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Fricker Jonas · Nationalrat · 2017-05-02

Fricker Jonas · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2017-05-02

Wortprotokoll

Für die Minderheit ist es wichtig zu betonen, dass bei der Förderung von familien- und schulergänzenden Betreuungsangeboten immer das Wohl des Kindes an erster Stelle steht. Grundsätzlich führt diese Vorlage ja zu zufriedeneren Eltern und damit auch zu zufriedeneren Kindern. Allerdings gibt es zwei Massnahmen, bei denen es sinnvoll ist, die "Achtung des Kindeswohls" im Gesetz explizit festzuhalten, da hier eine gewisse Gefahr für einen Interessenkonflikt vorhanden ist.

Es handelt sich um zwei Arten von Projekten: erstens um Betreuungsangebote für Eltern mit unregelmässigen Arbeitszeiten oder flexiblen Arbeitseinsätzen, zweitens um Betreuungsangebote ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten, namentlich in Randzeiten oder während der Schulferien. Neben den unbestrittenen Bedürfnissen der Eltern, die hier im Zentrum stehen, sollen bei der Förderung dieser beiden Projektarten auch die Bedürfnisse der Kinder explizit festgehalten werden. Auf keinen Fall dürfen die mit den Anforderungen des Arbeitsmarktes verbundenen Probleme auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Kinder brauchen möglichst feste, verlässliche Strukturen, Orte und Bezugspersonen. Bezüglich flexibler und unregelmässiger Arbeitszeiten ist deshalb vor allem die Wirtschaft selber gefordert, neue Modelle zu entwickeln und mit den arbeitnehmenden Eltern flexible Lösungen zu suchen, vor allem während der Zeit, in der die Kinder klein sind.

Natürlich haben die Kantone und Gemeinden bezüglich Kindeswohl eine wichtige Rolle. Sie müssen garantieren, dass die von ihnen geförderten Projekte Qualitätsstandards aufweisen, die den Bedürfnissen der Kinder Rechnung tragen. Bei den vorhin erwähnten zwei Arten von Projekten ist es aber angemessen, die Beachtung des Kindeswohls als zentrales Element der Uno-Kinderrechtskonvention im Gesetz explizit zu erwähnen.

Die Kinder werden es Ihnen danken, wenn Sie unserem Minderheitsantrag zustimmen.