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Glarner Andreas · Nationalrat · 2017-05-03

Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-05-03

Wortprotokoll

Diese Motion will, dass der Bund künftig für die ersten zehn Jahre sämtliche Kosten für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge übernimmt.

Die Mehrheit der Kommission weist darauf hin, dass der Bund zurzeit in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Analyse der Kosten im Asyl- und Flüchtlingsbereich durchführt. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit sollen zuerst die Resultate dieser Analyse abgewartet werden. Es wäre verfehlt, der Motion in diesem Zeitpunkt zuzustimmen; die Gespräche zwischen Bund und Kantonen würden erschwert, wenn parallel dazu ein parlamentarischer Prozess in Gang gesetzt würde.

Im Übrigen lehnt die Kommissionsmehrheit die Motion aus teilweise gegensätzlichen Gründen ab: Ein Teil der Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Kostenübernahme durch den Bund während zehn Jahren einen falschen Anreiz schaffen könnte. Die Kantone könnten dazu verleitet werden, sich weniger um die Integration von Asylsuchenden zu bemühen. Würde die pauschale Kostenübernahme eingeführt, so müsste der Bund mit 400 bis 500 Millionen Franken Mehrausgaben rechnen, ohne dabei die Wirkung dieser Massnahme zu kennen. Bei der aktuell angespannten Haushaltlage des Bundes wäre dieser Kostenanstieg nur schwer zu rechtfertigen. Die Änderung des Asylgesetzes, die im Juni 2016 von der Bevölkerung an der Urne gutgeheissen wurde, stellt nach Ansicht dieses Teils der Kommissionsmehrheit einen Kompromiss der relevanten Akteure im Asylbereich dar. Das System der Neustrukturierung des Asylbereichs ist im Begriff, sich zu konsolidieren. Es besteht die Gefahr, dass durch Vorstösse solcher Art dieses fein austarierte System destabilisiert wird.

Der andere Teil der Kommissionsmehrheit ortet das grundsätzliche Problem in der grosszügigen Aufnahmepraxis betreffend Asylsuchende und den daraus resultierenden Kosten. Die Änderung des Kostenverteilschlüssels verschiebt das Problem nur auf der Zeitachse; ob der Bund, die Kantone oder die Gemeinden, jemand muss letztlich für diese Kosten aufkommen. Anstatt fortwährend auf Integrationsmassnahmen zu setzen, deren erhoffte Wirkungen ausgeblieben sind, sollten den Asylsuchenden die Leistungen gekürzt und sollte der Fokus verstärkt auf die Rückführung gerichtet werden.

Die Kommissionsminderheit dagegen möchte, dass der Bund die volle finanzpolitische Verantwortung für seine Asylpolitik übernimmt. Kantone und Gemeinden müssten von den stetig steigenden Kosten im Asylwesen entlastet werden.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen - der Entscheid fiel mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen -, die Motion abzulehnen. Eine Kommissionsminderheit beantragt, die Motion anzunehmen.

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