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Schmid Carlo · Ständerat · 2002-03-19

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-19

Wortprotokoll

Ich unterstütze die Mehrheit und bitte Sie, das auch zu tun. Herr Marty hat am Ende seiner Ausführungen den Begriff "digne" benützt. Es geht hier auch um die Frage der Würde. Im Bereich des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesstrafgerichtes werden wir mit der Situation konfrontiert sein, dass wir eine grosse Zahl von neuen Richtern werden wählen müssen. Hier braucht es Experten; es ist richtig, wenn man Experten beizieht. Denn es wäre vermutlich mindestens in der ersten Phase schlicht eine Überforderung der Kommission, alle Bewerbungen durchzusehen und das ganze Verfahren selbst durchzuziehen.

Dagegen glaube ich, dass es bei der doch geringen Anzahl von Mitgliedern des obersten Bundesgerichtes und des Militärkassationsgerichtes - auch mit Respekt vor der anderen obersten Verfassungsgewalt - Aufgabe des Parlamentes selbst sein muss, sich mit diesen Persönlichkeiten auseinander zu setzen. Nachdem wir nun eine Richterwahlkommission im Gesetz einführen - und die Richterwahlkommission beider Räte weiss, dass das ihre Hauptaufgabe ist -, traue ich ihr zu, dass sie diese rund dreissig Bundesrichter im Laufe von 12 bis 16 Jahren auch tatsächlich selbst zu beurteilen vermag. Es wird niemandem in den Sinn kommen, sich als Bundesrichter aufstellen zu lassen, der nicht jene Qualifikationen juristischer Art hat, welche als absolut unverzichtbares Minimum anzusehen sind, um ein solches Amt zu versehen. Wenn es trotzdem der Fall sein sollte, dann ist diese Kommission hinreichend bestückt, um solchen Kandidaten rasch die Tür zu weisen. Aber einen obersten Bundesrichter einem Assessment zu unterziehen, wie man das mit 25-jährigen Prokuristenanwärtern bei Arthur Andersen, so lange es diese Firma noch gibt, und anderen Gesellschaften tut, das widerstrebt mir. Das machen wir mit den Bundesräten auch nicht. Wir haben auch keinen Beirat zur Evaluation der fachlichen Fähigkeit von Kandidaten ins Bundesratsamt. Bei uns machen wir das auch nicht.

Wir haben ein Bundesgericht, das ist die dritte oberste Verfassungsgewalt im Staate. Hier scheint es mir der Respekt zu gebieten, mit Assessments etwas zurückhaltend zu sein; wir sollten das als Parlament selbst veranstalten und nur in Ausnahmefällen auf den Beirat zurückkommen. Ich bin nicht dagegen, dass man das in Einzelfällen macht, aber nicht als generelle Regel.

Daher bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen.