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Spoerry Vreni · Ständerat · 2002-03-18

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-18

Wortprotokoll

Ich bin mir bewusst, dass es etwas kühn ist, nach einer geschlossenen Unterstützung der Parlamentarischen Initiative Epiney durch den Nationalrat und nach dem einstimmigen Antrag unserer Kommission für Rechtsfragen auf Zustimmung zur Vorlage die Rückweisung an die Kommission zu beantragen. Deswegen liegt mir daran, zuerst deutlich eine Präzisierung zu machen.

Ich bin mit der Stossrichtung der Vorlage einverstanden und trage insbesondere die folgenden Punkte mit: Ich finde es richtig, dass auf eine weitere Senkung der Kontingente verzichtet und dass eine Stabilisierung auf einem gegenüber heute etwas höheren Niveau vorgesehen wird. Ich finde es weiter richtig, dass jene Wohnungen, die als Folge von Notlagen verkauft werden müssen, nicht mehr dem Kontingent angerechnet werden.

Aber mit einem Punkt in der Vorlage habe ich etwas Mühe; es wäre deshalb mein Wunsch, dass die Kommission diesen Punkt noch einmal anschaut. Vielleicht hat sie ihn aufgrund der grossen Unterstützung durch den Nationalrat nicht ganz genügend ausgeleuchtet. In der jetzt vorgestellten Fassung führt die Vorlage nach meinem Dafürhalten in der Tendenz zu einem gespaltenen Markt zwischen schweizerischen und ausländischen Verkäufern, und dies zulasten der Schweizer.

Ich bin die Erste, die Diskriminierungen von Ausländern ablehnt und sich für gleich lange Spiesse zwischen Schweizern und Ausländern einsetzt. Aber ich möchte natürlich auch verhindern, dass Schweizer in der Tendenz schlechter gestellt werden als Ausländer, und ich befürchte, dass diese Vorlage eine solche Tendenz beinhaltet. Warum?

Ein Ausländer kann seine Wohnung ausserhalb des Kontingentes an einen anderen Ausländer verkaufen. Zwar braucht er dafür nach wie vor eine Bewilligung, aber wenn der [PAGE 190] ausländische Erwerber die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat der Ausländer neu einen Rechtsanspruch, sein Eigentum an diesen Ausländer zu veräussern. Was heisst das konkret?

Der Ausländer kann seine Wohnung, die er in der Schweiz besitzt, neu europaweit anbieten - und das ist heute über das Internet relativ einfach -, und er kann sie auch in der Schweiz anbieten. Er hat also ein grosses Feld, worin er Nachfrage nach seinem Eigentum generieren kann, und das ist wahrscheinlich auch von einer gewissen Preisrelevanz.

Der Schweizer, der seine Wohnung verkaufen will, kann das zumindest nicht im gleichen Ausmasse tun. Zwar kann auch er versuchen, über das Kontingent eine Bewilligung für einen Verkauf an einen Ausländer zu erhalten, aber dieses Verfahren ist viel zeitraubender. Es kann zudem auch sein, dass die Gemeinde, in der seine Ferienwohnung liegt, über kein Kontingent mehr verfügt. Dann hat er keine Chance, seine Wohnung einem Ausländer anzubieten. Daraus folgt, dass ausländische Ferienwohnungsbesitzer beim Verkauf ihres Eigentums tendenziell die besseren Chancen und damit auch die besseren Preiserwartungen haben.

Aus meiner Sicht führt das in einer gewissen Art zu einem gespaltenen Markt. Von mir aus gesehen müsste die Kommission diesen Punkt deshalb nochmals studieren. Im Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates steht unter dem Titel "Bisherige Entwicklung": "Erfahrungsgemäss investiert nämlich ein Ausländer, der sein Wohneigentum veräussert, am gleichen Ferienort in eine grössere und luxuriösere Wohnung." Wenn das tatsächlich so ist, dann könnte man mindestens in diesen Fällen einen gespaltenen Markt verhindern. Jener Ausländer, der sich ein anderes Objekt kauft, würde seine Bewilligung ad personam behalten und kann die neue Wohnung ausserhalb des Kontingents erwerben. Der Verkauf der alten Wohnung aber würde dann zumindest in diesen Fällen den gleichen Regeln unterstehen wie der Verkauf einer Wohnung durch einen Schweizer.

Ob die Kommission auch eine Lösung für jene Fälle finden kann, in denen der Ausländer die Schweiz verlässt - also eine Lösung, die aus meiner Sicht für die Schweizer gerechter wäre -, müsste studiert werden. Von mir aus gesehen wäre es allenfalls eine Lösung, das Kontingent generell etwas zu erhöhen, anstatt das Kontingent über diese neue Ausländerregelung - nicht offen ausgewiesen, aber faktisch - zu erhöhen, dadurch aber eben einen gespaltenen Markt zu schaffen. Jedenfalls möchte ich die Kommission bitten, diese Frage nochmals anzuschauen und eine Vorlage auszuarbeiten, die den Anliegen unserer Walliser Kollegen gerecht werden kann - ich habe Verständnis für diese Anliegen -, die eine Benachteiligung von Schweizern aber doch so weit als möglich verhindert.

In diesem Sinne habe ich mir gestattet, im Interesse der Abklärung für eine bessere Gleichbehandlung von schweizerischen und ausländischen Wohnungsbesitzern die Frage zu stellen, ob sich die Kommission nochmals vertieft mit diesem Punkt auseinander setzen könnte.

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