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Burkart Thierry · Nationalrat · 2017-05-03

Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-03

Wortprotokoll

Der regionale Personenverkehr, das wurde an dieser Stelle bereits mehrfach ausgeführt, ist für unseren Wohn- und Wirtschaftsstandort, für unser Mobilitätssystem in diesem Land von zentraler Bedeutung. Das ist völlig unbestritten. In diesem Sinne ist es auch völlig unbestritten, dass die FDP-Liberale Fraktion hier einstimmig eintritt.

Die Finanzierung des regionalen Personenverkehrs aber, und darum geht es ja bei dieser Vorlage, ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen, zu je 50 Prozent. Der Anteil des Bundes soll im Rahmen dieser Vorlage bei rund 4 Milliarden Franken liegen, das heisst bei rund 1 Milliarde Franken pro Jahr. Wir haben eine enorme Steigerung zu verzeichnen. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass wir im Jahr 2010 noch einen Anteil von 800 Millionen Franken hatten. Das heisst, mittlerweile sind es rund 200 Millionen Franken pro Jahr mehr. Das jährliche Kostenwachstum beträgt rund 2 Prozent. Damit gehört die Finanzierung des regionalen Personenverkehrs zu denjenigen Positionen im Bundeshaushalt, die am meisten wachsen.

Das sind die Fakten. So weit, so gut; so weit ist alles unbestritten.

Der Ständerat und die KVF-NR in ihrer Mehrheit wollen den vom Bundesrat vorgeschlagenen Betrag nochmals erhöhen, nämlich um 144 Millionen Franken; das, obwohl in der Vernehmlassung ein tieferer Betrag eingestellt worden war, der im Hinblick auf diese Vorlage erhöht wurde. Die grosse Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion ist der Auffassung, dass diese Aufstockung, wie sie seitens des Ständerates und der Mehrheit der KVF-NR verlangt wird, nicht notwendig sei; das aus drei Gründen:

Erstens ist die Aufstockung nicht notwendig. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die effektiven Zahlen in Bezug auf das Verkehrswachstum und damit der Beitrag der Nutzer in den letzten Jahren immer höher als die eingestellten Planzahlen waren. Das heisst, wir dürfen davon ausgehen, dass diejenigen Planzahlen, die jetzt als Grundlage für den Beitrag dienen, ebenfalls tiefer als die effektiven Nutzerzahlen sind. Alleine das Wachstum der Anzahl Benutzerinnen und Benutzer führt dazu, dass ein allfälliger Mehrbedarf finanziert werden kann. Wir hatten letztes Jahr ein Wachstum von 4 Prozent.

Der zweite Grund, weshalb wir diesem Anliegen des Ständerates und der Mehrheit der KVF-NR nicht zustimmen, ist die Tatsache der Kompensationsfolge. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir, wenn wir hier mehr Mittel sprechen, an anderen Orten weniger Mittel zur Verfügung haben. Dies betrifft insbesondere den Bahninfrastrukturfonds. Das heisst, alle, die sich Hoffnungen machen, im Rahmen des Step-Ausbauschrittes 2030/35 ihre Projekte finanziert und realisiert zu bekommen, sollten hier beim Sprechen von zusätzlichen Mitteln vielleicht etwas zurückhaltender sein.

Dritter und letzter Punkt: Ich bin wie auch der Bundesrat der Auffassung, dass es in Bezug auf die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs einen gewissen, wenn auch sanften und zurückhaltenden Druck braucht, damit sich die Verkehrsbetriebe bemühen, eine Effizienzsteigerung hinzubringen. Das ist nur möglich, wenn wir der Variante Bundesrat zustimmen. So beantragt Ihnen auch die FDP-Liberale Fraktion, der Minderheit der KVF und der Mehrheit der FK zu folgen.

Schliesslich geht es noch um den Wechsel von einem Zahlungsrahmen zu einem Verpflichtungskredit. Dieser ist bei uns unbestritten. Wir sind der Auffassung, dass er zu mehr Planungssicherheit führt. Aus diesem Grund sind wir aber auch der Auffassung - in Übereinstimmung mit der Mehrheit der vorberatenden Kommission -, dass dieser Verpflichtungskredit für vier Jahre ausgerichtet werden soll, eben weil das mehr Planungssicherheit gibt. Hier empfehlen wir Ihnen also, der Mehrheit der KVF und der Minderheit der FK zu folgen.

In diesem Sinne bitte ich Sie namens der FDP-Liberalen Fraktion einzutreten. Ich bitte Sie, bei der Höhe des Finanzierungskredits der Minderheit der KVF zu folgen, aber der Mehrheit der KVF dort zu folgen, wo es darum geht, den Verpflichtungskredit für vier Jahre auszurichten.