Thurnherr Walter · 2017-03-16
Thurnherr Walter · Aargau · 2017-03-16
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Motion fordert Nationalrat Reimann Lukas die unverzügliche Offenlegung der Quellcodes der E-Voting-Systeme.
Wie der Motionär möchte auch der Bundesrat, dass die Quellcodes der Systeme offengelegt werden, und erkennt darin auch einen Beitrag zu Vertrauen und Akzeptanz der Öffentlichkeit. Deshalb hat er auch angekündigt, die Veröffentlichung der Quellcodes zu einem Zulassungskriterium zu machen. Zudem haben beide Anbieter, mit denen die Kantone für die Bereitstellung der elektronischen Stimmabgabe zusammenarbeiten, angekündigt, den Quellcode offenzulegen.
Quellcodes offenlegen und Open Source ist jedoch nicht dasselbe. Deshalb weiss man, offen gesagt, Herr Reimann, nicht ganz genau, was die Motion will. Nicht in der Motion, aber in der Begründung der Motion ist von Open Source die Rede. Der Quellcode lässt sich auch ohne Open-Source-Lizenz veröffentlichen. Open Source verlangt bekanntlich mehr: Open-Source-Lizenzen erlauben es zum Beispiel nicht, die Verwendung des offengelegten Quellcodes für bestimmte Zwecke zu unterbinden. Der Quellcode könnte damit von beliebiger Stelle für beliebige kommerzielle Zwecke verwendet werden. Eine Veröffentlichung unter Open-Source-Lizenz könnte in Konflikt mit den Geschäftsmodellen einzelner Partner der Kantone stehen. Somit würden der Schweiz wichtige Partner mit hervorragenden Kompetenzen im Bereich der sicheren elektronischen Stimmabgabe verlorengehen, ohne dass Sie etwas an Transparenz oder Sicherheit gewinnen würden.
Der Bundesrat möchte aber nicht ausschliessen, dass der Quellcode der Systeme auch ohne Open-Source-Lizenz offengelegt wird. Wichtig ist, dass der Quellcode über das Internet für alle Interessierten leicht zu beziehen sein muss. Alle Interessierten müssen den Quellcode analysieren und [PAGE 527] auf dieser Grundlage wissenschaftlich arbeiten dürfen. Ein Zwang zu Open Source könnte der elektronischen Stimmabgabe in der Schweiz möglicherweise gar schaden. Dabei sei daran erinnert, dass die E-Voting-Technologie hochspezialisierte Kompetenzen erfordert, die nicht breit gestreut sind.
Bei der Umsetzung des Prinzips "Sicherheit vor Tempo" hat der Bundesrat in seinem Bericht an das Parlament vom Juni 2013 die sogenannte vollständige Verifizierbarkeit als strategische Zielsetzung aufgeführt. Die vollständige Verifizierbarkeit ist ein wichtiges Instrument der Transparenz. Gemäss der Planung der Kantone sollten die vollständige Verifizierbarkeit sowie eine mit den bundesrechtlichen Anforderungen konforme Zertifizierung der Systeme bis Ende 2018 abgeschlossen sein.
Eine Annahme der Motion bringt also weder mit Blick auf die Sicherheit noch mit Blick auf die Transparenz einen Mehrwert. Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.