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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-14

Wortprotokoll

Die Frage, die Sie diskutieren, ist nicht neu. Wir haben sie schon mehrfach diskutiert. Der Bundesrat hat - das hat Herr Nationalrat Jauslin zu Recht gesagt - die Frage einer Tunnelgebühr am Gotthard seinerzeit auch in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt. In der Vernehmlassung wurde sie sowohl von den Parteien als auch von den Kantonen und den Verbänden breit abgelehnt. Grundsätzlich sind unsere öffentlichen Strassen von der Verfassung her gebührenfrei. Ausnahmen sind möglich, wenn das Bundesparlament es so beschliesst. Es gibt heute eine einzige Ausnahme am Grossen St. Bernhard, für dessen Benützung man eine Gebühr bezahlt. Sonst ist das gratis bzw. mit der Vignette abgegolten.

Ihre Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen haben auf der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des NAF die Frage der Tunnelgebühren dann wieder aufgenommen. Das Astra hat Berichte geliefert. Technisch ist es möglich, auch mit Ausnahmen für das regionale Gewerbe oder für Vielnutzer mit einem Rabattsystem. Das haben wir dargelegt; es wurde aber nach der Diskussion auch von den KVF abgelehnt. Der NAF steht nun, und der Bundesrat hat eigentlich keinen Grund, zwei Monate nach der Volksabstimmung diese Frage schon wieder zu öffnen.

Nochmals: Wenn Sie jetzt Tunnelgebühren einführen wollen, so weise ich einfach darauf hin, dass dies mit der heutigen Verfassungsbestimmung nur am Gotthard machbar wäre. Wenn Sie generell Tunnelgebühren einführen möchten, muss man die Verfassung anpassen. Wenn Sie sagen: "alpenquerende Tunnels", dann sind das mehrere; das wäre gemäss Bundesamt für Justiz verfassungsrechtlich schon schwierig.

Dann müsste ich Sie zurückfragen: Weshalb nur ein Tunnel in den Alpen, weshalb nicht einer im Mittelland? Wenn es um Kosten geht, muss ich beispielsweise sagen: Der künftige Bypass in Luzern, Herr Nationalrat Müller Leo, kostet pro Kilometer weit mehr als ein Tunnelkilometer am Gotthard. Ein Tunnelkilometer am Gubrist kostet weit mehr als ein Tunnelkilometer am San Bernardino. Sie müssen mir dann auch sagen, wieso diese Tunnel, wieso nicht Tunnel generell oder wieso nicht einfach kostentreibende Tunnels. Das ist auch noch nicht so ganz klar.

Der Bundesrat war immer offen für solche Lösungen. Wenn man das aber durchdenkt, ist klar: Ein zusätzliches [PAGE 414] Finanzinstrument brauchen wir im Moment nicht. Wenn Sie das künftig möchten, dann muss man verfeinern: Ist es für alle Tunnels? Oder warum nur für Alpentunnels? Das wäre nämlich nicht ganz erklärbar. In Europa hat man generell sehr oft ein Mautsystem, weil bei den Strassen sehr oft eine private Finanzierung besteht und nicht die öffentliche Finanzierung wie bei uns. Deshalb sind die Systeme ein bisschen schwierig zu vergleichen.

Ich möchte noch etwas klarstellen: Mobility-Pricing nach der Vorstellung des Bundesrates ist nicht eine zusätzliche Strassenfinanzierung. Unsere Vorstellung ist nur, dass wir die gleiche Geldsumme anders einsetzen, um die Verkehrsspitzen am Morgen und am Abend zu glätten. Das hat also nichts mit einer Tunnelgebühr respektive mit zusätzlichen Belastungen zu tun.

Gestützt auf die bisherigen Diskussionen bitte ich Sie deshalb, die Motionen abzulehnen.

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