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Bürgi Hermann · Ständerat · 2002-03-19

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-19

Wortprotokoll

Im Namen einer weiteren Minderheit stelle ich Ihnen den Antrag, in Artikel 2 Absatz 1 St. Gallen als Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes zu bestimmen.

Mit der bereits beschlossenen Justizreform auf Verfassungsebene und der sich in Beratung befindenden Totalrevision der Bundesrechtspflege geht es ja um einen umfassenden und grundlegenden Um- und Neubau im Zusammenhang mit der Organisation und der Ausgestaltung der Rechtspflege auf Bundesebene. Das ist die Ausgangslage. Im Vergleich mit diesem Gesamtwerk mag ja die Auseinandersetzung um den Sitz der neuen Bundesgerichte bei einzelnen Beobachtern Erstaunen hervorrufen, und mancher Aussenstehende wird sich die Frage stellen, ob diese Diskussion noch im richtigen Verhältnis zur wirklichen Tragweite dieses Entscheides steht.

Ich muss Ihnen gestehen, dass mich derartige Zweifel nicht plagen. Denn ich bin der festen Überzeugung, dass es sich bei der Bestimmung der Gerichtssitze um eine für unseren föderativen Staatsaufbau und auch den Zusammenhalt unseres Landes doch sehr wichtige Frage handelt. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der neuen Gerichtssitze darf man deshalb meines Erachtens ohne Übertreibung auch von einem Prüfstein für eine kluge bundesstaatliche Politik des regionalen Auslgeichs und der Solidarität innerhalb des Landes sprechen. Der Aspekt der Kohäsion ist auch im Votum von Kollege Marty Dick verschiedentlich erwähnt worden. Ich meine deshalb, dass die Sitzfrage kein Nebenkriegsschauplatz ist. Auf diese Frage muss vielmehr eine Antwort auf der Basis einer klugen staatspolitischen Beurteilung erteilt werden. Ich verweise in grundsätzlicher Hinsicht auch auf die Ausführungen von Kollege Marty, denen ich mich ohne weiteres anschliessen kann, auch wenn ich das mit meiner naturgegeben etwas nüchternen Ostschweizer Art und nicht mit dem gleichen emotionalen Impetus mache.

Ich bin mir aber selbstverständlich bewusst, dass mit der Festlegung des Sitzes des künftigen Bundesverwaltungsgerichtes - ich spreche jetzt davon, obwohl das selbstverständlich auch für das Bundesstrafgericht gilt - nicht nur auf regionale Wünsche und Befindlichkeiten abgestellt werden kann. Es muss vielmehr Gewähr dafür bestehen, dass die Voraussetzungen für ein reibungsloses Funktionieren dieses Gerichtes gegeben sind. Auf Seite 6053 der Botschaft hat der Bundesrat diesbezüglich die wesentlichen Kriterien aufgelistet.

Wie Sie den Ihnen bekannten Bewerbungsunterlagen des Kantons St. Gallen entnehmen können - ich habe sie auch hier -, erfüllt St. Gallen diese Anforderungen bestens. Die rein räumlichen Voraussetzungen, die Nähe der Universität, attraktive Wohnlagen, das kulturelle Angebot sowie die gute Verkehrserschliessung sprechen - das können Sie nachlesen - unbestrittenermassen auch aus Sicht des Bundesrates für St. Gallen.

Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission begründen ihre Entscheidung gegen den Standort St. Gallen im Wesentlichen einzig und allein - man höre - mit personalpolitischen Überlegungen. Der Bundesrat befürchtet Rekrutierungsprobleme; damit verbunden wird bezweifelt, dass das neue Gericht von Beginn an reibungslos funktioniert. Ich muss Ihnen frank und frei gestehen, dass ich für diese Argumentation überhaupt kein Verständnis habe, weil sie erstens nicht richtig ist und weil sie zweitens als Beurteilung einer Behörde - ich spreche vom Bundesrat -, die politisch zu denken und zu handeln hat, schlechterdings inakzeptabel ist. Der Bundesrat ortet das Rekrutierungspotenzial für die zukünftigen Gerichtsmitglieder vorwiegend in den heutigen Rekurskommissionen und den Beschwerdediensten der Departemente. Aus der Sicht dieser Damen und Herren, die sich zum Grossteil in der Grossregion Bern aufhalten, wäre es wünschbar - das ist natürlich und verständlich -, wenn sie sich keiner örtlichen Veränderung zu unterziehen hätten. Ich bin jedoch vollends davon überzeugt, dass beim Vorliegen eines Entscheides für St. Gallen die Tätigkeit als Mitglied des Bundesverwaltungsgerichtes attraktiv genug ist, um auch eine räumliche Veränderung in Kauf zu nehmen. Hinzu kommt auch noch die Tatsache, dass wir in der Ostschweiz über ein genügendes Rekrutierungspotenzial verfügen. Nebenbei bemerkt: Nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass auch wir mehrsprachig sind. Im Übrigen halte ich unmissverständlich fest, dass in Anbetracht der bescheidenen Distanzen in unserem Land - das ist auch von Kollege Marty erwähnt worden - und in einem Zeitalter, in dem alles von Mobilität spricht, solche Überlegungen von vornherein fehl am Platz sind. Ich sage Ihnen: Wem derartige Herausforderungen bei der Wahl eines neuen Arbeitsortes Probleme machen, der verfügt meines Erachtens auch nicht über die nötige geistige Beweglichkeit für das Amt eines Bundesverwaltungsrichters. (Heiterkeit)

