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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2017-03-15

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-15

Wortprotokoll

Ich habe Verständnis für Herrn Rieder, für seine Motion und auch für die Ausführungen, die er jetzt gemacht hat. Die Schwächen, die er im ersten Teil seines Votums darlegte, sind uns bewusst. Sie waren uns bereits bewusst, als wir diesen jetzt vielfach zitierten Kompromiss unterstützt und abgesegnet haben.

Ich möchte Sie daran erinnern, Herr Rieder, dass leider, leider das mögliche Resultat der politischen Diskussionen nicht immer die Synthese ist. Es wäre schön; Synthese im Sinne eines Gewinns für alle, das ist das, wonach wir suchen. Teilweise ist das aufgrund der Rahmenbedingungen nicht möglich. Hier sind es komplexe Rahmenbedingungen, es ist ein Volksentscheid usw., Herr Cramer hat die Vorgeschichte dargelegt. Sie sind nun mal so, dass es nicht möglich war, die Synthese, die nur Gewinn bringt, zu finden, sondern es war nötig, einen Kompromiss zu suchen, der dann auch gefunden wurde. Er hat Schwächen, deren man sich bewusst war, aber auch die Stärke, dass Rechtssicherheit geschaffen werden konnte. Das war nicht nur uns als Parlament wichtig, sondern vielen anderen auch. So viel auch zum Thema, dass die Gesetze den Menschen dienen müssen. Da stimme ich Ihnen absolut zu. [PAGE 251]

Diese Rechtssicherheit wurde also als wichtiges Gut über die Perfektion der Regelung gestellt, und in dem Sinne hat man auch entschieden, im Wissen darum, dass diese Lösung in Artikel 8 Absatz 4 nicht das Gelbe vom Ei war.

Ich möchte Ihnen darlegen, warum ich es - es sind drei Gründe - für nicht richtig halte, dieser Motion zuzustimmen.

Der erste Grund ist genau dieser erwähnte politische Kompromiss, auf den ich nicht näher eingehen möchte, nachdem Herr Cramer die ganze Geschichte im Detail aufgezeigt hat. Nur einen Satz dazu: Es geht damit auch um die Glaubwürdigkeit des Parlamentes, des Gesetzgebers, der sich hier auf eine Lösung geeinigt hat. Es geht auch darum, dass man auch in Zukunft bei entsprechenden Kompromisssuchen darauf zählen kann, dass nicht morgen schon wieder vergessen ist, was heute noch gilt.

Der zweite Grund - dieser Punkt wurde noch nicht gross diskutiert; ich verweise auch auf die Stellungnahme des Bundesrates - ist, dass Artikel 8 Absatz 4 die Betreiberinnen und Betreiber ja nicht dazu zwingt, die nicht zu Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung umgenutzte Gebäudehälfte weiterhin als unrentables Hotel oder strukturierten Beherbergungsbetrieb zu betreiben. So ist es ja nicht. Es kann auch sein, dass diese Hälfte zwar nicht für Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung verwendet, aber einer anderen Nutzung zugeführt wird; und es kann auch sein, dass ein Abriss bevorzugt wird. Es ist also nicht so, dass hier nur eine Möglichkeit besteht.

Der dritte Grund ist die Rechtssicherheit und auch die Tatsache, dass wir in Artikel 19 ja vorsehen, dass es eine Evaluation gibt, dass es eine umfassende Überprüfung gibt. Damit wurde eben auch bereits die Möglichkeit geschaffen, aufgrund von Erfahrungen, die ja durchaus im Sinne Ihrer Schilderungen ausfallen und entsprechend evaluiert werden können, dann zu entscheiden, welche Anpassungen nötig sind. Das ist bereits vorgesehen.

Ich möchte Sie bitten, aus diesen drei Gründen die Motion nicht zu unterstützen und damit der Minderheit Ihren Support zuzusprechen.