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Grunder Hans · Nationalrat · 2017-03-15

Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2017-03-15

Wortprotokoll

Die Motion, die ich im März 2015 eingereicht habe, betrifft die Kesb und verlangt eigentlich [PAGE 466] zwei Dinge, die von mir aus gesehen Selbstverständlichkeiten sind: Erstens verlangt sie, dass Grosseltern, Geschwistern und anderen nahen Verwandten ein zwingendes Anhörungsrecht gewährt wird. Zweitens verlangt sie, dass das Klagerecht derselben gegen Entscheide der Behörde verbessert wird.

Die BDP ist mit mir klar der Meinung, dass es eine Kesb braucht. Wir stellen diese nicht grundsätzlich infrage. Aber die Bürokratie und die bürokratische Behandlung haben ein Mass angenommen, das nicht mehr gut ist. Nahen Verwandten muss aus unserer Sicht zwingend mehr Einfluss bei der Einweisung von Kindern in Heime oder bei der Zuweisung an Pflegefamilien gegeben werden. Solche Entscheide sind für die Kinder - das ist, glaube ich, allen klar - und die betroffenen nahen Verwandten von grosser Tragweite. Die heutigen Regelungen sind zu diffus, zu bürokratisch und verhindern vielfach einfache und naheliegende Lösungen. So ist gemäss heutiger Regelung ein Anhörungsrecht naher Verwandter zwar möglich, es kann gewährt werden, aber es ist nicht zwingend. Dies muss geändert werden. Ebenso ist das Klagerecht gegen Entscheide absolut zu verbessern.

Ich verstehe eigentlich die Antwort des Bundesrates nicht. Eigentlich gibt er mir Recht, dass das wichtig ist, und er argumentiert, dass diese Behörden durch die Diskussionen in jüngerer Zeit sensibilisiert seien und dadurch eigentlich jetzt schon Verbesserungen erfolgten. Es ist aber kein zwingendes Anhörungsrecht der nahen Angehörigen gegeben, das ist einfach eine Tatsache.

Es erstaunt mich schon ein wenig, wenn in der Antwort des Bundesrates gesagt wird: "Ein urteilsfähiges Kind kann gegen eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung oder einer psychiatrischen Klinik selber das Gericht anrufen." Es geht in diesem Vorstoss aber nicht darum. Es ist ja nicht infrage gestellt, dass Handlungsbedarf besteht. Es geht nicht darum, die Rechte des Kindes zu verbessern, sondern eben das Anhörungsrecht der Angehörigen. Wir sind klar der Meinung, dass es ein zwingendes Anhörungsrecht geben muss und dass dies eben nicht im Ermessen der entsprechenden Behörde liegen kann. Das wird in einzelnen, möglicherweise in vielen Fällen so gemacht, aber es gibt eben immer auch andere Fälle, und die sind dann entsprechend tragisch - das wissen wir aus der Vergangenheit.

Es wird in der Antwort auch gesagt, grundsätzlich bestehe Handlungsbedarf, aber man wolle jetzt die Evaluation abwarten. In der Antwort auf meinen Vorstoss heisst es, damit sei Anfang 2016 zu rechnen. Es ist nicht mein Kerngebiet, aber ich habe mich umgehört. Vielleicht gibt es diesen Bericht, aber ich habe ihn nicht gesehen - ich höre dann gern die Antwort der Frau Bundesrätin. So gesehen ist es eben jetzt gerade der richtige Zeitpunkt, hier diese Forderung des Parlamentes rüberzubringen. Ich bin mir sicher, dass Handlungsbedarf auch aufgrund dieses Berichtes, den es vielleicht gibt oder eben noch nicht, vorhanden ist. Die Frau Bundesrätin hat in früheren Antworten selber gesagt, jetzt sei eigentlich der richtige Zeitpunkt, wenn man dann etwas machen muss.

Deshalb verstehe ich die Ablehnung der Motion nicht und hoffe, dass sie hier in diesem Rat eine Mehrheit findet.