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Stöckli Hans · Ständerat · 2017-03-14

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-14

Wortprotokoll

Ich möchte nahtlos an die Überlegungen von Herrn Kollege Philipp Müller anschliessen und die Leute hier im Saal einfach darauf aufmerksam machen, dass das wichtigste Gut in der Rechtsetzung die Rechtssicherheit ist. Wir sollten die Gesetze nicht anpassen wie die Jahreszeiten. Herr Kollege Bischof, die Gesetzgebung vom 16. Dezember 2016 ist noch gar nicht in Kraft. Die Referendumsfrist läuft am 7. April ab, und schon wollen Sie das Gesetz nochmals revidieren. Wie soll dann die Rechtssicherheit, das grösste Gut, auch in den Anwendungsorganen entsprechend gewürdigt werden?

Es gibt fünf Ziffern, die man einzeln anschauen kann. Bei der Frage der Integration haben wir letztes Jahr Folgendes entschieden: Wir haben nicht zwingend eine Integrationsvereinbarung verlangt, sondern wir haben sie umschrieben, wie Kollega Philipp Müller das vorhin erwähnt hat. Wir können doch nicht, ein halbes Jahr nachdem wir eine lange Debatte gehabt haben, nur wegen - Entschuldigung - einer Standesinitiative, aus welchem Kanton auch immer sie kommt, jetzt erneut die ganze Gesetzgebungsmaschinerie in Gang setzen.

Sie haben die Problematik auch betreffend die Praxis erwähnt. Sie führen die Präzisierung der Praxis als Grund für gesetzgeberisches Handeln an. Das ist nicht einleuchtend, denn die Praxis wird ja zum Glück nicht hier in unserem Parlament gemacht, sondern draussen bei den Leuten, die unsere Arbeit, unsere Gesetze anwenden müssen.

Lediglich die Ziffer bezüglich der Sozialhilfe - das wurde ebenfalls ausgeführt - ist noch offen. Aber um das zu regeln, braucht es definitiv keine neue Aktivität der Staatspolitischen Kommissionen des Parlamentes.

Wichtig ist auch noch zu erwähnen, und das sei zugunsten der St. Galler Standesinitiative angefügt, dass sie am 18. April 2016 eingereicht wurde, also noch bevor wir die letzte Gesetzesarbeit abgeschlossen hatten. Auch die strafrechtlichen Tatbestände bezüglich der Ausschaffungs-Initiative - sie gelten ab 1. Oktober 2016 - waren damals noch nicht in Kraft. Dementsprechend ist es wirklich nicht nötig, jetzt, hier und heute, erneut einen Auftrag für eine Gesetzesänderung zu geben, nachdem - es wurde ausgeführt - das Gesetz noch gar nicht in Kraft ist und insbesondere die Ausführungsbestimmungen noch gar nicht bekannt sind.

Ich bin sowohl inhaltlich wie auch von der Form her dezidiert der Meinung, dass wir den Fehler, jetzt erneut eine Gesetzesrevision in Gang zu setzen, nicht machen sollten.