AB 213532
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-03-15
Wortprotokoll
Seit 2010 stellen die schweizerischen Behörden Dokumente mit biometrischen Daten aus. Das heutige System wurde 2010 in Betrieb genommen. Es wurde gesagt: Es stellt die Erfassung von biometrischen Daten sicher, also von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern. Die Plattform wird zur Ausstellung von verschiedenen offiziellen Dokumenten eingesetzt, wie z. B. von biometrischen Schweizer Pässen und Ausländerausweisen. Die Plattform ist die Erfassungs- und Datendrehscheibe für die jeweiligen Fachanwendungen, auch das haben wir gehört. Es werden jährlich rund zwei Millionen Dokumente erstellt. Das System wird zudem auch von den Grenzkontrollbehörden für die Verifikation von biometrischen Daten von Schweizer Pässen und biometrischen Ausländerausweisen genutzt.
Nun ist es eben so, dass die wesentlichen Komponenten dieses Systems eine maximale Lebensdauer von zehn Jahren haben. Das heisst, 2020 braucht es einen Ersatz. Die Plattform erreicht aber nicht nur ihr technisches Lebensende, sondern die Wartung wird altersbedingt immer teurer. Der Wartungsvertrag läuft Ende 2019 aus. Eine Verlängerung würde eine freihändige Vergabe erfordern. Erweiterungen, Anpassungen in solchen Fachapplikationen, das wissen wir, brauchen auch eine gewisse Zeit.
Die Erneuerung eines solchen Systems ist ein komplexes Vorhaben. Es betrifft auf Bundesebene drei Departemente, fünf Ämter und sieben Fachanwendungen. Es hat ein Volumen von rund 47 Millionen Franken. Deshalb wird das Vorhaben gemäss den neuen Richtlinien im IKT-Bereich als IKT-Schlüsselprojekt definiert und muss im Rahmen eines sogenannten Programms durchgeführt werden. Die Beschaffung wird im Rahmen einer WTO-Ausschreibung durchgeführt. Somit kann der Bundesrat den Antrag Addor, der verlangt, soweit möglich vor allem Offerten von Schweizer Unternehmen einzuholen, nicht unterstützen. Ich komme später noch darauf zu sprechen.
In der Programmorganisation sind sowohl mein Departement, also das EJPD mit dem Fedpol und dem Staatssekretariat für Migration, als auch das Finanzdepartement mit dem Grenzwachtkorps und das Departement für auswärtige Angelegenheiten vertreten. Zusätzlich sind auch kantonale Institutionen wie die Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden, der Verband der kantonalen Passstellen und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren in den verschiedenen Gremien des Programms vertreten. Das Programm erstreckt sich über die Zeitperiode von 2016 bis 2021. Das Einführungskonzept sieht eine gestaffelte Einführung der neuen Plattform und den Parallelbetrieb mit der alten Plattform vor. Somit können auch die Einführungsrisiken gesenkt werden. Das geplante Vorhaben wird beträchtliche Vorteile bringen. Neue Anforderungen können auch besser, schneller und kostengünstiger abgedeckt werden.
Die Gesamtkosten des Programms werden mit rund 46,6 Millionen Franken beziffert. Das EJPD, das EFD und das EDA erbringen hierfür über die gesamte Programmdauer Eigenleistungen in Form von personellen Ressourcen im Umfang von rund 3,8 Millionen Franken. Daneben werden sie in den Jahren 2016/17 für die Vorbereitungsarbeiten 9,8 Millionen Franken an Eigenmitteln aufbringen. In diesen Jahren werden keine überjährigen Verpflichtungen eingegangen. Da aber im späteren Verlaufe des Programms über das Voranschlagsjahr hinausreichende finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen werden, welche den Betrag von 10 Millionen Franken übersteigen, muss für das Vorhaben ein Verpflichtungskredit anbegehrt werden. Dieser läuft ab dem Jahr 2018 und hat einen Umfang von 33 Millionen Franken. Dieser Betrag ergibt sich aus den Gesamtprogrammkosten, abzüglich der erwähnten Eigenmittel für die Jahre 2016 und 2017 und der Eigenleistungen für die Jahre 2016 bis 2021. Der Gesamtkredit wird für die Schaffung von Verpflichtungskrediten in zwei Etappen gestaffelt, damit der Bundesrat eine Steuerungsmöglichkeit hat. Der Bundesrat beantragt dazu die Kompetenz, nach Vorliegen der entsprechenden Ergebnisse dann auch die zweite Etappe freizugeben.
Die Erfassung von biometrischen Daten als hoheitliche Aufgabe ist heute nicht nur in der Schweiz eine Realität, sondern auch in Gesetzen und internationalen Vereinbarungen verankert. Es ist auch interessant, dass die heutigen Kommissionssprecher zwei Personen sind, die sich ehemals gegen diese Biometrie gewendet haben. Das zeigt, dass die ganze Erfassung von biometrischen Daten heute eigentlich auch breit akzeptiert und damit auch die Notwendigkeit dieses Projektes anerkannt ist. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.