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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2017-05-02

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2017-05-02

Wortprotokoll

Das geltende Recht ist eindeutig und klar: Gemäss Artikel 42 Absatz 3 KVG muss der Leistungserbringer dem Schuldner eine detaillierte und verständliche Rechnung zustellen. Die Rechnung muss so gestellt sein, dass sie überprüft werden kann, und beim System Tiers payant erhält die versicherte Person eine Kopie der Rechnung. Mit meinem Postulat verlange ich nichts anderes, als dass dieses geltende Recht auch durchgesetzt wird.

Was der Bundesrat mit seiner Stellungnahme macht, ist nichts anderes als Arbeitsverweigerung. So einfach kann sich das BAG nicht aus der Verantwortung stehlen. Wenn Spitäler und andere Leistungserbringer das Gesetz nicht einhalten, ist es billig, die Sache einfach auf die Versicherer abzuschieben und zu sagen, die müssten halt vor Gericht gehen und klagen. Nicht billig hingegen sind die Folgen der Nichtumsetzung dieser Bestimmung.

Auf die Einreichung meines Vorstosses hin habe ich sehr viele positive Rückmeldungen und viel Unterstützung erhalten. Die Rückmeldungen enthielten Beispiele wie die folgenden: [PAGE 609] Eine künstliche Beatmung wurde mit 46 000 Franken verrechnet, oder drei Nächte im Spital für eine Routineuntersuchung wurden mit 24 000 Franken verrechnet. Solche Fehler hat der Krankenversicherer nicht bemerkt. Die Patienten mussten, obwohl sie die Rechnungen hätten automatisch erhalten müssen, diese bei den Spitälern anfordern und stellten dann die zu hohen Beträge fest.

Jede zehnte Rechnung ist fehlerhaft. Wo Geld fliesst, sind auch jene nicht weit, die einen Teil dieses Gelds wollen. Es ist ja offensichtlich, dass man einfach an dieses Geld kommen kann, wenn niemand die Rechnung auch inhaltlich überprüft. Die Versicherer prüfen zwar nach automatischen Mechanismen. Aber sie wissen doch nicht, welche Leistungen ein Patient wirklich erhalten hat. Nur der Patient weiss, welche Leistungen er bezogen hat, welcher Arzt welche Operation durchgeführt hat, wie viele Nächte er im Spital verbracht und welche Medikamente er erhalten hat.

Seien Sie ehrlich: Würden Sie die Rechnung eines Handwerkers einfach so bezahlen, wenn Sie nur summarisch einen Gesamtbetrag ausgewiesen erhielten? Nein, Sie wollen doch auch dort eine Detailrechnung sehen.

Fehler in Rechnungen und falsche Rechnungen kosten jährlich eine halbe Milliarde Franken. Wenn immer vom Sparen im Gesundheitsbereich die Rede ist: Hier können Sie ansetzen. Mit meinem Postulat verlange ich eigentlich nur, dass das BAG das geltende Recht durchsetzt.[GZ]

Ich bitte Sie, mein Postulat anzunehmen.