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Thurnherr Walter · 2017-03-16

Thurnherr Walter · Aargau · 2017-03-16

Wortprotokoll

Herr Nationalrat, ich stimme mit Ihnen überein, dass hier ein bisschen Verwirrung herrscht: Die Offenlegung des Quellcodes ist eine einseitige mögliche Massnahme, mit der sich das Unternehmen bereiterklärt, das gesamte Programm oder Teile davon offenzulegen. Im Prinzip ist das eine Sicherheitsmassnahme, damit die daran interessierten Leute das Programm checken können. Das ist auch nicht dasselbe wie eine Open-Source-Lizenz.

Der Grund dafür, dass der Bundesrat diesen Vorstoss ablehnt, ist ja, dass Open Source weiter geht. In der Regel bedeutet Open Source, dass man nicht alles urheberrechtlich schützen kann und auch rechtliche Konsequenzen in Kauf nimmt. Die Software wird dann auch ohne Weiteres weiterverwendet werden können.