Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-18
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-18
Wortprotokoll
Die Forderung von Herrn Hess, das gesetzliche Vorkaufsrecht des Pächters aufgrund der Erfahrungen in der Praxis zu lockern, ist ja in der Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht im Rahmen der Vorlage "Agrarpolitik 2007" bereits aufgenommen worden. Das heisst, der Bundesrat hat auf diesen Punkt der Motion bereits reagiert, bevor er in Ihrem Rat diskutiert worden ist. In diesem Punkt, Herr Hess, könnte der Bundesrat sogar mit der Entgegennahme der Motion leben.
Das Problem, Herr Bieri, ist nicht diese Ziffer der Motion, sondern das Problem sind die übrigen Ziffern, mit denen sich der Bundesrat sehr schwer tut. Ich verweise grundsätzlich auf die schriftliche Stellungnahme des Bundesrates, aber ich möchte einen besonderen Punkt herausgreifen: Die vorgeschlagene Schaffung einer Möglichkeit zur Arrondierung von Grundstücken im Zonengrenzbereich ist für den Bundesrat aus raumplanerischer Sicht ausserordentlich problematisch, denn auf diesem Wege würde man dem Ausfransen der Bauzone in die Landwirtschaftszone Vorschub leisten, und der raumplanerische Grundsatz der klaren Trennung zwischen Bauzone und Nicht-Bauzone würde so ausgehebelt. Deshalb würde eine Teilrevision des BGBB in diesem Sinne als äusserst fragwürdig erscheinen. Wir sind aber bereit, auch diesen Punkt und weitere Anliegen noch einer vertieften Prüfung zu unterziehen, aber nur in der Form eines Postulates und nicht in der Form einer Motion.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion Hess Hans nicht in der Form der Motion zu überweisen, sondern der Umwandlung in ein Postulat zuzustimmen.