Flach Beat · Nationalrat · 2017-03-15
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2017-03-15
Wortprotokoll
Namens der grünliberalen Fraktion spreche ich zum vierten Block, zu den letzten Fragen, die der Rat jetzt noch zu behandeln hat.
Bei Artikel 118 Absatz 2 bitte ich Sie, der Minderheit Rickli Natalie zu folgen. Es macht keinen Sinn, dass wir in dieser Geschichte der Bergcasinos oder der Casinobetreiber auch noch Tourismusförderung betreiben. Wir sollten auch bei den Casinos wenigstens im Ansatz noch ein bisschen liberales Geschäftsrecht zulassen und nicht noch Schutzmechanismen einbauen. Der Bundesrat hat eine Lösung gefunden, die funktioniert und tauglich ist.
Bei Artikel 124 Absatz 5 bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Die Minderheit Rickli Natalie will hier festlegen, dass Gelder, die durch Geldglücksspiel eingenommen werden, einzig in der Schweiz ausgegeben werden dürfen. Ich glaube, es ist einem Spieler letztlich egal, ob ein hungerndes Kind in Eritrea gefüttert und am Leben erhalten wird oder ob eine Trockenmauer im Aargau wieder instand gestellt wird. Es scheint mir, die Gemeinnützigkeit müsse im Vordergrund stehen. Da sollten wir die Türe offen lassen und keine Einschränkungen machen, sondern die bestehenden Hilfswerke unterstützen; sie tun Gutes, und wir tun gut daran, das wenigstens offenzuhalten.
Im Anhang geht es um die Besteuerung. Die Mehrheit will die Online-Spielgewinne von der Besteuerung mit der Begründung ausnehmen, es sei schwierig, das zu berechnen. Das ist nicht wahr. Bei Online-Spielen haben Sie klar eine einzahlende Person, und Sie haben eine klare Periodizität der Einzahlungen und können berechnen, ob innerhalb einer Steuerperiode ein Gewinn oder ein Verlust aus dieser Spieltätigkeit entstanden ist. Darum ist es eine Ungleichbehandlung, und es widerspricht auch dem Grundsatz der Verfassung, nach der wir Personen und Unternehmen in der Schweiz nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuern. Wenn wir hier die Online-Casinos einfach davon ausnehmen, ist das eine einseitige Unterstützung und eine Abkehr von diesem Grundsatz. Wie gesagt, es ist möglich, das zu besteuern.
Etwas anders sieht es mit dem Antrag der Minderheit Arslan aus, die auch bei Casinos eine Besteuerung einführen will, in denen man mit Bargeld Chips kauft, spielt und dann wieder hinausgeht. Dort, muss ich sagen, ist eine Besteuerung fast nicht möglich, und sie birgt grosse Gefahren, nämlich die der Geldwäscherei. Es ist fast nicht kontrollierbar, wer mit wie viel Geld in ein Casino hineingeht und wieder hinausgeht: Die [PAGE 426] Chips können untereinander getauscht werden, es gibt keine vollständige Kontrolle und Nachvollziehbarkeit der Spieltätigkeit, der Auszahlungen und der Einzahlungen. Deshalb ist das Missbrauchspotenzial viel zu gross, wenn die Casinos plötzlich anfangen, hier Steuerbescheinigungen auszustellen. Die Geldwäschereigefahr ist viel zu gross, und die Grössenordnung der Gewinnabschöpfung ist auch nicht derartig hoch.[GZ]
Wir bitten Sie deshalb, hier der Minderheit I (Vogler) zu folgen.