Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-05-03

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-05-03

Wortprotokoll

Wir alle wissen um den hohen Stellenwert unserer Volksrechte. Die Volksinitiative und das Referendum sind zentral für unser Land. Sie geben den Schweizer Stimmberechtigten die einzigartige Möglichkeit, direkt an der staatlichen Entscheidfindung mitzuwirken. Volksinitiative und Referendum stellen seit dem 19. Jahrhundert sicher, dass das Stimmvolk das letzte, entscheidende Wort im politischen Prozess hat.

Wir alle - alle - wollen Sorge tragen zu unseren Volksrechten. Das ist auch das Anliegen des Motionärs, von Herrn Nationalrat Buttet, wenn er vorschlägt, die Unterschriftenzahl für Volksinitiative und Referendum sei zu erhöhen und proportional zur Zahl der Stimmberechtigten festzulegen. So soll der Wert der Volksrechte erhalten werden. Es ist aber so, dass auch jene zu den Volksrechten Sorge tragen wollen, die gegenüber einer Erhöhung der Unterschriftenzahl skeptisch sind.

Erhöhungen der Unterschriftenzahlen erfolgten in der Vergangenheit sehr zurückhaltend. 1977 hat man eine Erhöhung der Unterschriftenquoren bei Initiativen und Referenden gutgeheissen. Dies hatte damals besondere Gründe: Die Einführung des Frauenstimmrechts - Sie erinnern sich, bzw. Sie erinnern sich wahrscheinlich nicht, aber es liegt nicht weit zurück - und die Ausdehnung der politischen Rechte der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer hatten dazu geführt, dass die Zahl der Stimmberechtigten innerhalb von kurzer Zeit massiv zugenommen hatte.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass Änderungen bei den Volksrechten nur sehr behutsam und aus überzeugenden Gründen vorgenommen werden sollten. Eine rein quantitative Betrachtung der Unterschriftenzahl für Volksinitiativen und Referenden ist aus unserer Sicht unter Umständen etwas zu eng. Das Argument, die nötigen Quoren könnten wegen der Zunahme der Zahl der Stimmberechtigten viel leichter als früher erreicht werden, greift eventuell auch zu kurz. Vergessen Sie nicht, dass wir heute überwiegend brieflich abstimmen. Das heisst, dass das Sammeln von Unterschriften dadurch erschwert worden ist. Wer früher Unterschriften gesammelt hat, weiss: Früher ist man dazu vor dem Abstimmungslokal gestanden, hatte damit auch gleich die politisch wachen und interessierten Bürgerinnen und Bürger bei sich und konnte sie für eine Unterschrift gewinnen. Das ist heute in dieser Form nicht mehr möglich. In diesem Sinne, glaube ich, gibt es schon auch Veränderungen.

Der Bundesrat möchte sich der Diskussion, ob man Volksrechte punktuell anpassen soll, nicht grundsätzlich verschliessen. Er ist aber der Ansicht, dass man diese Diskussion auf einer breiteren Basis führen solle. Er hat sich ja in seiner Stellungnahme zum Postulat Vogler 13.4155, "Limitierende Mechanismen bei Volksinitiativen", bereiterklärt, in einem Bericht die geltenden Regelungen darzulegen und mögliche Perspektiven aufzuzeigen.

Dieser Bericht hätte auch auf die Zahl der Unterschriften für Initiativen und Referenden eingehen können. Aber Sie haben eben bemerkt, dass ich im Konjunktiv spreche, weil das Postulat Vogler Ende 2013 eingereicht wurde, im Nationalrat bekämpft und im Dezember 2015 dann abgeschrieben wurde, weil es von Ihnen leider nicht innerhalb von zwei Jahren behandelt worden ist. Sie kennen das: In diesem Fall wird ein Postulat abgeschrieben. Zu dem vom Bundesrat in Aussicht gestellten Bericht ist es dann eben nicht gekommen.

Vielleicht müssen Sie noch einmal einen Anlauf nehmen und dann auch das entsprechende Postulat in Ihrem Rat etwas schneller behandeln. Aber wir wären vorsichtig, jetzt einfach ohne eine gründliche Abklärung zu sagen, dass die Unterschriftenzahl für Initiativen oder Referenden auf die genannten fixen Zahlen erhöht werden sollte.

Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen das Postulat zur Ablehnung empfehlen.

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-05-03 | Lexipedia | Lexipedia