimmt und der Bundesrat dann die detaillierte Konzession ausarbeitet.

Es ist in diesem Zusammenhang vielleicht auch wichtig, sich den Bericht, welchen die Wettbewerbskommission im Zusammenhang mit dem Service-public-Bericht verfasst hat, noch einmal vor Augen zu führen. Sie schreibt, dass sich die Grenzen eines öffentlich finanzierten Angebots auch aus der Wirtschaftsverfassung der Schweiz ergeben, indem grundsätzlich der Markt zu spielen hat und Eingriffe durch den Staat nur insofern gerechtfertigt sind, als sie zur Erreichung des Publikums effektiv notwendig sind. Insofern ist der Service public auch nicht ein eigenes Angebot, welches sich im Markt gegen die Privaten behaupten muss, sondern eine Ergänzung des bestehenden Marktangebots. Vor diesem Hintergrund, meinen wir, ist die Debatte zu führen, und vor diesem Hintergrund ist auch die Diskussion über die parlamentarische Initiative Müller Thomas und über die Kommissionsmotion zur dualen Konzessionskompetenz zu führen.

Selbstverständlich, Kollege Candinas, gibt es eine Ungleichbehandlung zwischen Privaten und der SRG. Das ist auch richtig. Die SRG steht, wie es der Bericht der Wettbewerbskommission schön aufzeigt, eben nicht im Markt, sondern hat einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen, der mit über einer Milliarde Franken Gebührengelder abgegolten ist, während sich die Privaten im Markt refinanzieren müssen. Das sind andere Gegebenheiten, denen es Rechnung zu tragen gilt.

Es ist unseres Erachtens auch falsch zu sagen, das Subsidiaritätsprinzip funktioniere nicht. Das ist ja die Diskussion, die wir führen müssen, die wir in dieser Session beginnen und die wir in der nächsten Session über weitere Vorstösse, welche seitens der Kommission lanciert worden sind, fortführen werden. Es ist eine Diskussion, die wir hoffentlich bis Ende Jahr zu einem guten Ende führen, eine Diskussion, die den Marktgegebenheiten, den neuen technologischen Möglichkeiten Rechnung trägt und die dazu führt, dass wir den Service-public-Auftrag, diesen Markteingriff ganz genau überdenken und dort, wo er nötig ist, demokratisch breit abstützen.