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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-15

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-15

Wortprotokoll

Es ist so: Der Kanton Wallis hat kürzlich, am 22. Februar 2017, informiert und eine Änderung seiner Praxis vorgenommen. Es wäre schon länger möglich gewesen; insofern haben die Vorstösse von Ihnen, Herr Rieder und Herr Reynard, hier sicher Druck gemacht. In keinem Gesetz respektive in keiner Verordnung ist nämlich explizit definiert, ab welcher Belastung ein Standort in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen werden muss.

Mit der Lösung, die der Kanton Wallis jetzt gefunden hat, dass man die Löschung des Katastereintrags vorsieht und einen Eintrag in eine Bodenkarte vornimmt, können wir uns einverstanden erklären: Wir erachten das als sinnvolle Lösung. Die Kantone haben die Aufgabe, belastete Böden zu überwachen und auch die Ergebnisse der Überwachung zu veröffentlichen. Es ist aber eine ganz andere Qualität, als wenn das im Altlastenkataster zum Ausdruck kommt, weil da natürlich dann auch die Verkehrswerte der Grundstücke erheblich betroffen sind.

Insofern kann ich bestätigen, dass der Bund mit der Lösung des Staatsrates einverstanden ist und das sogar als sehr gute Lösung erachtet.