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Wicki Franz · Ständerat · 2002-03-20

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

Vorerst möchte ich der Finanzdelegation zum Hundertjahrjubiläum recht [PAGE 232] herzlich gratulieren! Bei einer hundertjährigen Jubilarin gibt es an sich zwei Möglichkeiten, sie zu beschenken: Entweder man bringt ihr einen Lehnstuhl, damit sie sich weiterhin zurücklehnen kann, oder man möchte sie etwas auffrischen. Ihre Kommission hat nun den zweiten Weg gewählt, den Weg der Auffrischung.

Hier möchte ich betonen: Wir ändern am System nichts. Es geht nur um die Frage der Zuständigkeiten ab einer gewissen Summe. Wichtig ist es, vor allem für jene, die hier für Staatsrecht, für Staatserhaltung plädiert und das Notrecht angerufen haben, festzuhalten: Es geht nicht um Notrecht, sondern um Dringlichkeitsrecht, und das ist eine Stufe tiefer. Zudem muss der Bundesrat bereits gemäss heutiger Regelung in Artikel 18 FHG die Finanzdelegation oder allenfalls dann die Bundesversammlung nur anrufen, wo dies möglich ist. Die Version "wo dies möglich ist" bleibt im Gesetz. Herr Marty möchte dies nun streichen; ich komme auf seinen Antrag zurück. Es bleibt "Wo dies möglich ist, holt er vorgängig die Zustimmung der Finanzdelegation der Bundesversammlung ein." Dann kommt das Weitere.

Herr Merz hat auf den Einzelfall hingewiesen. Das ist richtig. Sie wissen, vor einem Jahr hätte niemand daran gedacht, dass ein solcher Einzelfall Swissair eintreten würde, bei dem die Finanzdelegation derartige Aufgaben erhalten sollte. Aber gerade dieser Fall scheint unserer Kommission derart wichtig zu sein, dass es sich gerade aufdrängt, etwas zu ändern. Sie wissen ja, es ist kein Geheimnis mehr: Drei Personen in dieser sechsköpfigen Kommission haben zugestimmt. Und was wäre passiert, wenn diese Kommission gemäss der Stimme von Herrn Merz beschlossen, also damals das Ganze beerdigt hätte? Das Parlament hätte nichts mehr sagen können, gar nichts mehr. Drei Personen hätten dieses Debakel noch viel grösser gemacht.

Jetzt sehen Sie die Konsequenz daraus: Es besteht ein Handlungsbedarf besteht. Daher ist es wichtig, dass Sie einen Handlungsbedarf markieren, dass wir zumindest eine Differenz zum Nationalrat schaffen. Das Krisenmanagement bleibt beim Bundesrat, wir nehmen ihm dieses nicht weg, das lassen wir dort.

Daher bitte ich Sie, wegen der Wichtigkeit der Sache, einem der Anträge unserer Kommission - Mehrheit, Minderheit I oder Minderheit II - zuzustimmen. Es würde nicht begriffen, wenn wir diese ganze Diskussion hier im Ständerat klammheimlich beerdigen würden.

Nun noch zum Antrag Marty Dick. Er beantragt Ihnen, dass der Bundesrat "vorgängig die Stellungnahme der Finanzdelegation der Bundesversammlung" einholen muss. Dieser Antrag geht hinter das heutige Recht zurück. Er lag der Kommission nicht vor. Ich bin aber der Ansicht, das wir die Flexibilität, die das System heute beinhaltet, beibehalten müssen. Wir brauchen diese Flexibilität, wir sind auf sie angewiesen. Es gibt ja ein berühmtes Beispiel, welches zeigt, dass der Bundesrat diese Flexibilität braucht. Im Jahre 1998 gab es einen Entführungsfall, wo die Finanzdelegation dem Bundesrat ausdrücklich freie Hand lassen musste. Der dringliche Vorschuss von 55 000 Franken wurde später mit dem zweiten Nachtragskredit 1998 genehmigt. In einem solchen Fall muss der Bundesrat sofort handeln können. Deshalb sollten wir nicht beschliessen, dass der Bundesrat entsprechend dem Antrag Marty Dick vorgängig zwingend die Zustimmung der Finanzdelegation einholen muss.