Als Letztes möchte ich in diesem Zusammenhang noch bemerken, dass die grössere Distanz zur Bundesverwaltung in diesem Fall per se ein Vorteil ist und dass der Bundesrat auch selbst erklärt hat, dass als Folge des Verfahrensablaufes beim Bundesverwaltungsgericht die Erreichbarkeit und zentrale Lage keine entscheidenden Kriterien sein können. Sie sehen, die personalpolitischen Einwände sind deshalb bei einer näheren Überprüfung nicht haltbar, und von einer Gefährdung des Funktionierens des Bundesverwaltungsgerichtes kann im Ernst keine Rede sein.

[PAGE 214] Ich habe einleitend auf die grosse staatspolitische Bedeutung der Etablierung des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen, d. h. in der Ostschweiz, hingewiesen. Nachdem alle massgeblichen, rein sachbezogenen Kriterien für St. Gallen sprechen, müssen diese übergeordneten Überlegungen ausschlaggebend sein. Verstehen Sie mich nicht falsch! Als Ostschweizer verfüge ich über ein gesundes Selbstbewusstsein. Für mich hört die Schweiz auch nicht hinter Winterthur auf, und ich gehöre auch nicht zu denen, die kollektiv auf der Welle des Jammerns reiten. Dennoch halte ich hier und heute unmissverständlich fest, dass die Ostschweiz ungeduldig ist und dass ihre Erwartungshaltung für einmal - Sie haben gehört: für einmal - nicht einfach übergangen werden darf. Ich erinnere Sie daran, dass eine Petition mit 15 725 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern aus der Ostschweiz vorliegt, mit der sie sich für die Ansiedlung des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen aussprechen. Die Ostschweizer Regierungen - das ist nicht selbstverständlich, ich war lange genug Mitglied einer Ostschweizer Regierung - stehen wie eine Frau und wie ein Mann hinter dieser Bewerbung. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das letzte Schreiben der Ostschweizer Kantonsregierungen vom 25. Februar dieses Jahres, das Ihnen zugestellt worden ist, und gestatte mir, hier in diesem Saal den Kernsatz zu zitieren. Da wird festgehalten: "Die Ostschweizer Kantonsregierungen erachten es darüber hinaus aus staatspolitischen Gründen als unerlässlich, dass eines der beiden neuen Bundesgerichte seinen Standort in der Ostschweiz erhält. Investitionsentscheide des Bundes für oder gegen diesen Landesteil haben wegweisenden Charakter auch für Investoren in der Privatwirtschaft. Sie sind ein Indikator, ob die Bundesbehörden der Ostschweiz eine Zukunft einräumen."

In diesem Sinne ersuche ich Sie, die bestens ausgewiesene Bewerbung von St. Gallen zu unterstützen. Damit verhelfen Sie einem wichtigen regionalpolitischen Aspekt zum Durchbruch. Wie Sie der Botschaft entnehmen können, hat der Bundesrat im Grundsatz die Bedeutung der Regionalpolitik voll erfasst. Er hat sie auch thematisiert. Doch hat ihn der Mut, diesen Worten auch die richtigen Taten folgen zu lassen, offensichtlich verlassen. Ich habe für St. Gallen plädiert - und nicht gegen Freiburg. Es liegt nun am Ständerat, mit seinem ausgeprägten Sinn und Sensorium für die Belange der Kantone und für die Belange der Regionen hier die Weichen richtig zu stellen. Das Bundesgericht hat seinen Sitz in der Westschweiz, das Versicherungsgericht tagt in der Zentralschweiz. Das Bundesstrafgericht, so hoffe ich, wird in Bellinzona angesiedelt. Daraus ergibt sich dann folgerichtig, dass das neue Bundesverwaltungsgericht in die Ostschweiz, nach St. Gallen, gehört.

Im Namen der Minderheit und damit auch im Namen der Ostschweiz bitte ich Sie, St. Gallen als neuen Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes zu bestimmen. Die Ostschweizer Bürgerinnen und Bürger werden Ihnen für Ihren wegweisenden Entscheid, da können Sie sicher sein, zu danken wissen.