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Munz Martina · Nationalrat · 2017-05-03

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-03

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt die Anträge der Mehrheit.[GZ]

Mit der Aufhebung des Antibiotika-Artikels sind wir drauf und dran, einen Rückschritt zu machen. Herr Kollege Wasserfallen sagte, es gehe nur um die Freisetzung. Wann, möchte ich da fragen, sollten denn Gefahren entstehen, wenn nicht bei der Freisetzung? Genau das ist doch das Problem. Gentechnisch veränderte Organismen werden mit Antibiotika-Resistenzgenen markiert, um sie nachweisen zu können. Diese Methode ist aber veraltet. Trotzdem will die Minderheit diesen Artikel aufheben und damit die Freisetzung von GVO ermöglichen, obschon sie Resistenzgene von in der Human- und Veterinärmedizin eingesetzten Antibiotika enthalten.

Die Mehrheit der WBK-NR sowie auch die SP-Fraktion sind gegen diese fahrlässige Aufhebung. Der Nationalrat hatte die Aufhebung des Artikels bereits in der Wintersession 2016 abgelehnt.

Weil Antibiotikaresistenzen unsere Gesundheit gefährden, hat der Bundesrat eine Strategie Antibiotikaresistenzen formuliert. Die Aufhebung des Antibiotika-Artikels würde dieser Strategie diametral entgegenstehen. Die Swiss Academy of Sciences gibt in ihrem Schreiben zu, dass Übertragungen der Resistenzgene auf andere Organismen durchaus möglich sind und damit die gefürchteten Risiken eintreten könnten. Bei der Freisetzung von GVO sind Risiken zu vermeiden, die unsere Gesundheit gefährden.

Artikel 24a ist ein neuer Monitoring-Artikel, der es erlaubt, das Vorhandensein von GVO zu erkennen. Die Gentech-Freiheit ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der Schweizer Landwirtschaft. Um dieses weiterhin zu gewährleisten, muss sichergestellt werden, dass insbesondere auch aus dem Ausland keine gentechnisch veränderten Organismen [PAGE 632] in die Vertriebskanäle gelangen. Mit dem Monitoringsystem kann man diese Gefahr rechtzeitig erkennen und entsprechend reagieren. Das Monitoring stärkt das Vertrauen in die Schweizer Landwirtschaft und ist auch ein klares Signal an die Konsumentinnen und Konsumenten. Der Ständerat hat diesen Artikel ohne Gegenstimme gutgeheissen, die Mehrheit der WBK-NR ist ihm daraufhin gefolgt. Die SP-Fraktion unterstützt diesen Monitoring-Artikel ebenfalls. Es braucht eine risikobasierte Kontrolle, denn Raps und Soja sind regelmässig mit GVO verunreinigt.

Artikel 35a regelt die möglichen Massnahmen der Verwaltung bei Missachtung des Gentechnikgesetzes. Er stellt insbesondere sicher, dass gemäss dem Verursacherprinzip der Verursacher eines Schadens für diesen aufkommt. Dies ist auch ein Schutz der Bauern vor der zunehmenden Gefahr, dass ihre Produkte durch GVO verunreinigt werden. Damit erhöht dieser neue Artikel vor allem die Transparenz und die Rechtssicherheit.

Für die gentechnikfreie Landwirtschaft sind das Monitoring in Artikel 24a und die Verwaltungsmassnahmen in Artikel 35a besonders wichtig. Verunreinigtes Saatgut muss eingezogen werden können, im Schadenfall müssen Massnahmen ergriffen werden können. Das stärkt das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die Qualitätsstrategie der Schweizer Landwirtschaft. Die zwei neuen Artikel haben keinen Mehraufwand und keine zusätzlichen Kosten zur Folge.

Die SP-Fraktion wird bei allen drei Differenzen die Mehrheit unterstützen.