Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-03-19
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-19
Wortprotokoll
Ich stehe bei dieser Standortfrage hinter den Anträgen des Bundesrates - nicht weil ich Aargauer bin oder weil der Freiburger Bundesrat Bürger eines Nachbardorfes von mir ist, sondern einzig und allein aus sachlichen Überlegungen.
Natürlich stehe ich für meinen Kanton ein, wann immer es Sinn macht. Aber ich kann auch anders, wie beispielsweise letzte Woche bei der Frage der Durchdiener im Rahmen von "Armee XXI". Obwohl der Waffenplatz Aarau als Ausbildungsplatz für die Durchdiener vorgesehen ist, konnte man mich deswegen nicht für den höheren Prozentsatz von 15 oder 20 Prozent gewinnen, Vorteil für das lokale Gastgewerbe hin oder her.
Was nun die künftigen Standorte der neuen Bundesgerichte anbetrifft, wäre falsch verstandener kantonaler oder regionaler Patriotismus sicher fehl am Platz. Der Vorrang über alles - auch ich muss das betonen - muss dem Service public zustehen, und der Service public ist nun einmal verbunden mit Aufwand- und Kostenminimierung für die privaten Nutzer und Betroffenen wie auch für die amtliche, hoheitliche Seite, für die bekanntlich der Steuerzahler geradezustehen hat. Das ist auch Staatspolitik, Herr Stadler, wenn man an den Steuerzahler denkt!
Erlauben Sie mir, mich im Folgenden auf den Standort des Bundesstrafgerichtes zu beschränken; darum geht es ja in der ersten Abstimmung. Ich habe mir übers Wochenende die Mühe genommen, auf unserem Bundescomputer das Programm "Finaplus" anzuklicken, eingedenk der Tatsache, dass bei Verfahren vor Bundesstrafgericht 65 bis 70 Prozent der involvierten Personen aus der deutschen Schweiz, 25 Prozent aus der Romandie und die restlichen knapp 10 Prozent aus der italienischen und rätoromanischen Schweiz kommen. Ich wollte also wissen, wie lange man unterwegs sein wird, um bei einer mündlichen Verhandlung am neuen Gericht präsent zu sein.
Lieber Kollege Lombardi, es ist eines Parlamentes nicht unwürdig, diese Rechnung zu machen; man muss dies schlicht und einfach tun. Ich habe als Versuchspersonen einige Kollegen von uns gewählt, die von Beruf Rechtsanwälte sind und aus deren Kanzleien sicher ab und zu jemand an einen Strafgerichtshof abdelegiert werden wird. Das Resultat in alphabetischer Reihenfolge - natürlich habe ich nicht alle genommen -:
Rechtsanwalt Hermann Bürgi: Autofahrt nach Aarau 1 Stunde 12 Minuten, nach Bellinzona 2 Stunden 50 Minuten; Bahnfahrt nach Aarau genau 2 Stunden, nach Bellinzona 3 Stunden 45 Minuten, wobei bei Benutzung der Bahn - Kollege Pfisterer hat es erwähnt - nicht vergessen werden darf, dass in Aarau der Gerichtsstandort in unmittelbarer Nähe des Bahnhofes liegen wird. So bescheiden sind also diese Distanzunterschiede auch wieder nicht.
Rechtsanwalt Hess Hans: Im Auto von Sarnen nach Aarau 57 Minuten, nach Bellinzona 1 Stunde 40 Minuten; im Zug nach Aarau 1 Stunde 25 Minuten, nach Bellinzona 2 Stunden 50 Minuten.
Rechtsanwalt Fritz Schiesser: Im Auto von Glarus nach Aarau 1 Stunde 23 Minuten, nach Bellinzona 2 Stunden 37 Minuten; per Bahn nach Aarau 1 Stunde 34 Minuten, nach Bellinzona 3 Stunden 28 Minuten.
Schliesslich noch Avocat Studer Jean aus Neuchâtel - er hatte schon selber zu Recht auf dieses Problem hingewiesen -: Er hätte mit dem Auto nach Aarau 1 Stunde 26 Minuten und nach Bellinzona 3 Stunden 15 Minuten; per Bahn nach Aarau 1 Stunde 19 Minuten und nach Bellinzona 4 Stunden 28 Minuten.
Bei aller Sympathie für Bellinzona - und die habe ich bei Gott, nachdem ich dort vor 35 Jahren in der Scuola reclute fanteria montagna mit der Tessiner Truppe einen grossen Teil meines Militärdienstes verbracht habe -: Das Tessin ist kein optimaler Standort für ein Bundesgericht. Ich glaube, das muss man bei Kenntnisnahme der eben gehörten Zahlenvergleiche objektiverweise zugeben.
Man möge mir diesen Zeitvergleich nicht als unhöflichen Akt in Bezug auf das freundeidgenössische Verhältnis zwischen den Kantonen auslegen. Frau Kollegin Slongo, Sie haben auf die moderne Telekommunikation hingewiesen. Wenn man persönlich an einen Ort hingehen muss, dann nützt die beste Telekommunikation eben nichts mehr. Wenn wir schon dauernd auf Effizienzsteigerung der Staatstätigkeit und auf Kostenminimierung zugunsten des Steuerzahlers pochen, dann würde es nördlich der Alpen wohl kaum verstanden werden, wenn der Strafgerichtshof nicht an einer möglichst zentralen, schnell erreichbaren Lage zu stehen käme.