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Fiala Doris · Nationalrat · 2017-03-15

Fiala Doris · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-15

Wortprotokoll

Wie wichtig eine Vizepräsidentin sein kann oder - sagen wir es anders - dass sie nicht immer nur eine Dekoration des Präsidenten ist, zeigt sich heute: Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Alfred Heer aus Krankheitsgründen sehr kurzfristig fehlt und daher ich Ihnen von der GPK zu berichten suche.

Die GPK nehmen als parlamentarische Kommissionen im Auftrag der eidgenössischen Räte die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates, der eidgenössischen Gerichte sowie der anderen Träger von Aufgaben des Bundes wahr. Die GPK überprüfen hauptsächlich, ob die Behörden im Sinne der Verfassung und der Gesetze handeln und ob die vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben richtig erfüllt werden. Zudem überprüft die GPK die Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit staatlichen Handelns. Dazu ist die GPK in Subkommissionen gegliedert; es sind dies die folgenden: EDA/VBS, EJPD/BK, EFD/WBF, EDI/UVEK sowie Gerichte/Bundesanwaltschaft. Sie werden anschliessend noch von den Mitgliedern dieser Subkommissionen Details zu ihrer Arbeit im Jahr 2016 vernehmen. Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass sich ein Mitglied in dieser Kommission aus Geheimhaltungsgründen nicht ersetzen lassen kann, wie es in anderen Kommissionen in Krankheits- oder weiteren Verhinderungsfällen der Fall ist.

Der Bericht gibt einen vollständigen Überblick über die Tätigkeiten der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation im letzten Jahr. Er enthält Informationen über die Arbeitsmethoden und über die Arbeitsprozesse, über die Probleme mit bestimmten Aufsichtsgeschäften und die jeweils erzielten Resultate. Der Bericht enthält auch viele Informationen, die bisher nie veröffentlicht wurden. Er ist also auch eine Fundgrube, wenn Sie so wollen, für findige Journalisten. In einem Rechtsstaat - es ist mir wichtig, das zu sagen - haben auch die Bürgerinnen und Bürger Anspruch darauf, die Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne der Dienstleistung erklärt zu bekommen. Die GPK hat äusserst weitgehende Aufsichts- und Einsichtsrechte. Diese werden von uns entsprechend in Anspruch genommen. Auch das Amtsgeheimnis ist ausgenommen. Die Geheimhaltungsverpflichtungen sind keine Barriere für unsere Tätigkeit.

Gerne möchte ich Ihnen nun erörtern, was ganz genau an Sitzungen stattgefunden hat und an Berichten verfasst worden ist. Im Jahr 2016 wurden folgende Berichte verfasst: "Geeignetes Personal im diplomatischen Dienst" von der GPK-SR, "Qualität der Verbundpartnerschaft in der Berufsbildung" von der GPK-NR und eine vertiefte Nachkontrolle "Expertenbeizug in der Bundesverwaltung" von der GPK-NR.

Folgende Medienmitteilungen wurden veröffentlicht: eine zum mutmasslichen Geheimabkommen der Schweiz mit der PLO im Jahr 1970, eine zweite zu den Ausstands- und Offenlegungspflichten im Bundesrat und eine dritte zum Thema der Sicherung landwirtschaftlichen Kulturlandes. Die Anzahl der Medienmitteilungen der GPK-NR/SR betrug fünf, die der GPK-NR zwei und die der GPK-SR zwei. [PAGE 417]

Sie sehen, wir tagen nicht nur im Geheimen, sondern wir informieren auch die Öffentlichkeit sehr aktiv über Themen, über die man tatsächlich berichten darf und kann. Die Anzahl der Sitzungen ist ebenfalls sehr eindrücklich: Es fanden 16 Plenarkommissionssitzungen und 60 Subkommissionssitzungen statt, darunter 16 Dienststellenbesuche. Die Geschäftsprüfungsdelegation hat 17 Sitzungen abgehalten.

Im Jahr 2016 befassten sich Arbeitsgruppen unter anderem mit dem Risikomanagement in der Bundesverwaltung. Hierzu möchte ich etwas besonders Positives vermerken: Es war beeindruckend zu sehen, was für eine Arbeit sämtliche Departemente zum Thema Risikoanalyse leisteten und wie sie auch die Konsequenzen daraus erarbeiten. Besser, als vor allem eine Analyse zu machen, wäre es, wenn wir diese Arbeitsgruppen überhaupt aufwerten würden. Denn was gibt es Wichtigeres, als die Risikolage eines Landes sauber zu analysieren und dann auch das Handeln konsequent in diesem Sinne auszurichten?

Eine wichtige Funktion für die GPK hat die Parlamentarische Verwaltungskontrolle, welche Evaluationen für die GPK vornimmt. Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle ist ein wichtiges Instrument für die GPK, um die Wirksamkeit der Verwaltung zu überprüfen.

Das ist in der Kürze das, was ich als relevant empfinde. Ich möchte mit folgenden Aussagen abschliessen: Die GPK ist die Anlaufstelle für alle, wenn es darum geht, die Rechtmässigkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit staatlichen Handelns zu überprüfen. Diese Aufgabe gilt es gewissenhaft und mit Nachdruck zu verfolgen. Ich möchte an dieser Stelle deshalb auch dem Sekretariat der GPK, der ständerätlichen Schwesterkommission, der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle sowie allen Mitgliedern für die Mitarbeit und die Unterstützung sehr herzlich danken. Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich mitteilen, dass auch Sie sich jederzeit an die GPK wenden können, wenn Sie Hinweise auf unrechtmässiges Verhalten der Verwaltung erhalten haben sollten.