Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-05-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-05-03
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat keine Differenz mit Ihnen, Herr Nationalrat Portmann, was Ihr Anliegen betrifft. Die sich ändernden Lebensumstände oder Lebensverhältnisse sollen auch im Gesetz abgebildet werden, und zwar in dieser Reihenfolge. Gesellschaftspolitik macht man nicht, indem man versucht, der Gesellschaft etwas aufzuzwingen. Wenn sich die Verhältnisse ändern, soll das vielmehr entsprechend auch im Gesetz abgebildet [PAGE 658] werden. Deshalb erfolgen Anpassungen des Gesellschaftsrechts immer mit etwas Verspätung.
Der Bundesrat hat in den letzten Jahren sehr wohl auf die veränderten Lebensumstände reagiert. Ich denke da an die Revision der elterlichen Sorge. Der Fokus lag darauf, was mit den Kindern passiert. Es ging beim Unterhaltsrecht aber auch um die Verantwortung von unverheirateten Eltern, die zwar nicht mehr zusammenleben, vielleicht nicht einmal zusammen reden, sich aber trotzdem um ihre Kinder kümmern sollen. Ich glaube, die Eltern jedes fünften Kindes, das heute geboren wird, sind nicht verheiratet. Auch diese Kinder sollen die nötige Absicherung erhalten. Sie wissen, dass wir daran sind, das Erbrecht zu revidieren, auch indem wir es an die gesellschaftlichen Veränderungen anpassen. Ich komme gleich noch auf den Pacte civil de solidarité (Pacs) zu sprechen. Wir sind also daran abzuklären, ob es in der Schweiz neben der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft noch ein anderes Institut geben könnte oder bräuchte, eben den Pacte civil de solidarité. Da ist also ziemlich viel im Tun.
Die Frage, die sich der Bundesrat im Zusammenhang mit Ihrer Motion gestellt hat, ist aber: Soll man für faktische Lebensgemeinschaften auch ein neues Zivilstandsinstitut schaffen? Das wären eben familienrechtliche Regelungen für Gemeinschaften in einem gemeinsamen Haushalt. In seinem Bericht zur Modernisierung des Familienrechts hat der Bundesrat diese Frage auch schon erörtert. Sollen wir faktische Lebensgemeinschaften auch gesetzlich in irgendeiner Form erfassen? Hier ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass man zurückhaltend sein sollte. Wenn Leute zusammenleben und nicht verheiratet sind oder nicht in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dann haben sie wahrscheinlich ja auch Gründe dafür. Sie haben sich bewusst dafür entschieden und nicht für eine Ehe oder für eine eingetragene Partnerschaft. Sie möchten vielleicht, dass der Gesetzgeber, der Staat sich nicht einmischt. Wenn man plötzlich kommt und diesen faktischen Lebensgemeinschaften sagt: "Wir hätten da für euch auch noch eine bestimmte Regelung", kann es auch sein, dass das gar nicht gewünscht wird. Der Bundesrat ist deshalb zum Schluss gekommen, dass man hier zurückhaltend sein sollte.
Allerdings sind wir daran, einen Bericht zu einem Pacs, einem Pacte civil de solidarité, nach Schweizer Art zu erarbeiten. Das betrifft ja auch ein Postulat aus Ihrem Rat (15.4082), das angenommen worden ist. Das wäre eine Verbindung, ein Institut, aber mit weniger Bindungswirkung als eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft. Das ist aber - das kann ich Ihnen sagen - ziemlich komplex, wenn man die sozialversicherungsrechtlichen Verbindungen auch anschauen muss. Was sicher nicht geht: Sie können nicht beides haben, also möglichst viele Rechte und dann doch wenig Verpflichtungen. Das wird eine interessante Aufgabe sein.
Die Verwaltung ist daran, dieses Postulat umzusetzen. Wir haben nächsten Monat, am 22. Juni, eine Diskussionsveranstaltung mit Expertinnen und Experten, auch aus Staaten, die diesen Pacs eingeführt haben und die berichten können, welche Erfahrungen sie damit machen; dies, damit wir uns breit informieren können, wie ein solcher Pacs nach Schweizer Art aussehen könnte. Sie sind herzlich an diese Tagung eingeladen, wenn Sie kommen möchten. Wir möchten das zusammen mit den Praktikern, mit internationalen Leuten, aber auch mit der Wissenschaft diskutieren. Es sind auch verschiedene Politikerinnen und Politiker aus unterschiedlichen Parteien dabei. Wir können das Thema also auch dort etwas diskutieren.
In diesem Sinne hat der Bundesrat Ihre Motion zur Ablehnung empfohlen. Er ist der Meinung, es sei bereits etwas in Erarbeitung. Wir haben einiges gemacht. Selbstverständlich bleiben wir offen. Bei den faktischen Lebensgemeinschaften sind wir aber der Meinung, dass sich der Staat da bewusst zurückhalten sollte. Das ist eben auch ein Entscheid, dass sich der Staat dort nicht einmischen soll.