Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2017-03-15
Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-15
Wortprotokoll
Ich berichte Ihnen in aller Kürze über die Tätigkeit der Geschäftsprüfungsdelegation. Sie beaufsichtigt den zivilen Nachrichtendienst des Bundes, aber auch die übrigen nachrichtendienstlichen Tätigkeiten, nämlich jene des Militärischen Nachrichtendienstes und des Zentrums für elektronische Operationen. Sie führt zudem die Oberaufsicht über die gerichtspolizeilichen Verfahren der Bundesanwaltschaft im Bereiche des Staatsschutzes sowie die Oberaufsicht über die völkerrechtlichen Verträge, die der Bundesrat in eigener Kompetenz abgeschlossen hat und aus Geheimhaltungsgründen nicht publiziert.
Die Geschäftsprüfungsdelegation legt jedes Jahr Gewicht auf das zentrale Thema der Oberaufsicht über die Personendaten im Nachrichtendienst des Bundes. Für zwei wichtige Datenbanken, das Informationssystem innere Sicherheit (Isis) und das Informationssystem äussere Sicherheit (Isas), werden die bestehenden Ansätze für die Qualitätssicherung auch unter dem neuen Nachrichtendienstgesetz ihre Gültigkeit behalten. Die Geschäftsprüfungsdelegation kontrolliert regelmässig die Qualität und die Quantität der Daten, aber auch die Arbeitsweise bei ihrer Bearbeitung.
Im Vordergrund standen im letzten Jahr auch die Vorbereitungen zum neuen Nachrichtendienstgesetz, das ja ganz neue Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung bietet, die auch die parlamentarische Oberaufsicht vor neue Herausforderungen stellen wird. Die Delegation liess sich deshalb von den Strafverfolgungsbehörden über den Einsatz von Trojanern und Imsi-Catchern informieren. Der zuständige Dienst des EJPD wiederum erklärte der Geschäftsprüfungsdelegation die Telefonüberwachung nach dem Büpf.
Unter dem Nachrichtendienstgesetz wird das Bundesverwaltungsgericht die genehmigungspflichtigen Massnahmen zur Informationsbeschaffung bewilligen. Zu diesem Zwecke führte die Geschäftsprüfungsdelegation im November des letzten Jahres mit Vertretern des Bundesverwaltungsgerichtes eine erste Aussprache über die praktischen Fragen, die sich bei der Vorbereitung auf die neue Aufgabe stellen. Die Unabhängige Kontrollinstanz (UKI), die zurzeit die Funkaufklärung kontrolliert, wird unter dem neuen Gesetz künftig die Durchführung der Kabelaufklärung überprüfen. Deshalb verlangte die Geschäftsprüfungsdelegation vom Bundesrat Auskunft über den zukünftigen Ressourcenbedarf der UKI. Die Antwort, welche die Geschäftsprüfungsdelegation im Juni 2016 erhielt, hatte noch keine konkreten Angaben. Zwischenzeitlich wurden aber die Verordnungen in die Vernehmlassung geschickt.
Die Geschäftsprüfungsdelegation beschäftigte sich im letzten Jahr auch sehr intensiv mit dem Cyberspionageangriff auf die Ruag, führte mehrere Gespräche mit verschiedenen Bundesbehörden und traf sich auch zweimal mit dem Sicherheitsausschuss des Bundesrates. Im Mai 2016 wurde dieser Vorfall öffentlich. Alsdann wurde die Oberaufsicht über die Umsetzung der notwendigen Massnahmen bei Armee und Ruag der Subkommission EDA/VBS der GPK-NR überlassen, die seit 2015 auch für die Umsetzung der nationalen Cyberstrategie zuständig ist.[GZ]
Dies in Kürze eine Zusammenfassung der wichtigsten Aktivitäten.