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Bürgi Hermann · Ständerat · 2002-03-19

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-19

Wortprotokoll

Wie der Präsident schon angetönt hat: Die neue Vorlage, die Ihnen die Kommission für Rechtsfragen unterbreitet, nämlich eine Vorlage zur Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes, beruht auf der Tatsache, dass Sie am 6. Dezember 2001 den Rückweisungsantrag Schmid Carlo im Zusammenhang mit dem Ihnen damals unterbreiteten Bundesgesetz über die Justizkommission (Vorlage 5) gutgeheissen haben.

Die Kommission für Rechtsfragen hat den Rückweisungsantrag und die damit verbundene Meinungsäusserung gründlich analysiert. Sie ist im Hinblick auf ihre weitere Arbeit von folgenden vier grundlegenden Erkenntnissen ausgegangen:

1. Die Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes und des Militärkassationsgerichtes sowie die Wahl der Mitglieder des Bundesgerichtes sind Sache der Bundesversammlung.

2. Das Modell einer Justizkommission entsprechend dem Antrag der Kommission für Rechtsfragen vom 15. November 2001 zu einem Bundesgesetz über die Justizkommission wurde mehrheitlich abgelehnt. Stattdessen soll zur Vorbereitung der Richterwahlen eine neue parlamentarische Kommission eingesetzt werden.

3. Diese Richterwahlkommission soll von einem Sekretariat unterstützt werden. Gleichzeitig soll diese Kommission auch die Möglichkeit haben, Experten bzw. Fachleute zu ihrer Beratung beizuziehen.

4. Im Rahmen der Diskussion über den Rückweisungsantrag wurde betreffend die Oberaufsicht zum Ausdruck gebracht, dass diese bezüglich sämtlicher Organe der Bundesrechtspflege weiterhin den Geschäftsprüfungskommissionen obliegen soll.

Aufgrund dieser Ausgangslage bzw. vor diesem Hintergrund unterbreitet Ihnen die Kommission für Rechtsfragen nun die Anträge zur Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes. Wir schlagen Ihnen die Schaffung einer Kommission der Vereinigten Bundesversammlung vor, welche die Wahl sämtlicher Mitglieder der eidgenössischen Gerichte vorzubereiten hat. Auf die Zusammensetzung und die Aufgaben dieser neuen Gerichtskommission komme ich dann im Rahmen der Detailberatung zu sprechen. Im Weiteren soll im Gesetz selbst ein Beirat verankert werden, der die Tätigkeit dieser parlamentarischen Gerichtskommission unterstützen soll. Einzelheiten bezüglich Organisation und Funktion dieses Beirates werden in einer entsprechenden Verordnung der Bundesversammlung geregelt, auf die ich nach der Beratung dieser Vorlage noch näher zu sprechen komme.

An der Sitzung vom 6. Dezember des vergangenen Jahres - das hat der Präsident einleitend festgestellt - ist unser Rat auf das Bundesgesetz über die Justizkommission eingetreten. Dieser Gesetzentwurf ist aber in der Folge zurückgewiesen worden. Nachdem die Kommission für Rechtsfragen den Weg über ein Bundesgesetz über die Justizkommission nicht mehr weiterverfolgt, muss formell noch die Streichung dieses Gesetzes beantragt werden, was mit dem Antrag auf Änderung des Titels und auf Streichung der Abschnitte 1 bis 5 geschieht.

Die Kommission hat sich im Weiteren einlässlich mit der Frage auseinander gesetzt, ob dieser Gerichtskommission neben der Wahlvorbereitung nicht auch gleichzeitig die Aufsicht zu übertragen sei. Im Grundsatz ist die Kommission für Rechtsfragen einhellig der Meinung, dass die bestehende Aufsicht durch die Geschäftsprüfungskommissionen im Hinblick auf zwei neue, zusätzliche Gerichte auf eidgenössischer Ebene nicht zu genügen vermag. Die Mehrheit der Kommission hat trotz dieser Einsicht im jetzigen Zeitpunkt davon abgesehen, Ihnen zu beantragen, die Gerichtskommission anstelle der Geschäftsprüfungskommission auch für die Aufsicht zuständig zu erklären. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Geschäftsprüfungskommission - gestützt auf eine diesbezügliche Anfrage unserer Kommission für Rechtsfragen - in ihrer Antwort vom 18. Februar 2002 darauf hingewiesen hat, dass sie ihre Subkommission EJPD/Gerichte bereits damit beauftragt hat, Möglichkeiten zur Verbesserung der Oberaufsicht über die Bundesgerichte zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sollen im Sommer dieses Jahres vorliegen. Es besteht nach Auffassung der GPK kein Grund, unter Zeitdruck eine gewichtige Änderung bei der Oberaufsicht vorzunehmen, ohne dass die Notwendigkeit einer solchen Änderung und die Folgen sorgfältig geprüft worden sind.

Wie bereits erwähnt hat sich die Mehrheit unserer Kommission für Rechtsfragen dieser Ansicht angeschlossen. Ich halte indessen im Namen der RK hier und heute unmissverständlich fest, dass ihre abwartende Haltung unter keinen Umständen so verstanden werden darf, dass sie sich bezüglich der Oberaufsicht auch mit dem Status quo einverstanden erklärt. Aus diesem Grund haben wir der GPK mit dem Schreiben vom 5. März 2002 klar und eindeutig unsere diesbezügliche Erwartungshaltung kundgetan.

Wie Sie der Fahne entnehmen können, vertritt indessen eine Minderheit unserer Kommission die Meinung, dass bezüglich der Neuregelung der Oberaufsicht nicht zuzuwarten sei, sondern dass die Weichen vielmehr jetzt neu zu stellen seien. Sie werden hierüber im Rahmen der Detailberatung noch mehr hören.

Im Namen der einstimmigen Kommission ersuche ich Sie nach diesen kurzen einführenden Erläuterungen, der Vorlage zuzustimmen.