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Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2017-03-17

Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-17

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative will die Verbrennung von Lebensmittelabfällen verbieten. Es sollen branchenweise verbindliche Ziele festgelegt werden, die dazu führen, dass die Verbrennung von Lebensmittelabfällen langfristig ganz eingestellt wird. Die Lebensmittelabfälle sollen in verschiedenen Bereichen verwertet werden, insbesondere durch die Abgabe an Menschen, die Verwendung als Tierfutter, die Gewinnung von Biogas und die Herstellung von Komposterde.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates beantragt Ihnen die Abschreibung dieser parlamentarischen Initiative. Dies begründet sie mit folgenden Erwägungen: Die Kommission erachtet es als unbestritten, dass es diese Problematik gibt. Allerdings stellt sich die Frage, inwiefern man das hier über eine gesetzliche Vorlage in den Griff bekommen kann. Die Daten zeigen, dass es grosse Mengen an Lebensmittelabfällen gibt. Rund 61 Prozent der Lebensmittelabfälle fallen im privaten Konsum und in der Landwirtschaft an; 10 Prozent landen im Kehrrichtsack der Privathaushalte, 50 Prozent kommen aus dem Bereich der Landwirtschaft. Schon hier zeigt sich, wie schwierig die Abgrenzung in diesem Bereich ist. Das lässt sich am Beispiel eines Kohlkopfes gut zeigen: Wird dieser auf dem Feld gerüstet, bleiben dort Kohlblätter liegen. Es ist schwierig zu sagen, ob das tatsächlich Food Waste ist. Auch bei der Verarbeitungsindustrie fallen Lebensmittelabfälle an, nämlich rund 22 Prozent; das sind 508 000 Tonnen, wovon gerade nur mal 50 000 Tonnen in die Verbrennung geraten.

Dann haben Sie den Bereich des Gross- und Detailhandels. Dieser umfasst 4 Prozent, das sind 100 000 Tonnen. Das ist ein sehr geringer Anteil. Das ist eigentlich auch logisch, weil der Detailhandel und der Grosshandel möglichst alles verkaufen und möglichst nichts wegwerfen wollen. Dann haben Sie weiter mit 13 Prozent die Gastronomie. Dort sind es 290 000 Tonnen. In die Verbrennung gehen davon aber auch nur 10 Prozent, das sind vor allem Tellerreste und Rüstabfälle. Dort hat die Verwaltung ein Sensibilisierungsprogramm mit der Branche gemacht. Man hat herausgefunden, dass die Vergärung von Speiseresten 5 Franken kostet. Die Branche konnte sensibilisiert werden. Sie hat logischerweise kein Interesse, durch zu viele Abfälle zu hohe Kosten zu haben, und hat sich entsprechend angepasst.

Aufgrund dieser Überlegungen kommt die Kommission zu folgenden Schlüssen: Die WBK erachtet das unnötige Verbrennen von Lebensmittelabfällen und Food Waste als tatsächlich immer noch problematisch. Die Problematik ist als solche aber auch erkannt. Die Kommission ist vor allem auch zum Schluss gekommen, dass eine Sensibilisierung der Bevölkerung zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen stattgefunden hat. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass die parlamentarische Initiative nicht das geeignete Instrument ist, um diese Probleme anzugehen, und dass hier eben insbesondere momentan kein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen, die Initiative abzuschreiben.

Eine Minderheit will die Initiative nicht abschreiben, weil sie der Auffassung ist, dass noch zu viele Lebensmittel verbrannt werden. Sie möchte einen Bericht des Bafu abwarten, um dann über das weitere Vorgehen in Bezug auf Lebensmittelabfälle und Food Waste zu entscheiden.

Ich beantrage Ihnen, der Mehrheit der Kommission zu folgen.