Lexipedia

Eder Joachim · Ständerat · 2017-03-15

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-15

Wortprotokoll

Gestatten Sie, dass ich mich noch aus Sicht eines Nichtkommissionsmitglieds und eines Nichtbergkantons zur Motion äussere. Meine Stossrichtung ist eine grundsätzliche. Wir fällen heute einen wichtigen Entscheid, nicht nur in der Sache, sondern auch staatspolitisch. Auch wenn das Wort "staatspolitisch" etwas hoch gegriffen sein mag, ist es aus meiner Sicht so.

Das Zweitwohnungsgesetz trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Erfahrungen mit Artikel 8 Absatz 4 fehlen. Der Artikel ist, das wussten wir schon bei der Beratung, ein politischer Kompromiss. Auf die Probleme, die sich dadurch ergeben könnten, hatte der Bundesrat - die Frau Bundespräsidentin - bereits in der parlamentarischen Debatte zum Zweitwohnungsgesetz hingewiesen. Natürlich ist es rechtlich möglich, via Motion innert kürzester Zeit etwas zu ändern, was einem nicht passt. Das ist klar. Ich frage mich aber - da sind vor allem die Rechtsgelehrten angesprochen -, wie sich dies mit unserer vielgepriesenen Rechtssicherheit vereinbaren lässt.

Ich kenne seit gestern die Vereinbarung, die - Sie gestatten, Herr Präsident, dass ich ausnahmsweise in diesem Saal Parteinamen erwähne, das ist ja sonst nicht üblich - zwischen der FDP, unterzeichnet von Fraktionspräsidentin Gabi Huber, der SVP, unterzeichnet von Fraktionspräsident Adrian Amstutz, und der Hauptinitiantin Vera Weber getroffen wurde. Diese Vereinbarung wurde über die Medien öffentlich kommuniziert. Mir ist sie bis gestern entgangen. Gemäss gewissen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen kennen diese die Vereinbarung auch nicht. Da ist geregelt - ich will das nicht vorlesen, der Minderheitssprecher hat das schon erwähnt -, warum die Initianten auf das Ergreifen und Unterstützen eines Referendums verzichtet haben.

Ich denke, selbst wenn eine solche Vereinbarung einmalig ist, selbst wenn der Ständerat damit nichts zu tun hatte, sondern das im Nationalrat passiert ist, ist es eine Vereinbarung, und - ich komme später darauf zurück - sie ist natürlich für gewisse Mitglieder irgendwie doch verbindlich.

Wir haben kürzlich auch ein Schreiben von Hotelleriesuisse, Parahotellerie Schweiz, Gastrosuisse und dem Schweizer Tourismus-Verband erhalten, und zwar unter dem Titel "Ja zu einer vollumfänglichen Umnutzung von unrentablen Hotelbetrieben". Auch dieses Schreiben ist ernst zu nehmen, und die Verbände schreiben uns da, dass wir mit der Zustimmung zu dieser Motion die bestmöglichen Rahmenbedingungen schaffen können, ohne den Geist der Zweitwohnungs-Initiative zu unterminieren. Es gebe auch keine zusätzlich zubetonierte Landschaft. Der Volkswille werde nicht infrage gestellt. Die Motion ermögliche eine nachhaltige Strukturbereinigung, und es handle sich um eine Ausnahmeregelung. Das ist das, was uns diese betroffenen Verbände schreiben.

Ich frage mich jetzt bei dieser Ausgangslage, welche Interessen wir vertreten sollen. Meines Erachtens ist das die zentrale Frage. Sind es die Interessen der Bevölkerung? Sind es unsere eigenen Entscheide, die wir vor noch nicht allzu langer Zeit gefällt haben? Kollege Rieder, der Motionär, sprach von gesetzgeberischem Blödsinn. Das ist seine Wortwahl. Oder müssen wir die Interessen vertreten, deren Wahrung von den vorhin erwähnten Organisationen und Verbänden gefordert wird? Brauchen wir die vom Motionär geforderte Exit-Strategie, wie er es bezeichnet hat, tatsächlich?

Für mich handelt es sich bei dieser Ausgangslage um eine Güterabwägung. Ich bin zum Entscheid gekommen, diese kann nur - nur! - zugunsten des Volkes und insbesondere der Initiantinnen und Initianten ausfallen. Wenn sie dies nicht tut, steht unsere Glaubwürdigkeit auf dem Spiel. Es wäre, mindestens gegenüber den Initiantinnen und Initianten gemäss dem Papier, das ich zitiert habe - es stammt vom 2. März 2015 -, ein Verstoss gegen Treu und Glauben, und es wäre auch, davon bin ich überzeugt, ein grosser Vertrauensverlust für unser Parlament.

Inskünftig müssten sich Initiantinnen und Initianten gut überlegen, ob sie bereit sind, auf ein Referendum zu verzichten, wenn nur wenige Monate nach Inkrafttreten eines Gesetzes, und ohne dass sich grundlegend etwas geändert hätte, bereits eine Teilrevision erfolgt. Auch den bedingten Rückzug einer Initiative müssten sich Initiantinnen und Initianten zukünftig sehr gut überlegen.

In dieser Situation ist für mich klar: Ich will nicht Erfüllungsgehilfe jener Kreise sein, die in dieser Frage - das muss auch mal gesagt sein - dazu neigen, den Bogen zu überspannen. Ich kämpfte seinerzeit auch gegen die Zweitwohnungs-Initiative, aus Überzeugung. Aber dieses Übertreiben jener Kreise war schliesslich auch der Grund, warum die Zweitwohnungs-Initiative von der Bevölkerung angenommen worden ist, wenn auch knapp.

Wenn Sie die Bevölkerung ernst nehmen, wenn Sie unsere eigenen Beschlüsse respektieren, wenn Sie schriftliche Vereinbarungen mit den Initianten - auch wenn diese Vereinbarungen nicht von uns stammen - nicht einfach als wertloses Papier ansehen, dann gibt es für Sie nur eine Möglichkeit: Ablehnung der Motion Rieder. Ich bitte Sie, so zu entscheiden und die Minderheit zu unterstützen.

Eder Joachim · Ständerat · 2017-03-15 | Lexipedia | Lexipedia